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Ernennung SaZ

Begonnen von Perle, 06. Januar 2015, 21:39:32

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Perle

Moin

Hab da mal ne Frage. Wenn ein Bewerber als SaZ eingestellt wird. In welchem Zeitraum muss er ernannt werden. Gibt es da ne Regel. Hab nix gefunden.

KlausP

Die "Urkunde über die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit" muss ihm innerhalb der ersten vier oder fünf Werktage (bin mir nicht mehr ganz sicher) nach dem Dienstantritt ausgehändigt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Ich habe das ganze mal hierher verschoben, im "Archiv der Eintritte" hatte das sicher nix verloren.