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sonderbehandlung für mütter

Begonnen von Remy, 08. Januar 2015, 10:40:21

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Jens79

 

BulleMölders

Ich sehe da keine Sonderbehandlung. Lehrgänge bei Mannschafften SaZ 4 können sein, müssen aber nicht. Auslandseinsatz in der Momentanen Lage auch eher unwarscheinlich. Und Freitags Dienstschluß um 11:30 Uhr, das gab es zu meiner Zeit auch schon regelmäßig.
Wenn die Dame so etwas dann als Sonderbehandlung ansieht, dann hat sie meiner Meinung nach ein verklärtes Weltbild oder nimmt sich selber zu wichtig.

Remy

Danke das ist doch mal eine Aussage..... ;) mehr wollte ich doch gar nicht wissen......
sie denkt sie ist immer der Mittelpunkt der Erde..... ::)

KlausP

Das kann nicht sein, das bin ich schon. Und in Physik habe ich mal gelernt, dass da, wo Ei Körper ist, kein zweiter sein kann ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pofi


Altrec

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Zitat von: KlausP am 09. Januar 2015, 09:14:41
Das kann nicht sein, das bin ich schon. Und in Physik habe ich mal gelernt, dass da, wo Ei Körper ist, kein zweiter sein kann ...  ::)

Alles eine Frage der Definition der Systemgrenzen  8).

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Rollo83


Andi

Wenn sie mit einem Soldaten verheiratet ist, der zwar nicht sorgeberechtigt ist, aber vermutlich mit Frau und Kind in einem Haushalt wohnt und auch die Erziehung und Betreuung des Kindes mit leistet ist das schon eine Lage in der der Dienstherr in einer besonderen Fürsorgeverpflichtung steht.
Ich persönlich ziehe hier als Disziplinarvorgesetzter, der in seinem Bereich mehrere Soldaten hat, die ebenfalls mit einem Bundeswehrangehörigen verheiratet sind die Grenze meiner Fürsorgepflicht genau bis zu dem Punkt an dem neben den dienstlichen Verpflichtungen meiner Soldaten die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. Ist sie das (phasenweise) nicht oder nur zum Teil gibt es durch mich befohlene Sonderregelungen, wie z.B.:
- Reduzierung der Dienstzeit,
- flexible Dienstzeiten,
- Freistellung vom Dienst,
- Urlaub,
- Sonderurlaub,
- Befreiung von bestimmten Dienstverrichtungen.

Diese Regelungen gibt es aber grundsätzlich nur für Soldaten, die mit einem Bundeswehrangehörigen verheiratet sind, da hier das Bundesverwaltungsgericht bereits eine besondere Fürsorgepflicht der Bundeswehr festgestellt hat. Für alle andere gilt, dass Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß dem Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst nicht zu einer Bevorzugung der Betroffenen führen darf.

Ansonsten berate ich in Bezug auf:
- Teilzeitmöglichkeiten,
- Betreuungsurlaub,
- Urlaubskonto,
- Familienheimfahrten
- Elternzeit und
- Telearbeit.

Ich halte im geschilderten Fall eine "Sonderbehandlung" also durchaus für möglich, wenn der entsprechende Disziplinarvorgesetzte eine ähnliche Lesart der Vorschriften hat, wie ich.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Melanie270188

Hallo an alle ... ich weiß nun grade nicht ob das hier richtig rein gehört :o
ich werde 07/15 meinen freiwilligen wehrdienst (mannschaften, sanitätsdienst) ... ich bin 27,verheiratet und Mutter von 3 Mädels ...
jetzt zu meiner Frage ..
darf ich abends nach hause und einfach morgens wieder vor Dienstantritt da sein ?????
ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen
lg Melanie

turbotyp

Während der Grundausbildung ist das eher schwierig und auch nicht sinnvoll, da der Dienst recht lange geht. Nach der GA kannst, in der Stammeinheit, kannst du nach Dienstschluß tun was immer dir beliebt.

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