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Vernehmung wegen ZA TERMIN

Begonnen von Paulchen040588, 16. Januar 2015, 14:33:37

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Paulchen040588

Ich sagte am Telefon, der Termin ist wohl nicht verschiebbar aber ich prüfe, ich habe aber Schmerzen. Naja ich meine das ist vielleicht das falsche Wort zu sagen Nötigung aber ich habe ebenso die Pflicht zur gesunderhaltung.... Oder?

Das wird wohl der Knackpunkt sein, der genaue Wortlaut das es eben nicht verschiebbar ist....er prüft und befindet es so. Da wird er wohl den "Braten riechen" und mir den Vorwurf des Ungehorsam usw machen

Jens79

Dann ist ja Ihre jetzige Version eine andere wie die im ersten Post. Naja, egal.

Da Sie sich aber relativ viel mit zivilem Recht beschäftigen, dürfte es auch ein leichtes für Sie sein, sich mit dem SG und dem WStG auseinanderzusetzen und eine ordentliche Beschwerde einzureichen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und halten Sie uns auf dem laufenden.
 

wolverine

Welche aber dem Verwaltungsrecht zugeordnet werden.

Also bei der Schilderung liegt ein Ungehorsam und eine unwahre dienstliche Meldung ziemlich nahe. Ob evtl. aus anderen Gründen gegen den ZgFhr vorgegangen werden müsste, ist gar nicht gefragt.
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Andi

Als Soldat, dem befohlen wurde den ZA-Termin zu verschieben während akute Schmerzen vorliegen würde ich durchaus darauf herumdenken, ob die Ausführung des Befehls mir eigentlich zumutbar ist oder gar gegen meine Menschenwürde verstößt. Und bei etwaigen Ermittlungen gegen mich würde ich zu diesen Überlegungen und meinen Schlüssen natürlich etwas zu sagen haben. ;)
Zudem stellt sich die Frage, was hier am Anfang der exakte Auftrag (im Wortlaut) war und wie dieser verstanden wurde. Dass ein Termin aus technischer Sicht verlegbar ist heißt ja noch lange nicht, dass er auch aus der subjektiven Sicht eines Schmerzpatienten verlegbar ist. Da muss man sich bei der Bewertung also durchaus fragen, was genau vom Vorgesetzten gesagt wurde und wie der Untergebene es verstanden hat bevor man überhaupt in die rechtliche Betrachtung des Befehls einsteigen kann.

Aber das wird der zuständige DV sicherlich alles machen... ;D

Gruß Andi
the rest is silence...

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Jens79

Die Antwort aller Fragen liegt im ersten Telefonat. Und da hier nur eine Seite beleuchtet wird, wird, wie Andi bereits schrieb, der DV sicherlich alles machen um diesen "Vorfall" vollumfänglich aufzuklären.  :D


Es bleibt spannend.
 

ulli76

Da muss doch mehr hinter stecken.
Kein DV macht sich die Mühe, gegen einen Soldaten zu ermitteln, der sich aufgrund von Schmerzen kurzfristig hat beim Zahnarzt behandeln lassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SGBunny

Könnte mit dieser Diskussion zusammenhängen.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=50482

Wenn ich das richtig verstehe war der ZA Termin während dieser "BFD"-Zeit, der komplette Verlauf ist für mich aber nicht wirklich ersichtlich.

Paulchen040588

Das Geschehnis war vor diesem bfd Termin, bzw bfd Praktikum

wolverine

Für mich hat die Geschichte aus der Entfernung zu große Lücken: Wenn ich Schmerzen habe und nicht dienstfähig bin, lasse ich mich krank schreiben. Hier hat die behandelnde Zahnärztin wohl gesagt: "Ist dienstfähig und der Termin kann verschoben werden". Daraus wurde: "Termin kann nicht verschoben werden!" Die Dienstunfähigkeit wurde dann gar nicht mehr festgestellt.
Damit sind wir meines Erachtens schon sehr nahe am Ungehorsam und der unwahren dienstlichen Meldung. Das wird der Vorgesetzte ermitteln und seine Entscheidung treffen.

Ob dann anschließend auch gegen weitere ermittelt wird (den ZgFhr oder die Ärztin wegen Datenschutzverstößen) steht aktuell nicht zur Diskussion.
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Jens79

Also ich weiß ja nicht ob die Information darüber, das ein Termin verlegbar ist oder nicht, ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht darstellt.

Vielleicht kann Ulli da was zu sagen. Ich tippe aber mal auf Nein.
 

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