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Was bedeutet VpflSdt SK ?

Begonnen von MalaysKing, 03. Dezember 2014, 15:17:10

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MalaysKing


FrankP

Verpflegungssoldat Streitkräfte


1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
Der/die Verpflegungssoldat/in Streitkräfte (VpflSdt SK) nimmt Aufgaben im Rahmen der Verpflegungswirtschaft unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wahr.

Er/Sie unterstützt das Verpflegungspersonal bei der Zubereitung und Ausgabe von Truppenverpflegung auch unter den Bedingungen des Einsatzes.

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen
Der VpflSdt SK

·         wirkt mit beim feldmäßigen Aufbau und Betrieb der TFK 250 unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen,

·         wirkt bei der Zubereitung der Lebensmittel auch unter Einsatzbedingungen und deren Ausgabe mit,

·         wirkt mit bei der ordnungsgemäßen Übernahme, Transport, Aufbewahrung und Lagerung von Lebensmitteln,

·         unterstützt bei der Feststellung der Vollständigkeit und Vollzähligkeit von Zubehör/Anbauteilen sowie Pflege und Wartungsmaßnahmen,

·         unterstützt bei der Einhaltung der Hygienebestimmungen gem. ZDv 46/28,

·         wirkt bei der Einhaltung der Betriebsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften mit,

·         wirkt mit bei der ordnungsgemäßen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.

1.3 Arbeitsbedingungen
·         Arbeiten werden zeitweise auf fremden Standorten / Plätzen im In- und Ausland und unter besonderen klimatischen Umweltbedingungen durchgeführt,

·         Einsatz im Gelände,

·         Schichtdienst möglich,

·         körperliche Belastungen unter Hitze und Dampf,

·         Heben von Lasten.

2. Fertigkeiten und Kenntnisse
·         Fähigkeit und Fertigkeit bei der Zubereitung von Verpflegung auch unter Einsatzbedingungen mitzuwirken,

·         Fähigkeit und Fertigkeit die TFK 250 / Containerküche unter Anleitung bedienen zu können,

·         Grundkenntnisse der Verpflegungszubereitung,

·         Kenntnisse über die Anwendung und Umsetzung der für die Verpflegungswirtschaft und insbesondere die für die Bereiche Umwelt, Hygiene und Arbeitsschutz gültigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien.

3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
3.1 Verwendung
·         Dienstposten im Verpflegungstrupp,

·         Dienstposten in der Verpflegungsgruppe in einer selbstEinh / im Vbd,

·         Dienstposten in stationären Truppenküchen,

·         Dienstposten in Feldlagerverpflegungsgruppen

3.2 Dienstgradspanne
Schütze, Flieger, Matrose - OStGefr

4. Besondere geistige u. physische Eignungsforderungen etc.
nicht festgelegt

5. Sonstige Voraussetzungen
- Belehrung für Küchenpersonal gem. ZDv 46/28

- Küchendienstverwendungsfähigkeit gem. ZDv 46/28



Hab' ich für Dich ergoogelt. Dauer: 5 Sekunden (max.)

MalaysKing

Hmmm das war eigentlich das letzte, was ich wollte bei der Angabe meiner Verwendung.Wollte eigentlich eher was im Büro machen.

Meint ihr ich sollte es trotzdem mal probieren bzw. einfach die AgA durchziehen und danach evtl. doch woanders hinkommen?

Achja und beim Dienstantrittsbescheid steht ich kriege Fahrtkosten erstattet wenn ich mit dem PKW komme und Höhe von 20 Cent je Kilometer. Gilt das nur für die erste Anreise oder jedes mal wenn ich am WE Heim fahre und wieder zur Kaserne fahre ?

funker07

Das Geld gibts nur für die erste Anreise.

Woanders hin kommen kann klappen, muss aber nicht. Geh mal davon aus, dass du nicht versetzt wirst und auf dem Dienstposten eingesetzt wirst, für den du geplant bist.

MalaysKing

Also der Dienstort wird der Luftwaffenstützpunkt Erndtebrück sein, d.h also ich werde den ganzen Tag in der Küche stehen? Ich hab das eigentlich nur als Alternative genommen weil mir wichtig war relativ Heimatnahe eingesetzt zu werden nach der AGA, aber jetzt im Nachhinein bereue ich es schon ein bisschen.

