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Psychologen Gespräch /Prüfoffizier

Begonnen von marco2110, 14. Januar 2015, 18:02:16

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marco2110

@chefderang ja es lag am Psychologen so hat er mir das gesagt. Ich war sehr nervös und aufgeregt und dadurch anscheinend so verpeilt das ich es vermasselt habe, ok aus Fehlern lernt man.Wenn ich die Chance bekomme läuft es besser :).Naja jetzt weiß ich es ja wie das mit den Tests evtl. läuft. Aber wie sieht es mit der Bewerbung selbst aus? Kann ich die Unterlagen erst nach Ablauf der 12 Monate abgeben oder schon vorher das nicht noch mehr Zeit flöten geht, da die Bw ja auch n bissel zeit braucht zum prüfen  einladen usw.  Und Leute bitte nüsch anzicken ;)


Tommie

Ich möchte ja auch nicht behaupten, dass die damaligen Aussagen des Oberfeldwebels nicht den dortigen Vorgaben des leiters KarrCBw Berlin entsprechen! Aber dann haben wir immer noch mehrere Möglichkeiten: In Stuttgart kann es anders sein als in Berlin und der damalige Stand muss nicht zwingend der heutige Stand sein!

Daher haben wir leider keine Möglichkeit, dem Fragesteller endgültig zu beantworten, was er nach der Sperrzeit denn alles neu machen muss! Selbst der heutige Stand am KarrCBw in Stuttgart kann bis dorthin schon überholt sein!


marco2110

Aber wie sieht es mit der Bewerbung selbst aus? Kann ich die Unterlagen erst nach Ablauf der 12 Monate abgeben oder schon vorher das nicht noch mehr Zeit flöten geht, da die Bw ja auch n bissel zeit braucht zum prüfen  einladen usw. Das hat mir leider noch niemand beantwortet  :(

chefderang

Tja ein jahr bedeutet 1 jahr......kannst dich praktisch morgen wieder neu Bewerben und frühstens in 1 Jahr wieder dahin......diesmal richtig Jungs?

Tommie

Sie können sich so rechtzeitig bewerben, dass Ihre Testung kurz nach Ablauf der Sperrzeit erfolgen kann! Der Sperrzeitvermerk ist in Ihrer Akte, daher wird man Sie dort garantiert nicht vor Ablauf der Sperrzeit wieder einladen ;) !

KlausP

Bewerben können Sie sich vorher schon. Zum test eingeladen werden Sie aber erst frühestens nach Ablauf eines Jahres. Näheres sagt Ihnen dann aber Ihr Karriereberater, zu dem Sie ja sowieso müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

marco2110

Okay..... Dann weiß ich Bescheid....

Danke an alle für die zahlreichen antworten


ToMA

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -


KlausP

Muss man nicht, aber dann muss man sich auch nicht wundern, wenn die Unterlagen zurück kommen, weil was fehlt oder nicht richtig ausgefüllt oder ... oder ... ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Empfehlen würde ich es auch immer.  ;)
Aber muss er nicht nur die Unterlagen neu mit einreichen, die jetzt (zukünftig) erst relevant werden? Die restlichen Unterlagen, aus der "vergangenen Zeit", hat die Bw doch schon.   ???
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

Ich bin der Meinung, er muss sich komplett neu bewerben. Kann sich ja was geändert haben. Aber deshalb ja eben zum Karriereberater.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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