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Um Entlassung gebeten

Begonnen von Mimi1986, 30. November 2014, 19:32:09

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Mimi1986

Was er da letztendlich vor hat bzw wie er das abwickeln will weiß ich nicht.

Ralf

Solltest du aufgrund der Erkrankung deines Vaters unter die Härtefallregelung fallen (Hinweise dazu kann der Sozialdienst geben), kann die Bundeswehr deinem Entlassungsantrag zustimmen.
Alles andere ist Humbug bzw. Betrug. Erstens hast du nicht so viele goldene Löffel geklaut, dass eine charaktleriche Nichtegung valide festgestellt werden könnte, oder dein KpChef müsste jede Menge Lügen erfinden.
Du müsstest dann also deinen unterschriebenen Vertrag erfüllen (drum prüfe, wer sich ewig bindet...).
Bottom line: die Krankheit deines Vaters kann ein Grund sein, der Arbeitsvertrag ist es jedenfalls nicht.
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justice005

Ich stimme Ralf zu. Es gibt die Möglichkeit, dich wegen besonderer Härte (Koma des Vaters) vorzeitig zu entlasen. Wenn sowohl der Kompaniechef als auch der Kommandeur das gutheißen, dann wird das auch bestimmt klappen.

Bevor Dein Chef so einen Blödsinn macht wie "Nichteignung", soll er mal wieder einem Antrag von dir auf Dienstzeitverkürzung zustimmen.

Dein Chef soll sich mal den § 55 Absatz 3 Soldatengesetz anschauen.


Andi

Vor allem könnte mit einer Entlassung wegen Nichteignung auch eine etwaige zukünftige Rückkehr zur Bundeswehr unmöglich werden. Wer weiß, was in  einem oder zwei Jahren ist.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Flexscan

Da er bereits Wiedereinsteller ist hat sich das doch eh erledigt oder wie oft kann man inzwischen zurückkehren?
MkG Flex
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F_K

@ Flexscan:

Ein ehemaliger GWDLer kann als FWDLer, dieser problemlos als SaZ wiedereingestellt werden - da es bei Mannschaftssoldaten keine Altersgrenze mehr gibt, kann man problemlos mehrfach wiedereingestellt werden.

Rechtlich und sachlich gibt es da keine "Obergrenze".

Ansonsten:

Wie Andi richtig schreibt, hat eine Entlassung wegen Nichteignung weitere, negative Folgen:
- Dienstzeugnis wird "schlecht" sein
- Option zur Wiedereinstellung ist "verbaut"
- Lebenslauf ...

Flexscan

MkG Flex
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Mimi1986

Wie gesagt wie er das machen will weiß ich nicht.
Mir ist es ehrlich gesagt gänzlich egal, da ich momentan andre Sorgen habe die mich immens belasten. Hauptsache es geht schnell.

F_K

Ratschlag:

- sehr schnell geht ein Urlaubsantrag (normaler Urlaub) bzw. Antrag auf Sonderurlaub (ohne Bezahlung - der dauert aber schon deutlich länger).

- Ich frage mich allerdings immer, wo der Pflege- / Handlungsbedarf bei einer aufgrund Krankheit akut im Koma befindlichen Person ist (weil sich da das Krankenhaus drum kümmert).

Mimi1986

Hat sich dahingehend wohl erledigt, die Division hat
den Antrag abgelehnt hat mir mein KP-Chef soeben mitgeteilt.

F_K

 
Zitatjetzt habe ich ihm Donnerstag meinen Antrag gegeben und das da alles so reingeschrieben mit Arbeit und Krankheit Vater etc..

Und dieser Antrag ist abgelehnt worden?

Oder der Antrag Deines KpChef auf Entlassung wegen Nichteignung?

.. und alles innerhalb von zwei Arbeitstagen? (Kp - Btl - Brig - Div und  zurück, unglaublich ...)

Mimi1986

Wie gesagt was er genau in seine Stellungnahme geschrieben hat bzw deren Inhalt entzieht sich meiner Kenntnis.  Er hat mich nur angerufen und gesagt, das die Division das nicht genehmigt hat.

wolverine

Lassen Sie sich die Krankheit des Vaters ärztlich attestieren und versuchen Sie es damit unter Hinweis auf besondere Härte. Wenn das auch nicht durchgeht, bleibt nur noch der Beschwerdeweg.

Btw: wie kann Ihr Chef eigentlich in Ihrem Namen Anträge stellen und Sie wissen nicht was da drin steht? Selbst der Antrag auf Entlassung wegen Nichteignung müsste Ihnen doch eröffnet worden sein?!
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BulleMölders

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der TE einen Antrag auf Entlassung gestellt und der KP hat eine Stellungnahme dazu geschrieben.

Mimi1986

Ja genau so ist es Bulle Mölders..
und was in der Stellungnahme meines KP-Chefs
steht weiß ich nicht.