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Begonnen von Aris42, 12. November 2014, 22:43:13

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wolverine

#15
Bisher kommt in der Beschreibung kein Einberufungsbescheid (Aufforderung zum Dienstantritt) vor. Also: kam das, wann kam das, wann wurde es wem gegeben?

Und ganz allgemein: Verzögerungen beim Arbeitgeber gehen zu dessen Lasten.
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StOPfr

Zitat von: Aris42 am 15. Dezember 2014, 18:23:56
...kurz nach meiner Eignungsfeststellung habe ich meinen direkten Vorgesetzten darüber informiert.
Er sagt, ich solle nochmal ein paar Nächte drüber schlafen (ist ja eine weitreichende Entscheidung)
Dann wurde er krank und hatte Urlaub. Danach erzählte ich ihm, dass ich mir 100% sicher bin.
Anschließend machten wir einen Termin bei dem Abteilungsleiter. Dem erzählte ich das ganze auch nochmal
- der wiederrum hat es mit Verzögerung an die Personalabteilung gemeldet.

Wenn das so abgelaufen ist, hast du unverzüglich informiert (wenn auch nicht vorgelegt) und weitere Verzögerungen nicht zu verantworten. Gespräche sind allerdings kaum zu belegen... (weitere Anmerkungen wurden von wolverines Beitrag überholt  ;)).
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Aris42

Die Aufforderung zum Dienstantritt habe ich kurz vor dem ersten Gespräch mit meinem Vorgesetzten bekommen.
Streng genommen habe ich die Aufforderung zum Dienstantritt noch nicht vorgelegt. Da schien sich auch niemand für zu interessieren...war ja mündlich alles abgeklärt.
Da bin ich wohl die Sache ein wenig zu locker angegangen. Hätte auch nicht gedacht, dass sie mir versuchen ans Bein zu pinkeln  ;D

Ich werde denen gleich morgen eine Kopie geben. Mal schauen was passiert...

Danke soweit.

Roadrunner76

Zitatwar ja mündlich alles abgeklärt.

Soll ja Vorgesetzte geben, die ein ganz schlechtes Gedächtnis haben, wenn es wichtig wird. Kenne da auch welche von, da nimmt man sich dann lieber für wichtige Dinge einen Kollegen mit oder hält doch eher was schriftlich fest.

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