Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vorstrafe (getilgt) nicht angegeben

Begonnen von Thomas1223, 25. November 2014, 20:53:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

F_K

Nein, die Spanne geht von einer erzieherischen Massnahmen bis zur Disziplinarmaßnahmen, ggf. auch vorm Truppendienstgericht und Abgabe an zivile Gerichtsbarkeit.

Nochmal: Ermessensentscheidung im Einzelfall - sehr individuell.

StOPfr

Zitat von: Thomas1223 am 06. Dezember 2014, 13:07:55
Hat niemand eine Idee ? Oder kann mir sagen was passiert ?

Auf beide Fragen gab es nun wirklich erschöpfend Auskunft. Du machst dich mit dieser Fragerei über alle gegebenen Antworten hinweg nur noch mehr verrückt. Es ist nun wirklich alles gesagt!   
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Thomas1223

Verrückt hab ich mich wirklich schon gemacht ich kann an nichts andres mehr denken.