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Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber

Begonnen von Peteronkel, 08. November 2014, 18:22:48

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KlausP

#120
Der AG kann einen Antrag auf UK-Stellung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde stellen. Die leitet den Antrag zur Entscheidung an die Wehrersatzbehörde (Karrierecenter) weiter. Und das Ganze geht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Richard_DH78

Liebe Kameraden,

es gibt Neuigkeiten. Heute fand ein Gespräch bei meinem Personalamt (öffentlicher Dienst, Stadtverwaltung) mit einer Vertreterin des Personalamtes (Abt. Personalbetreuung), mit einer Vertreterin des Personalrats, mit meiner unmittelbaren Vorgesetzten und mit mir statt.

Ziel war es, dass eine Lösung gefunden wird, so dass die immer wiederkehrenden RDL meinerseits vernünftig eingeplant werden (stets maximale Dauer von 6 Wochen pro Kalenderjahr) können und nicht jedes Mal kurz vor Leistung der Unterschrift auf dem Formular "Einverständniserklärung des Arbeitgebers" meine Vorgesetzte einen Rückzieher macht und mir die RDL nicht "genehmigen" will.

Ich erachte es weiterhin als sinnvollen Weg, dieses Formular für die Planung meiner RDL zu verwenden - auch wenn ich kein Einverständnis des Arbeitgebers bei max. 6 Wochen Dauer pro Kalenderjahr bräuchte.

Das Personalamt hat sich auf die Seite meiner Vorgesetzten geschlagen, allerdings klar herausgestellt, dass sie mir den Anspruch nicht verwehren können, aber unter den derzeitigen Umständen (es gibt viel aufzuarbeiten wegen Corona, etc.... und blablabla) würde auch das Personalamt auf diesem Formular nein ankreuzen.

Die Vertreterin vom Personalrat erklärte, dass ich dieses Formular überhaupt nicht bräuchte, sondern einfach nur meiner Freiwilligkeit zur Ableistung einer RDL im Zeitraum X (momentan geht es um 3 Wochen) und lege dann den Heranziehungsbescheid nach Erhalt unverzüglich dem Personalamt vor.

Daraufhin äußerte die Vertreterin vom Personalamt, dass sie dann versuchen würden Widerspruch einzulegen, mit der Begründung, dass viel aufzuarbeiten ist der Sachbearbeiter unabkömmlich wäre. Sie ergänzte, dass sie das zumindest versuchen würden.


Mir fehlen echt die Worte! Meiner Meinung nach und auch der Ansicht des Personalrates ist es ganz klar vom Gesetzgeber geregelt und das Personalamt würde es trotzdem versuchen mich unabkömmlich zu stellen!?!?

Kurz vorweg: Der Personalrat hat mir gesagt, das mir nix passieren kann. Es ist alles aktenkundig u. wenn ich zukünftig Benachteiligungen erfahren sollte, wird es erneut ein Treffen mit dem Perosanalrat geben.

Selber habe ich auch keine Befürchtungen, dass meine Vorgesetzte mich jetzt mobben wird oder mir nur "Blödsinnsaufträge" geben wird. Das würde für sie im Umkehrschluss heißen, sie müsste alle Vorgänge bezüglich Bauordnungsrecht und Planungsrecht selber bearbeiten und dafür ist sie nicht ausgebildet.

Der Personalrat meinte im Anschluss nach Beendigung des Gespräches zu mir unter vier Augen: wenn ich die drei Wochen dieses Jahr nicht "durchziehe" - also darauf verzichte - dann würde mir trotzdem seitens meiner Vorgesetzten zukünftig auch bloß kein Entgegenkommen erfolgen. Sie würde immer wieder angeben, dass es gerade nicht passt!

KlausP

Die sollen alle mal das Wehrpflichtgesetz verstehend lesen. Traurig, dass Beamte sowas augenscheinlich nicht können.

Hier mal §13 ,,Unabkömmlichkeit"

Zitat... Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 13 Unabkömmlichstellung

(1) Zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben kann ein Wehrpflichtiger im Spannungs- oder Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.
(2) Über die Unabkömmlichstellung entscheidet die Wehrersatzbehörde auf Vorschlag der zuständigen Verwaltungsbehörde. Das Vorschlagsrecht steht auch den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, für ihre Bediensteten zu. Die Zuständigkeit und das Verfahren regelt eine Rechtsverordnung. In der Rechtsverordnung kann die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf oberste Bundesbehörden oder auf die Landesregierungen mit der Befugnis zur Weiterübertragung auf oberste Landesbehörden übertragen werden; die nach dieser Verordnung vorschlagsberechtigte oberste Bundesbehörde oder die Landesregierung kann, soweit Landesrecht dies zulässt, das Vorschlagsrecht auch durch allgemeine Verwaltungsvorschrift regeln. Die Rechtsverordnung regelt auch, wie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Wehrersatzbehörde und der vorschlagenden Verwaltungsbehörde unter Abwägung der verschiedenen Belange auszugleichen sind. Die Rechtsverordnung regelt ferner, für welche Fristen die Unabkömmlichstellung ausgesprochen werden kann und welche sachverständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft zu hören sind.
(3) Die Dienstbehörde oder der Arbeitgeber des Wehrpflichtigen ist verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Unabkömmlichstellung der zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen. Wehrpflichtige, die in keinem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, haben den Wegfall der Voraussetzungen selbst anzuzeigen. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Die ABSICHT des Gesetzgebers ist klar:

