Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Zoll nach Bundeswehr

Begonnen von Luffy, 28. Dezember 2014, 04:44:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Luffy

Hallo ein Freund von mir ist SAZ8 und möchte nach seiner Dienstzeit zum Zoll wechseln.

Er behauptet, wenn er bei der BW aufhört und die Ausbildung beim Zoll anfängt (ob gehobener Dienst oder mittlerer Dienst ist egal), dann bekommt er für die gesamte Ausbildungsdauer ein Ausgleichsgehalt bezahlt von der BW in Höhe seines vorherigen Gehalts.
Und er behauptet, wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat beim Zoll, dann würden ihm die Dienstjahre von der Bundeswehr angerechnet und er verdient sofort mehr Geld und hat einen höheren Dienstgrad, als jemand der vor der Ausbildung nicht bei der BW war.

Ich hab gehört, dass einem die Dienstjahre für die spätere Pension angerechnet werden, aber nach der Ausbildung ist doch erstmal jeder gleichgestellt, oder ?

Also: Wie viel Wahrheit steckt in den Behauptungen ?
Vielen Dank im voraus für eure Mühe.

BulleMölders

Ich bin nach 8 Jahren ebenfalls in den Vorbereitungsdienst zur Beamtenlaufbahn gewechselt zwar als Landesbeamter und nicht als Bundesbeamter aber das Verfahren dürfte gleich sein.
Ja er bekommt Übergangsgebürnisse die seine Anwärterbezüge vom Zoll soweit auffüllen, dass er in etwa das selbe hat wie zuletzt bei der Bundeswehr.
Ja, bei einem Ansatzlosem Übergang von der Bundeswehr zum Zoll werden ihm die Dienstjahre bei der Bundeswehr als Dienstjahre beim Zoll für die Pension angerechnet.
Nein, die Dienstjahre bei der Bundeswehr werden ihm nicht auf Dienstgrad und damit Besoldungsstufe angerechnet.
Er fängt an wie alle Anwärter auch. Solch eine Anrechnung gibt es nur mit sogenannten E- oder Z-Schein und die gibt es erst ab SaZ 12. Zumindest wenn sich die Regelungen dafür in den letzten 25 Jahren nicht grundlegend geändert habe.

Luffy

Vielen Dank.
Und wie lange bekommt er diese Übergangsbedürfnisse ?
Während der gesamten Ausbildung oder nur eine gewisse Zeit ?

KlausP

Als SaZ 8 hat er Anspruch auf Berufsförderung für 36 Monate (Paragraph 5SVG) und auf Übergangsgebührnisse ebenfalls für 36 Monate (Paragraph 11(2), Nr. 5 SVG).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zitat von: Luffy am 28. Dezember 2014, 11:40:49
Und wie lange bekommt er diese Übergangsbedürfnisse ?

Müsste das nicht heißen "wie lange hat man Übergangsbedürfnisse"  ;D?
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Andi

Zitat von: Luffy am 28. Dezember 2014, 04:44:27
Und er behauptet, wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat beim Zoll, dann würden ihm die Dienstjahre von der Bundeswehr angerechnet und er verdient sofort mehr Geld und hat einen höheren Dienstgrad, als jemand der vor der Ausbildung nicht bei der BW war.

Ein ehemaliger Zugführerkamerad von mir hat das tatsächlich so erlebt. Er hatte die Einstellungszusage von 4 Länderpolizeien und der Bundespolizei und hat dann verhandeln können, so dass er am Ende die Zusage bekommen hat nach seiner Ausbildung für den gehobenen Dienst direkt Oberkommisar wird. Ist aber natürlich eine Frage der bestehenden oder nicht bestehenden Verhandlungsbasis und, ob das jeweilige Landes-/Bundeslaufbahnrecht soetwas zulässt.
Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Cally

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage oder wird das einfach so entschieden?

Andi

Das wird wie in jeder anständigen Bananenrepublik nach Schwanzlänge entschieden und nicht einfach so.

...und ich dachte schon ich hätte irgendetwas von Laufbahnrecht geschrieben.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Niederbayer


Verteidiger

Zitat von: Andi am 29. Dezember 2014, 13:07:20
Das wird wie in jeder anständigen Bananenrepublik nach Schwanzlänge entschieden und nicht einfach so.

...und ich dachte schon ich hätte irgendetwas von Laufbahnrecht geschrieben.

Schade das man hier kein danke verteilen kann. Lange nicht so gelacht. Als ob in Deutschland etwas nicht geregelt wäre

Jens79

 


Niederbayer


Rollo83

Da es ein ZgFhr Kamerad von Andi war und bei den Feldjägern alle ZgFhr (glaub ich zumindest) Offiziere sind, wird es wohl ein Offizier gewesen sein.

Andi

the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau