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Fußballverbot durch Disziplinarvorgesetzten?

Begonnen von LarsWay, 15. Januar 2015, 10:44:27

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ulli76

Wenn es ausschließlich das Kreuzband wäre, dann würde es stimmen.
Es ist bei ihm aber nicht ausschließlich das Kreuzband.

Achso- und Physiotherapeuten haben bis auf ein paar Exoten nicht Medizin studiert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miT

Da gebe ich dir schon ein wenig Recht, doch gerade bei jungen Menschen insbesondere Soldaten mit anspruchsvollen Tätigkeiten oder jungen Menschen die noch vorhaben Sport zu treiben ist eine KBP mittlerweile immer erste Wahl. Und bei dem beschriebenen Verletzungsmuster erst recht.

Und das mit dem Physio und Medizin war Ironie ;-)
Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

Jap, jung und aktiv- Kreuzbandplastik und wenn nichts anderes kaputt ist, dann ist das auch mindestens so stabil wie vorher.
Ist die eine Knieverletzung, die in der Regel nicht dauerhaft Probleme macht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BlackLotus18

Hier ein Beispiel, an der USH Delitzsch von einem Rechtslehrer (studierter Jurist) gelehrt:

Ein Soldat fällt öfter dadurch auf, dass er montags krank auf Stube oder krank Zuhause geschrieben wird aufgrund seiner sportlichen Aktivität (z.B. Fußball) am Wochenende.
Am Freitag vor Beginn einer Übung befiehlt sein Chef ihm, dass er dieses Wochenende kein Fußball spielen darf, damit er für die Übung nicht ausfällt.

In diesem Beispiel ist der Eingriff in die Privatsphäre rechtmäßig, das ganze nennt man Präventivbefehl.

Ein dauerhaftes oder längeres Verbot ohne triftigen Grund (z.B. anstehender Einsatz) ist jedoch rechtswidrig.

justice005

ZitatIn diesem Beispiel ist der Eingriff in die Privatsphäre rechtmäßig, das ganze nennt man Präventivbefehl.

Ein dauerhaftes oder längeres Verbot ohne triftigen Grund (z.B. anstehender Einsatz) ist jedoch rechtswidrig.

So ist es. Vom Grundsatz her sind Befehle, die ins Privatleben eingreifen, nicht zulässig. In gut begründeten Sonderfällen ist eine Ausnahme in Form des Präventivbefehls aber möglich.

Es ist aber immer schwierig, das pauschal auf alle möglichen Beispiele zu beantworten. Man muss das immer am ganz konkreten Einzelfall sehen und dann eine vernünftige Abwägung machen.

Roadrunner76

ZitatIch habe mit Anfang des Jahres 2014  den mittelfuß angebrochen und war darauf hin 4 Wochen kzh, im August 2014 habe ich mir das Kreuzband gerissen und war durch die op und etliche Wochen Reha insgesamt 6 Monate zu Hause (beides ist beim Fußball Spielen im Sportverein passiert).

Dann sollte man dem TE präventiv min. 6 Monate vor Einsatz, Übung usw. das spielen untersagen.

LarsWay

Zitat von: Roadrunner76 am 28. Januar 2015, 23:08:45
ZitatIch habe mit Anfang des Jahres 2014  den mittelfuß angebrochen und war darauf hin 4 Wochen kzh, im August 2014 habe ich mir das Kreuzband gerissen und war durch die op und etliche Wochen Reha insgesamt 6 Monate zu Hause (beides ist beim Fußball Spielen im Sportverein passiert).

Dann sollte man dem TE präventiv min. 6 Monate vor Einsatz, Übung usw. das spielen untersagen.

Danke, du hast es verstanden, nicht.

ExCheffe

Bisher habe ich hier im Forum nur als Gast mitgelesen und manchmal die Augen verdreht, mich manchmal amüsiert, aber spätestens bei diesem Thread bin ich einfach nur blank entsetzt.

Einmal über die Unwissenheit und den völlig unkritischen Glauben an die scheinbare, gottähnliche Allmacht eines Disziplinarvorgesetzten.
Und zum anderen über die Lücken, die sich im Bereich der politischen Bildung und der soldatischen Rechte und Pflichten auftun.

Hier schwafeln einige wie die Blinden von der Farbe, und andere lassen sich völlig naiv einschüchtern.

Selbstverständlich kann ein DV die Sportausübung nicht verbieten, das kann man sich doch nach einer Minute logischem Denken schon selbst erschliessen. Ein DV darf vom Grunde her gar nichts, es sei denn ein Gesetz gibt ihm ausdrücklich das Recht dazu.

Ist es denn heutzutage so schwer, eine vernünftige Balance zwischen eingeschüchterter, naiver Arschkriecherei und rechthaberisch-egoistisch-unverschämten Anspruchsdenken zu finden?

miT

Wie wäre es mit widerlegen von dargelegten schlüssigen Argumenten oder erbringen eigener... oder - den nick mal als Qualifikation gewertet - einfach mal die Klappe halten.
Kameradschaftliche Grüße!

dunstig

@ExCheffe: Wenn mit dem user justice005 ein studierter Jurist hier schreibt, dass es eben doch möglich ist:

"In gut begründeten Sonderfällen ist eine Ausnahme in Form des Präventivbefehls aber möglich."

Dann schenke ich ihm doch ein wenig mehr glauben als Ihnen, der hier mit einer höchstens pauschalen Aussage nicht ein vernünftiges Argument in die Diskussion einbringt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ExCheffe

Zitat von: dunstig am 20. Februar 2015, 17:49:27
"In gut begründeten Sonderfällen ist eine Ausnahme in Form des Präventivbefehls aber möglich." 

Den Fall hab ich doch auch gar nicht in Frage gestellt. Da gibt es ja auch einen konkreten dienstlichen Grund. Genau dem mangelt es aber bei einem pauschalen Verbot, das darüber hinaus einen völlig unverhältnismässigen Eingriff in das Privatleben darstellt.

Jens79

Die Frage des TE wurde ausreichend beantwortet. Warum der Cheffe den Thread jetzt wieder auskramt um zu stänkern wird vermutlich nur er wissen.
 

BulleMölders

Und bevor es hier unsachlich wird mache ich dicht.
Sollte der TE doch noch fragen haben kann er sich ans Team wenden, dann kann man wieder auf machen.