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Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber

Begonnen von Peteronkel, 08. November 2014, 18:22:48

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PzPiKp360

Wie wäre es mit "Ausbildungen und Erfahrungen im Bereich Menschenführung"?

AlexNoir

Hallo!

Genau das meinte ich mit "weiterentwicklung des Charakters etc."" - dass ich das nicht gelten lassen kann, da die "Führungsposition" ja in dem Job und be den AUfgaben, die ich ja auch zivil ausführe bereits gegeben sind - und was bitte bringt es meinem Arbeitgeber dass ich auch Soldaten führen kann? Ich meinte eher etwas handfesteres - vielelicht fällt ja jemanden etwas dazu ein.

Danke!

DieEhefrau

Ich dachte eher an eine Schulung, die es zivil auch gibt.
Vielleicht gibt es mal eine Reservisten-Austausch mit USA und du kannst mit Erweiterung deiner Sprachkenntnissen punkten.

-----
Ich hoffe ja immernoch, dass sich irgendein "Deutschlands-Bester-Arbeitgeber"-Wettbewerb dem Thema an und gibt Pluspunkte, wenn das Unternehmen seine Mitarbeiter aktiv zum Ehrenamt unterstützt (oder gibt es das schon?). Natürlich ist es eine Selbstverständlichkeit, aber man könnte ja auch aktiv unterstützen und seine Mitarbeiter anleiten. Das Problem haben z.B. auch Schöffen, dass sie ungern freigestellt werden.

ulli76

Dein Arbeitgeber leistet mit deiner Freistellung einen Beitrag zur Sicherheit seines Landes.
Vielleicht kannst du damit argumentieren, was die Bundeswehr z.B. bei Hochwasser oder auch bei dem letzten großen Waldbrand leistet.
"Staatsbürger in Uniform" ist auch ein gutes Stichwort.

Da du im eigenen Fachgebiet übst, könntest du argumentieren, dass es sinnvoll ist, andere Eindrücke zu gewinnen und den Horizont zu erweitern. Gerade bei Führungspersonal.

In Zeiten des Fachkräftemangels eine schwierige Sache. Wobei- das kann man auch umdrehen- dein Arbeitgeber ist attraktiver für dich, wenn er dich üben lässt. Ob 33 Tage am Stück sein müssen, ist halt ne andere FRage.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Col bleu

Zitat von: TheScientist am 30. Mai 2018, 13:04:58

Das Einverständnis des Arbeitgebers ist nach der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 ,,Die Reserve der Bundeswehr"  nur notwendig wenn

2054.

- nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer bei Übungen sowie bei Überschreitung der Dauer von Übungen von sechs Wochen im Kalenderjahr oder
- der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung,
- einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Innern sowie
- einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Ausland

Mich würde ja interessieren, wie sich die "6 Wochen" kalkulieren.
- Sind es 6 mal 7 Wochentage = 42 Tage?
- Sind es 6 mal 5 Arbeitstage = 30 Arbeitstage?
Mag zwar nur ein feiner Unterschied sein, aber auf genau dieser Linie bewege ich mich derzeit ...

F_K

Mein Verständnis (nach dem SINN ausgelegt):

Maximal 42 Tage - wenn es "ungünstig" gewählt ist, aber maximal 30 Arbeitstage (bei 5 Arbeitstage die Woche).

Wer also "nur" RDL Montag bis Freitags macht, "darf" nur 30 Tage, wer das Wochenende (arbeitsfrei) mit "hineinnimmt", bis zu 42 Tage.

F_K

Ergänzung:

Wenn man das WE "vor" der Arbeitswoche mehrfach mit "reinnimmt", dann bis zu 6 x 9 Tage = 52 Tage.
(mit der ganzen Problematik der RDL Beginn / Ende WE).

Col bleu

Meine Planung:
- 2 Mal 12 Tage von Montag bis Freitag drauf, also mit je 1 WE
- 2 Mal 7 Tage inkl WE (Do-Mi/Mi-Di)

Das sind also 38 Tage netto, aber 6 Arbeitswochen.

Der Text ist jedoch "Überschreitung ... von sechs Wochen im Kalenderjahr", also sollte ich noch im Rahmen sein.

Danke für die Antworten.   :)

F_K

Damit bist Du doch "sicher" drunter - unter 6 Wochen UND unter 42 Tagen ... (also Sinn Auslegung und Wortlaut).

Richard_DH78

Es geht schon wieder los...

Im Januar 2020 habe ich 3 Wochen RDL absolviert.

Für meine geplante RDL im Mai 2020, die ebenfalls mit einer Dauer von 3 Wochen geplant, vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) zugestimmt und mit Heranziehungsbescheid vom Januar 2020 beschieden wurde, wurde aufgrund der Corona-Pandemie aufgehoben.

Für mich kein Problem.

Nun habe ich beabsichtigt die RDL nachzuholen - 3 Wochen im September 2020.

Jetzt will meine Vorgesetzte mir keine Zustimmung für die RDL geben. Sie möchte es ablehnen und das mit meiner Unabkömmlichkeit begründen und durch unser Personalamt der Stadtverwaltung bestätigen lassen.

Zu dieser Thematik RDL lässt sie überhaupt nicht mit sich reden.

Für kommende Woche ist ein Gespräch beim Personalamt unter Teilnahme des Personalrates angedacht. Ich bin gespannt was rauskommt und halte euch auf dem Laufenden.

Die Kollegin vom Personalrat teilt meine Sichtweise und versteht das Verhalten meiner Vorgesetzten überhaupt nicht.

Noch eine Frage:
Hat dem Arbeitgeber die hier bereits mal zitierte Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 ,,Die Reserve der Bundeswehr" etwas zu sagen? Oder sind lediglich die Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes relevant?

F_K

(interne) Bundeswehrvorschriften binden keinen Arbeitgeber.

Lediglich ein Gesetz entfaltet solche Wirkung.

Viel Erfolg.

Richard_DH78

Zitat von: F_K am 26. Juni 2020, 14:14:23
(interne) Bundeswehrvorschriften binden keinen Arbeitgeber.

Lediglich ein Gesetz entfaltet solche Wirkung.

Viel Erfolg.

Leider!

Aber warum verlangt die Bundeswehr dann stets nach der Einverständniserklärung des Arbeitgebers, wenn es doch nach der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 ,,Die Reserve der Bundeswehr" nur notwendig ist:
- nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer bei Übungen sowie bei Überschreitung der Dauer von Übungen von sechs Wochen im Kalenderjahr oder

???

Mein Übtruppenteil kann mir doch einfach den Heranziehungsbescheid (bzw. das KarrC) zustellen und ich lege den unverzüglich meinem Arbeitgeber vor und man spart sich die lästigen Diskussionen.

F_K

Eigentlich ist die Zustimmung des AG bei solch "kurzen" RDL nicht notwendig - und mein BeordTrT verlangt danach auch nicht, ist BW seitig auch nicht vorgesehen.
(gibt extra ein Ankreuzfeld "entfällt" im Formular).

ulli76

Weil die das teilweise nicht auf dem Schirm haben, wie lange du insgesamt übst bzw. das teilweise automatisch im Formularpaket mitgeschickt wird. Ich hab im November ein Paket Formulare für 2x1 Woche Lehrgang ausfüllen müssen- da war jedes Mal die Einverständniserklärung bei.
Jetzt mache ihc im September eine Kurz-RDL von 4 Tagen- wieder das Einverständnis dabei- obwohl das die erste fest geplante Veranstaltung ist. (Die Lehrgänge sind coronabedingt ausgesetzt worden, Ersatztermine gibt es auch noch nicht).

Hab einfach nur mit meinem Vorgesetzten die 4 Tage abgesprochen und bei der Rückmeldung dazu geschrieben, dass ich das Einverständnis nicht brauche weil es weniger als 6 Wochen sind.

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seltsam

Vll. stellst Du demjenigen die Frage, der die EinvErkl des Arbeitgebers verlangt. Das ist nicht bei allen so.

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