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Standardisierten Leistungsprofil (SLP), Anrechnung von externen Prüfungen

Begonnen von EngBerZ, 16. Dezember 2014, 14:17:00

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HerrZog

Naja der Bundeswehrführerschein verliert auch seine Gültigkeit, ich kann ihn aber trotzdem ins zivile umschreiben.
Und ich mein, die Kenntnisse verfliegen ja nicht einfach... bzw. brauchen nur kurze Wiederholungszeit.
Aber egal, war nur ne Frage
Dienstjahr: 10

KlausP

Der Dienstführerschein verliert seine Gültigkeit? Das wäre neu. Einzelne Klassen erlöschen, aber das ist im zivilen Führerscheinrecht angepasst. Da muss man auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres für bestimmte Klassen (z.B. C, CE) alle 5 Jahre eine neue Untersuchung vornehmen lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Äh, KlausP, Du hast wie ich die Fahrerlaubnis der Klassen B, c und E vor einem bestimmten Stichtag erworben und damit war sie automatisch bis zum 50. Geburtstag gültig und musste ab da in 5-Jahres-Schritten-verlängert werden. Wenn heute jemand BCE neu erwirbt, bekommt er die von vorne herein nur auf eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und muss Sie dann verlängern lassen. Hierzu ist wieder ein BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit der Stufe II, notwendig und ein Antrag der an die ZMK geschickt wird!

Tommie

Zitat von: HerrZog am 07. Dezember 2016, 09:42:33Und ich mein, die Kenntnisse verfliegen ja nicht einfach... bzw. brauchen nur kurze Wiederholungszeit.

Welchen Teil des Zitates, das von meinem SLP-Zeugnis vom 12.06.2015 stammt, soll ich Ihnen denn noch einmal erklären ;) ? Warum muss ein SLP nach Ablauf erneuert werden? Warum benötigt man nach Ablauf des SLP einen neuen Einstufungstest?

Ich verrate Ihnen mal etwas: Bestimmt nicht, weil ein einmal erreichtes Sprach-Level für die nächsten hundert Jahre auf konstantem Niveau bleibt ;) !

KlausP

Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 10:00:58
Äh, KlausP, Du hast wie ich die Fahrerlaubnis der Klassen B, c und E vor einem bestimmten Stichtag erworben und damit war sie automatisch bis zum 50. Geburtstag gültig und musste ab da in 5-Jahres-Schritten-verlängert werden. Wenn heute jemand BCE neu erwirbt, bekommt er die von vorne herein nur auf eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und muss Sie dann verlängern lassen. Hierzu ist wieder ein BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit der Stufe II, notwendig und ein Antrag der an die ZMK geschickt wird!

Stimmt so. Das ändert aber nichts daran, dass der Dienstführerschein insgesamt nicht ungültig wird. "B" z.B. verliert die Gültigkeit ja nicht.

Ist aber recht OT.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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