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Einstellungsbetrug

Begonnen von Feldjäger112, 14. Dezember 2014, 15:39:02

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Feldjäger112

Hallo ich habe  hier dieses Forum bin neu hier
es geht  darum das mir nun ein Einstellungsbetrug  vorgeworfen wird  ich bin SAZ 8 in der Mannschaftslaufbahn  und im 3ten Dienstjahr. Ich hatte 2008 eine Verurteilung  wegen Urkundenfälschung da wurde ich verurteilt zu Geldstrafe  120 Tagessätze.  Ich dachte eig das wäre  schon getilgt worden aber im Zentralregister noch nicht das wurde jetzt herausgefunden das ich dieses nicht angegeben hatte weil ich dachte es wurde schon  alles getilgt. Hat hier jemand Erfahrung ?? Wird zwingend  nach der Entlassung eine Strafanzeige  wegen Betruges  erstattet ?

wolverine

Zitat von: Feldjäger112 am 14. Dezember 2014, 15:39:02
Ich hatte 2008 eine Verurteilung  wegen Urkundenfälschung da wurde ich verurteilt zu Geldstrafe  120 Tagessätze.  Ich dachte eig das wäre  schon getilgt worden aber im Zentralregister noch nicht
Und wie kamen Sie darauf? Der Einstellungsbetrug liegt damit wohl vor.
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Feldjäger112

Durch eine Überprüfung..
Heißt  das das zu der Entlassung  nun auch eine Strafanzeige  erstattet  wird ?? Ich soll eine Stellungnahme  abgeben für  die G1 Abteilung der Divison

KlausP

Er wollte mit seiner Frage wissen, wieso Sie darauf kamen, dass Ihre Vorstrafe getilgt sei. Vielleicht sollten Sie auch mal seinem Link folgen, dann wird es möglicherweise verständlicher ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zu was wollen Sie denn wie Stellung nehmen? Sie sollten Angaben machen, haben gelogen und wurden erwischt. That's it.
Ob Ihre Vorgesetzten das anzeigen und ob die StA das weiter verfolgt, weiß ich nicht. Wenn ja, haben Sie dem wenig entgegen zu setzen.
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Feldjäger112

Weil ich dachte das die Tilgungsfrist für  Geldstrafen 3 Jahre ist deswegen. Was ich nicht wusste ist das diese im Zentralregister  sogar 10 Jahre vermerkt ist. Werden die Dienstbezüge  dann als Vermögensschaden angesehen  ?

KlausP

Diese Stellungnahme ist doch aber rein rechtlich auch ein windiges Ei, oder? Schließlich muss sich niemand selber belasten aber in dienstlichen Angelegenheiten muss er die Wahrheit sagen. In einer Vernehmung könnte er die Aussage verweigern, aber in einer Stellungnahme?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pofi

Zwischen denken und wissen liegen manchmal Welten....
Haben sie schon irgendetwas schriftliches???
Ansonsten abwarten was vom RB kommt... Wurden sie nicht gefragt, ob sie schon mal etwas mit Polizei und Co. zu tun hatten?!?

Wir ich das hier so mitbekomme, wir sowas immer wieder versucht.
Und mit Betrug scheinen sie sich ja auszukennen...

Feldjäger112

Der Rechtsberater  bzw die G1 Abteilung  will eine Stellungnahme  zu den Vorwürfen  haben oder  Entlassungs Anhörung.. ich habs  ja nicht wissentlich  falsch angegeben ich hab mich dahingehend  geirrt. Meine Akte war damals auch  einige Zeit  beim Rechtsberater  da ich einmal einen Wiederspruch gegen ein  Fahrverbot  eingelegt hatte. Nein etwas schriftliches habe  ich nicht. Und nein ich wurde nicht bzw nirgends  nach Vorstrafen gefragt auch nicht beim Zngw

KlausP

ZitatUnd nein ich wurde nicht bzw nirgends  nach Vorstrafen gefragt auch nicht beim Zngw

Dann lesen Sie sich noch mal ganz genau den "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr" und das Erläuterungsblatt dazu durch. Beides finden Sie auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de unter "Ihre Bewerbung".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ich Frage mal so - wie kommt man auf eine Tilgungsfrist von 3 Jahren? Die gibt es nämlich nicht.

... Und da hier schon schriftlich gelogen wurde, kann man die Aussage einfach unter "Dumme Schutzbehauptung" verbuchen.

wolverine

"Geirrt" wäre relevant wenn man irgendwie nicht mitbekommen hätte, dass man verurteilt worden ist. Über die Tilgungsfristen "geirrt" ist ein unbeachtlicher Rechtsirrtum.
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Pofi

Sie wurden verurteilt, haben Probleme im Straßenverkehr, begehen Einstellungsbetrug und nennen sich hier Feldjäger112... Da denk ich mir mal meinen Teil zu...

Antworten gab es genug, bekommen sie ihr Leben auf die Kette und versuchen es in einigen Jahren nochmal...

Pericranium

Zitat von: Pofi am 14. Dezember 2014, 19:11:48
Sie wurden verurteilt, haben Probleme im Straßenverkehr, begehen Einstellungsbetrug und nennen sich hier Feldjäger112... Da denk ich mir mal meinen Teil zu...

Antworten gab es genug, bekommen sie ihr Leben auf die Kette und versuchen es in einigen Jahren nochmal...

Stimmt, er hätte sich Feldjäger08001909999 nennen müssen  ;D

Jens79

Naja....
warum sollte ein Mannschaftssoldat der sich Feldjäger nennt ein gesteigertes Rechtsempfinden haben?