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psychologischer test / Vorstellungsgespräch abgelehnt

Begonnen von mariko92, 17. November 2014, 19:20:28

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ulli76

Und du wunderst dich, dass du direkt wieder heim geschickt wurdest.

Auf dem Bewerbungsbogen ist genau erklärt, was man angeben muss und was nicht. Und offenbar hast du etwas nicht angegeben was du hättest angeben müssen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

So richtig akzeptiert haben Sie Ihre Strafe wohl nicht, oder?! Normal ist es nämlich nicht, dass man mit 16 wegen einer Schlägerei vor Gericht landet und verurteilt wird...

Aber machen Sie mal; Sie machen das schon ....
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Zitat von: wolverine am 18. November 2014, 07:54:06Aber machen Sie mal; Sie machen das schon ....

Natürlich macht er seinen Weg, aber eben nicht bei der Bundeswehr! Und seien Sie sich sicher, dass Ihre Akte jetzt schon den "schwarzen Reiter" hat! Wenn Sie sich nach einem Jahr erneut bewerben und dann alles angeben werden, zieht sich der Rechtsberater diesen Fall und wird Akteneinsicht beantragen. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB wäre diese Vorgehensweise ohnehin verpflichtend. Falls die Bundeswehr Sie überhaupt einstellt, rechnen Sie mal nicht vor dem Ablauf von ca. 2 Jahren ab jetzt. Ein Jahr ist Wartezeit, das andere jahr wird wohl die Bearbeitungszeit einschließlich RB sein.

Was weiterhin im Raume steht ist eine Sperrfrist, die der Rechtsberater gegen Sie verhängen kann, nachdem er Akteneinsicht hatte! In Ihrem Falle, den Sie sich absolut selbst zuzuschreiben haben, würde ich mich um einen "Plan B" kümmern!

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