Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Dienstunfähigkeit

Begonnen von Gepetto, 03. November 2014, 19:34:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gepetto

Guten Tag Kameraden,

kurz zu meinem Fall:Ich bin Soldat,Saz 4 und habe mir beim Dienstsport den Arm gebrochen,wobei auch noch mehrere Sehnen gerissen sind.Anschließend war ich für knapp 9 Monate KzH (Krank zu Hause).Die Genesungsphase danach hat etwa 1 Jahr gedauert,wobei ich in diesem Jahre auch nur Stundenweise am Tag gearbeitet habe.Der Arzt hat mich schon öfters darauf angesprochen,dass er einen DU-Antrag stellen muss,wenn ich nicht bald wieder voll dienstfähig bin.Seit 2 Monaten bin ich nun wieder voll im Dienst,arbeite aber weiterhin unter Schmerzen,auch weil ich es mir einfach nicht erlauben kann,aufgrund meiner finanziellen Situation.
Meine Restdienstzeit beträgt 1 Jahr.Der Arzt hat mich schon öfters darauf angesprochen,dass er einen DU-Antrag stellen muss,wenn ich nicht bald komplett genesen und dienstfähig bin.

Nun zu meiner Frage:

Wie schaut das ganze rechtlich aus?Kann ich jederzeit entlassen werden,obwohl ich "teilweise dienstfähig bin,in Form von 5-6 Std Dienst/Tag?Habe ich Anspruch auf Übergangsgebührnisse bzw.habe ich überhaupt noch Anspruch auf das Finanzielle,sobald der DU-Antrag eingeleitet wurde?

Vielen Dank für Eure Antworten

Mkg

ulli76

Also-wenn dein Truppenarzt schlau ist, leitet der gar nichts ein, sondern wartet, bis was von deinem Personalführer kommt. Ich seh das als Truppenarzt immer recht pragmatisch- DU-Verfahren kosten Zeit und Aufwand, wenn der Soldat nicht mit einverstanden ist, ist das noch aufwändiger. Warum sollte ich mir die Arbeit freiwillig aufhalsen. Wenn die Einheit oder die Personalführung kein Problem damit haben, warum sollte ich es zu meinem machen.

Wenn du wieder- auch eingeschränkt- im Dienst bist gibt es per Definition keinen Grund für ein DU-Verfahren.
Ein Jahr vor DZE macht das eh nicht wirklich Sinn- so ein Verfahren dauert gut und gerne 6 Monate und mehr. Wenn du damit nicht einverstanden ist, dauert das gerne noch länger. Z.B. weil man dich dann durchaus nochmal beim Facharzt vorstellen sollte- bis du bei dem nen Termin hast, plus noch dein Resturlaub, plus noch die Schutzfrist. Da bleibt ja kaum Dienstzeit über für das sich der Aufwand des Verfahrens lohnen würde.

Ansprüche hast du solche wie du real Soldat warst incl. der Zeiten wo du kzH warst- das geht rein nach der Zeit von Einstellung bis endgültige Entlassung.
Von jetzt auf gleich würde man dich eh nicht entlassen- du hast das Recht auf eine 3-monatige Schutzfrist nach der Entscheidung.

Hast du eigentlich schon einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung gestellt? Wenn nein, solltest du das dringend nachholen.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Um Ulli noch zu ergänzen...

Gemäß dem Grundsatz ... Wissen ist Macht...

Lesen Sie sich bitte - ganz in Ruhe - die Bestimmungen zu diesem Thema durch, die für Soldaten auf Zeit gelten...

Sie finden diese
> im IntranetBw
> dort DV-Online
> dort > links > "Allgemeine Dienstvorschriften"
> dort > "Zentrale Dienstvorschriften"
> dort > bei der ZDv 14/5
> die "Ausführungsbestimmungen zum Soldatengesetz" Stand Oktober 2014

Öffnen Sie die PDF-Datei rechts

> dort die Kapitel B 153 und B 153a

Von besonderer Bedeutung ist für Sie dabei

im Kapitel B 153a / Punkt G / Nr. 18 / Abs. 2

" (2) Von der Entlassung eines Soldaten ist abzusehen, wenn seine Dienstzeit
innerhalb des nächsten halben Jahres abläuft.
Die Frist rechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entlassung wirksam würde, wenn die
Entlassung tatsächlich verfügt worden wäre.

Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit zwar nicht ab,
würde der Soldat aber eine Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren vollenden,
so ist er erst nach Vollendung der Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren zu entlassen;
Satz 2 gilt entsprechend.

Mit seiner Zustimmung kann der Soldat auch innerhalb der in den Sätzen 1 und 3 bestimmten
Fristen entlassen werden."

Und ganz wichtig ist der Hinweis von Ulli bzgl. der Wehrdienstbeschädigung!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gepetto77

Danke erstmal für die hilfreichen Antworten..

Den Antrag auf Wehrdienstbeschädigung habe ich natürlich sofort gestellt.

Nochmal zum Verständnis:

"Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit zwar nicht ab,
würde der Soldat aber eine Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren vollenden,
so ist er erst nach Vollendung der Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren zu entlassen;
Satz 2 gilt entsprechend.
Mit seiner Zustimmung kann der Soldat auch innerhalb der in den Sätzen 1 und 3 bestimmten
Fristen entlassen werden."

Ich habe 2010 meinen 6 monatigen Grundwehrdienst abgeleistet und habe jetzt 3 Jahre Dienstzeit in meinem Saz 4 Verhältnis auf dem Buckel.Wenn mir die 6 Monate GWD aber angerechnet werden würden,würde ich somit in 6 Monaten auf eine Gesamtdienstzeit von 4 Jahren kommen.Meine Frage ist nun,da ich in dem Fall eine Dienstzeit von 4 Jahren vor meinem eigentlichen Ablauf des SaZ 4 Verhältnisses (das wäre der 31.10.2015) vollenden würde,ob ich dann auch 6 Monate vorher entlassen werden würde?

MkG

ulli76

Nein, das ist nur ein zusätzlicher Aspekt. Grundsätzlich wird kein DU-Verfahren mehr eingeleitet, wenn das DZE in den nächsten 6 Monaten liegt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn in der Zeit eine wichtige Frist der Dienstzeitlänge für den BFD erreicht wird.

Ob und wie die 6 Monate Grundwehrdienst angerechnet werden, musst du mal mit deinem Perser klären.

In deinem Fall ist das aber nicht entscheidend- weil 1. die Voraussetzungen für ein DU-Verfahren gar nicht vorliegen und 2. der Truppenarzt recht dämlich wäre ein Jahr vor DZE noch ein DU-Verfahren einzuleiten wenn der Soldat damit gar nicht einverstanden ist und am Ende womöglich noch auf seine 3-monatige Schutzfrist besteht.
Das Entlassungsdatum wird nicht wesentlich früher sein wenn man dich mit DU-Verfahren entlässt als wenn man dich zum Ende deiner regulären Dienstzeit entlässt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Truppenarzt so unter Langeweile leidet, dass er unbedingt noch ein recht sinnfreies DU-Verfahren bearbeiten will.

Was sagt denn deine Einheit dazu- wenn die gar kein Interesse an einem DU-Verfahren haben, wäre der Truppenarzt noch dämlicher es zu versuchen.

Letztendlich läuft die Zeit für dich- also schön die Füsse still halten und nicht vom Truppenarzt kirre machen lassen.
Wenn er meint das Verfahren einleiten zu wollen alle möglichen Widerspruchsmöglichkeiten nutzen- und dann sollte dein Chef auch immer schön dazu Stellung nehmen dass du deinen Dienst tust und er kein Interesse daran hat, dich früher zu entlassen.
Dann wird es noch einen aktuellen Facharztbefund brauchen- einfach abwarten bis der eingefordert wird-bis man da Termine bekommt dauert auch noch ein paar Wochen. sollte es zu dem Termin kommen- Stellungnahme vom Chef mitnehmen wie er deine dienstlichen Einsatzmöglichkeiten sieht.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau