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BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein

Begonnen von nowayout, 30. November 2014, 21:15:52

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Elvis22

Es hat doch nie jemand von einem individuellen Anspruch geredet. Dami hat wolverine angefangen.
Davor hieß es doch lediglich, dass es eine gewisse Quote für Soldaten gibt die zu erfüllen ist (was auch anhand von Gesetzestextenbelegt wurde) und dass dadurch die Chancen von Soldaten erheblich gesteigert werden im Vergleich zum zivilen Bewerber...

marcel06371

Les doch meine lange Antwort um 17;35

Da hab ich doch gesagt jede x glaube 8 Stelle wenn der soldat die Voraussetzungen erfüllt ,
Natürlich hat die Gemeinde das Recht in einem Jahrgang keinen Soldaten zu nehmen wenn die alle total Panne sind ,
Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben ;)

Ich hab selbst ein Praktikum bei einer vormerkstelle gemacht und es wurde deutlich das sich fast alle Gemeinden an die Gesetze sofort halten und wenige mal für ein jAhr keinen Soldaten in die Ausbildung nehmen aber dannach dann ..,,

Die Ansprüche aind schon echt gut , und klar eine Garantie hat man nicht das man eine Ausbildung bekommt aber dann liegt es meistens an einem selber , hab 3 Bewerbungen geschrieben und konnte mir dann aussuchen wo ich anfange , und bin bestimmt kein Genie ... Wenn man aber auf stelle ist und die ausbildung packt müssen sie einen übernehmen .

Sorry für die Schreibweise lieg im Bett und schreibe mit Handy will aber auf jedenfall Licht ins dunkle bringen .

Elvis22

Keine Sorge das hast du. In der Regel liegt hier das nicht verstehen am nicht verstehen wollen.

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