- "früher" konnte Wehrpflicht und WÜ durch UK "verhindert " werden
- selbst die nur 9 Monate Wehrpflicht

Dagegen heute:

- FWDL bis 23 Monate ist zu akzeptieren
- RDL kennen keine UK Stellung mehr
- voller Kündigungsschutz für Eignungsübende

Richard_DH78

Ich kann es auch nicht nachvollziehen, was die von meinem Personalamt da machen. Die glaubt tatsächlich sie hätte eine realistische Chance dann den Heranziehungsbescheid ,,anzufechten".

Mein Personalamt müsste sich ja dann an das KarrC wenden, das den Heranzuziehungsbescheid erstellt hat, oder? Oder doch an meine PersBearbSt in Berlin?

Richard_DH78

Die Sachbearbeiterin von Personalamt der Stadtverwaltung will jetzt bei meinem zuständigen KarrC in Dresden anrufen und verhindern, dass die einen Heranziehungsbescheid für mich erstellen.

Ich frage mich ernsthaft, wo sind wir hier gelandet?

Andi8111

Offenbar liegt ein angespanntes Verhältnis mit ihrem derzeitigen Arbeitgeber vor.

Richard_DH78

Die ist einfach etwas überambitioniert und sieht es als Herausforderung an. Sie möchte eben einfach Recht behalten. 🤦🏼‍♂️

Ich hoffe nur, dass die Bearbeiter beim KarrC sich nicht überreden lassen!

F_K

Ratschlag:
Bearbeiter beim KC entsprechend informieren, damit der AG erneut auf die Rechtslage hingewiesen wird.

Dann BeordTrT informieren, dass Zustimmung durch AG nicht notwendig ist.

Richard_DH78

Zitat von: F_K am 07. Juli 2020, 17:39:20
Ratschlag:
Bearbeiter beim KC entsprechend informieren, damit der AG erneut auf die Rechtslage hingewiesen wird.

Dann BeordTrT informieren, dass Zustimmung durch AG nicht notwendig ist.

Da bin ich seit heute dran. Habe bisher noch niemanden erreichen können. Ich bleibe natürlich dran!

Richard_DH78

Zitat von: Andi8111 am 07. Juli 2020, 17:24:54
Offenbar liegt ein angespanntes Verhältnis mit ihrem derzeitigen Arbeitgeber vor.

Mit meinem Arbeitgeber nicht, aber mit meiner unmittelbaren Vorgesetzten (eine linke grünversiffte Ökotante) u d die hat es geschafft die Bearbeiterin mit in den Sattel zu nehmen.

Col bleu

Zitat von: Richard_DH78 am 07. Juli 2020, 18:26:54
... (eine linke grünversiffte Ökotante) ...

Bei allem Verständnis, solch ein Kommentar ist deplaziert und schürt Vorurteile.
Links von der Mitte inklusive ökologischem Gewissen bedeutet nicht anti-militaristisch.

F_K

@ col bleu:

Zum "linken grünversifften Öko" liegen keine Infos vor - aber entgegen der Gesetzeslage AN bedrängen ist ja ausführlich dargestellt.

(Anmerkung: ich habe bei der letzten Wahl grün gewählt - also gibt es Grünenwähler die der BW zumindest positiv gegenüber stehen).

Col bleu

@ F_K

Der von mir monierte Kommentar lässt mich eher an der Gesinnung unseres TE zweifeln ...
Seine Vorgesetzte mag ja was gegen das Militär haben, aber sie auf diese Art zu diffamieren hört men eher aus der diametral entgegengesetzten Ecke.

Die Sachlage ist eindeutig, der TE ist im Recht

Richard_DH78

Zitat von: Col bleu am 07. Juli 2020, 19:14:41
@ F_K

Der von mir monierte Kommentar lässt mich eher an der Gesinnung unseres TE zweifeln ...
Seine Vorgesetzte mag ja was gegen das Militär haben, aber sie auf diese Art zu diffamieren hört men eher aus der diametral entgegengesetzten Ecke.

Die Sachlage ist eindeutig, der TE ist im Recht

Du kennst weder meine Gesinnung noch meine Vorgesetzte! Die von mir gewählte Bezeichnung war eher sarkastisch gemeint und sollte nicht diffamieren. Ich habe weder etwas gegen links noch gegen grün. Ich bin eher konservativ-links-liberal. 😎

Meine Vorgesetzte gibt sich aber sehr deutlich Mühe, erkennen zu lassen, dass sie Militär nicht mag. 

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