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Strafanzeige wegen Nachstellung

Begonnen von Ragi, 26. Dezember 2014, 16:35:26

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Ragi

Ich war gerade bei meinem Anwalt.

Als ich ihm von der Sache berichtet habe meinte er das ich nichts Falsch gemacht habe da ich ihr weder gedroht noch sie beleidigt habe und die tatsache das eine Nachstellung von mir nicht durchgeführt wurde da der kontakt per sms/facebook/Whats app von beiden seiten (von ihr und von mir) gesucht wurde um einige Sachen zu klären (Schulden und Eigentumsansprüche) ist das nicht im sinne der NAchstellung zu betrachten.

Das einzige was gefährlich werden kann ist der Fall das mich die Feldjäger als erstes informiert haben über diese Anzeige!
Dieses ist im Deutschen Recht verboten auf grund der Beweisvernichtung (ist bei mir zwar nicht der fall).

Mein Anwalt meinte das ich so schnell wie möglich meinen Chef davon berichten sollte um meiner Meldepflicht nachzukommen!

dunstig

Zitat von: mailman am 27. Dezember 2014, 12:24:39
ZitatVor allem sollte der Fragesteller zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall den kpchef mit dieser Sache konfrontieren, denn das wäre ein ziemliches Eigentor

Was ist daran so schwer zu verstehen??? Wir leben in einem Rechtsstaat. Niemand muss sich selber belasten und irgendwas irgendwem melden.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

mailman

Wenn er den Thread hier nicht liest und die Tipps nicht befolgt, dann soll er sich ruhig selbst reinreiten.

Ragi

ich habe es schon gelesen nur da ich mir nichts vorzuwerfen habe und beweisen bzw alles bis jetzt bekannte nachweisen kann das ich ihr nichts getan habe.

Brauche ich doch eigentlich nichts verheimlichen bzw verschweigen.

Jens79

ZitatEs ist nicht ungewöhnlich, dass die FJg vor dem KpChef über eine Strafanzeige bei der Polizei Kenntnis erlangen. Grds. wird diese dann allerdings an den zuständigen Rechtsberater weitergeleitet, der den KpChef über den Kdr anschreibt.

Das ist nicht ganz richtig. Die FJgMldg geht gleichzeitig an den Disziplinarvorgesetzten, den Kdr, die Einleitungsbehörde, das FJgRgt und KdoFJgBw.

So wird auch keiner "vergessen"

 

AT

Ja, stimmt vollkommen. Das Problem ist hier nur die Feldjägermeldung an sich.
Weil eine Anzeige bei der Polizei kann jeder aus jedem Grund machen. Das sagt aber noch lange nix aus.
Daher hätte hier gar keine Feldjägermeldung erfolgen dürfen.
Wenn die Polizei allerdings einen Haftbefehl verteilt in der Kenntnis, dass der Beschuldigte Soldat ist, so ist zwingend eine Feldjägermeldung anzufertigen.
Deshalb kommt mir der ganze Sachverhalt hier total komisch vor.


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Jens79

Auch nicht ganz richtig. Es muss sogar eine FJgMldg geschrieben werden. Was dabei raus kommt steht auf einem ganz anderem Blatt.

Grundsätzlich:

Gegen eine Übermittlung an die Feldjäger bestehen keine Bedenken. Feldjäger melden bei Feststellungen im Feldjägerdienst den zuständigen Vorgesetzten u.a. Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und Befehle. Sinn der Feldjägermeldung ist, dass damit Sachverhalte von besonderer Bedeutung und Straftaten von Angehörigen der Bundeswehr gemeldet werden, die Ermittlungen und Maßnahmen der zuständigen Vorgesetzten notwendig machen.
 

F_K

Lieber AT,

die Polizeibehörden "verteilen" keine Haftbefehle, ggf. Wird mal einer vollstreckt.

AT

Also ich hab immer den schwarz gekleideten Netten von nebenan gehabt, der auf nen Kaffee kam und den Haftbefehl in der Tasche hatte. War quasi der Polizeipostmann und Ermittler in einem.
Dass der Haftbefehl durch das Amtsgericht erlassen wird, weiß ich auch.
Aber die Polizei wird ja durch den Staatsanwalt zur Ermittlung eingesetzt und in den meisten Fällen, die ich kenne wurde der Haftbefehl von Polizei an FJg übermittelt. Nicht durch das Amtsgericht.


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AT

Liegt vllt aber auch daran dass in der Schwalm alles unter einer Decke steckt.


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Jens79

Wie schnell man von einer Anzeige zum Haftbefehl kommt.....  ::)
 

AT

Ich wollte damit doch nur sagen, dass ich noch nie erlebt habe, dass eine Anzeige zur FJg-Meldung führt.
Beim Haftbefehl aber schon.


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Jens79

Ich erlebe das 25 mal im Jahr..... Und das seit Jahren....,
 

AT

Was sind denn das für Geschichten? Bin neugierig.


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Jens79

Alles das, was es im zivilen Leben auch gibt.......