Was ist, wenn ich nach der AGA den Dienst abbrechen würde, und mich sagen wir mal halbes Jahr später als SAZ bewerben würde, hätte ich dann garkeine Chance mehr? Weil aktuell bin ich nur FWD 07

dogfish

Wie man einigen Erfahrungsberichten entnehmen kann, ist der abgebrochene FWD oder sogar die Nutzung des Widerrufes als angehender SAZ kein grundsätzliches Einstellungshindernis. Dass du das entsprechend erklären musst, sollte dir aber klar sein. Wo liegt das Problem nochmal mit dem Einplaner zu telefonieren und nach anderen Dienstposten zu suchen?

bayern bazi

die Arbeit als Feldkoch ist nicht mal so schlecht ;)

nach der AGA wirst du neben deinem Dienst in der Küche natürlich auch die Vorzüge der Armee (ähm Lustigwaffel)  kennen lehrnen

und da du nur fwd 07 bist, mein tipp - schau dir den Laden die 4 moante (nach de AGA)an - das kommt besser wie abbrechen

nach/während der  Zeit kannst du dich  immer noch als SaZ bewerben


Der Dienst in einer Truppenküche hat nur sehr wenig mit militärischem Alltag zu tun

Bazi ( der mal als VpflGrpFhr  gedient hat ) 

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Ralf

Es kann genauso gut sein, dass du beim VpflGrpFhr im Buero sitzt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

MalaysKing

Ok dann lass ich's einfach mal auf mich zukommen, is halt nur so das ich mal ein FSJ in einem Krankenhaus gemacht habe und da auch in der Küche war, ganzen Tag mit so einem Haarnetz die Essenwagen rumgeschoben abgespühlt und ganze zeit nervende Maschinengeräusche das ging mir schon ziemlich auf'n Sack.

Aber da hab ich auch nur lächerliche 300€ bekommen, beim Bund is ja schon etwas lukrativer wird denk ich auszuhalten sein. Wie ist das denn mit dem Urlaub wie viele Tage hab ich bei FWD 7 und kann ich den direkt nach der AGA nehmen ?

KlausP

ZitatWie ist das denn mit dem Urlaub wie viele Tage hab ich bei FWD 7 und kann ich den direkt nach der AGA nehmen ?

17 Tage wenn ich richtig gerechnet habe. Wann sie den nehmen können hängt davon ab welche Aufträge in Ihrer zukünftigen Einheit anstehen. Ich würde unmittelbar nach der GA nicht damit rechnen. Auch in der GA-Einheit kann Ihnen das niemand verbindlich sagen, weil das dort nicvht entschieden wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

chicco93

Uns wurde gesagt das man nach der probezeit erst Urlaub nehmen kann wird denk ich mal so geblieben sein?

KlausP

SaZ haben in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub - jedenfalls stand das so in den Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung (ZDv 14/5,F511). Bei FWDL gilt das, glaube ich mich zu erinnern, nur für die Zeit der GA.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MalaysKing

Ok danke, aber alle Urlaubstage am Stück nehmen müsste doch Grundsätzlich kein Problem sein, oder? Bei nur 17 Tagen.

Und wie sieht es aus mit DZA/DZUZ , wie stehen die Chancen das ich sowas als VpflSld machen kann und dadurch mehr Urlaubstage rausholen kann?

mailman

ZitatOk danke, aber alle Urlaubstage am Stück nehmen müsste doch Grundsätzlich kein Problem sein, oder? Bei nur 17 Tagen.

Kommt immmer auf die Einheit und den Einzelfall an. Andere wollen auch Urlaub und das sind ja fast 4 Wochen am Stück.

KlausP

Anspruch auf zeitlichen Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst entsrteht erst ab dem 7. Dienstmonat, vorher ist nur finanzieller Ausgleich möglich (Quelle: aktueller Dienstzeiterlass). "Dienst zu ungünstigen Zeiten" gibt es nur für SaZ/BS (Quelle: Erschwerniszulagenverordnung).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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