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sonderbehandlung für mütter

Begonnen von Remy, 08. Januar 2015, 10:40:21

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Remy

guten tag,

ich habe eine bekannte sie ist seit 1.10.2014 bei der Bundeswehr, sie hat ein Kind lebt aber nicht mehr mit dem kindesvater zusammen(sie haben aber das geteilte Sorgerecht), sondern hat letztes jahr geheiratet ihr jetziger mann ist auch bei der Bundeswehr, sie sind jetzt in eine andere Stadt gezogen.( es wurden keine absprachen getroffen zwischen vater und mutter zwecks diesem umzug)
der kindsvater hat bedenken ob sie sich wirklich um das Kind (5jahre) kümmern kann,
von ihr kommen aussagen wie : das sie Sonderbehandlungen bekommt zum Beispiel jeden freitag 11:30 dinstschluss oder sie müsste nicht auf lehrgänge und müsste auch keine wochenenddienste machen und auch in keinen auslandseinsatz.

ich kann mir das gar nicht vorstellen !
mich interessiert ob eine mutter mit Kind solche Sonderbehandlungen bekommt von der Bundeswehr ????

kann mir hier jemand weiterhelfen





ulli76

Ist eigentlich nicht so vorgesehen. Bei den Lehrgängen kommt´s halt drauf an, was für welche das sind. Aber da zahlt die Bundeswehr auch schon kräftig für die Kinderbetreuung.
Würde mich aber nicht wundern, wenn die Einheit solche Sonderbehandlungen durchgehen lässt aus Angst vor Beschwerden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Remy

gibt es da keine Richtlinien....???
es kann doch nicht jeder kommen und gehen wann er will....?

sie ist panzerschütze, oder will es werden.....

Ralf

Ist doch gut, dass nicht überall alles haarklein geregelt ist und die Vorgesetzten je nach Sachlage eigenständige Entscheidungen treffen können.
Mannschaftslaufbahn. Da ist auch nicht viel mit Ausbildung. Und bei nem Kurzdiener wie z.B. SaZ04 und dieser Verwendung kann man sich auch schon mal aus dem Fenster lehnen und versprechen, dass jemand nicht in den Einsatz muss.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: Remy am 08. Januar 2015, 10:58:01
gibt es da keine Richtlinien....???
es kann doch nicht jeder kommen und gehen wann er will....?

sie ist panzerschütze, oder will es werden.....


Was geht Sie das eigentlich an?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Das frag ich mich auch. Mir sieht das eher so aus "Darf die das, und warum darf ich das nicht..."
 

Remy

mir geht es nicht darum wer das darf und wer nicht..... mich hat es gewundert weil ich es nicht kenne.... das man solche Sonderbehandlungen bei der Bundeswehr bekommt....mir war es neu und andere die ich bis jetz gefragt habe, waren auch sehr überrascht.....

mir geht es eher um das Kind....!!!!!
ich kenne sie und auch den kindesvater und auch das Kind......und seitdem das Kind da ist, war sie nicht immer sehr nett zu ihrem Kind, von nichts zu essen geben bis Türen ins gesicht hauen etc. mal abgesehen :o oder ihrem Alkoholkonsum.....!
sie ist weggezogen um dem vater das Kind zu entziehen, was ich auch schriftlich von ihr habe.....

der kindesvater sorgt sich um sein Kind und da sie selten ehrlich ist/war hat er sehr daran gezweifelt ob an ihren aussagen was dran ist oder nicht, deswegen meine frage......

Jens79

Wenn Sie sich um das Kindeswohl sorgen, und Ihre hier getätigten Aussagen der Wahrheit entsprechen, melden Sie es dem Jugendamt.
 

Remy

danke habe ich gemacht, die nette Dame vom Jugendamt kennt die kindesmutter auch schon ne ganze weile und steht auf der seite der Mutter.....!!!!

KlausP

Das ist doch zuerst einmaleine Angelegenheit zwischen dem Kindsvater, dem ja sooo viel an seinem Kind liegt, und der Mutter, die das Kind ja sooo schlecht behandelt und ihm nur eine reinwürgen will. Was hat eigentlich das Jugendamt zu Ihrer Anzeige gesagt? Falls Sie keine erstattet haben: Warum nicht? War nix dran an den ganzen Geschichten? Alles nur Hörensagen vom Ex der Dame?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Zitat von: Remy am 08. Januar 2015, 12:19:26
danke habe ich gemacht, die nette Dame vom Jugendamt kennt die kindesmutter auch schon ne ganze weile und steht auf der seite der Mutter.....!!!!

Dann ist wohl nix dran an den Geschichten....
 

Remy

da ist gar nichts passiert.....!!!!
selbst ehemalige Nachbarn haben beim Jugendamt angerufen und gesagt das Kind ist alleine zu hause......
selbst da hat es keinen interessiert, Jugendamt war nicht mal dort.....!

der kindesvater hat mich gebeten ihm zu helfen, er hat glaub ich schon genug getan, wo das Kind die tür ins gesicht bekommen hat war er bei der Polizei, war mit diesem schreiben beim Jugendamt, die Dame vom Jugendamt hat wohl mit der mutter gesprochen und somit war die Sache geklärt, zumindest war das die Rückinfo vom Jugendamt. er war sogar schon bei der Abteilungsleiterin vom Jugendamt selbst da nur aussagen wie : da kann ich jetz auch nichts machen, es war alles schon vor gericht, wo die Dame vom Jugendamt und auch die kindsmutter die Unwahrheit gesprochen haben, was er auch schriftlich zum Beispiel von der Kita hat.....

nix mit hören sagen....



Jens79

 

Remy

wenn man die kompletten hintergründe nicht kennt ist es schwierig für jemand außenstehenden das zu beurteilen..... das kann ich verstehen.....

aber es beantwortet nicht meine frage..... :(

Remy

ich möchte wissen ob es solche Sonderbehandlungen gibt oder nicht.....

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