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Ärztliche Unterlagen für Widerspruch gegen T2

Begonnen von Snibril, 27. Dezember 2005, 12:44:17

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Snibril

Hallo,

ich wurde am 22.12 mitT2 gemustert. Meine Augen haben angeblich 25% und 40% Sehstärke. Dennoch bin ich T2. Jetzt will ich Widerspruch einlegen. Die Frist von 2 Wochen reicht aber kaum um alle Ärztlichen Unterlagen zu bekommen. Reicht es wenn ich die etwas später nachschicke und jetzt nur einen unbegründeten Widerspruch mit Hinweis auf die noch folgenden Unterlagen einreiche?
Ich hab wie gesagt das mit den Augen, bin im Sommer einfach so umgekippt und noch einige Sachen.

Rrrringo

hmm und noch einige sachen und sommer umgekippt? naja das reicht eigentlich für t2.... es findet sich immer etwas für t2....was sind denn das für einschränkungen die dich stören? T2 bedeutet wehrdienstfähig mit einschränkungen...das heisst aber noch lange nicht, dass du evtl nicht "so gute sachen" machen kannst....guck dir mal die spitzensportler der bundeswehr an....hacklschorsch hat glaub ich nicht mal die erf. mindestgröße für T1 also ist es echt keine schande t2 zu haben.

Kobold

Der junge Mann möchte wohl aufgrund einiger Malässen ausgemustert werden.

Also, Sachen einfach ans KWEA schicken und der Dinge harren, die da kommen.
Ansonsten helfen wir in solchen Dingen hier nicht  weiter.

Dicht.
"We may not like death but death likes us."

Fitsch

was heißt hier: Wir helfen in solchen Dingen nicht weiter  ;D

Kurz und bündig:
Widerspruch einlegen, dort reinschreiben: Begründung folgt.
damit hast Du die Frist gewahrt.

Alles weitere zum Ausmusterungsverfahren findest Du auf www.ich-hab-nichts-für-Deutschland-uebrig.ade

Horrido
Fitsch

(Der auch schon mal im Sommer umgekippt ist)
(Scheiß Bier  ;D )

- dicht -
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Lidius

Der Grund fürs schließen erschließt sich mir nicht ganz...hier gehts doch überhaupt nicht darum das er sich drücken will, sondern das er sich wirklich nicht für gesundheitlich geeignet hält.

Man sollte nicht immer vom schlimmsten ausgehen.

T5-Breft

Zitat von: Snibril am 27. Dezember 2005, 12:44:17
..., bin im Sommer einfach so umgekippt und noch einige Sachen.

Eine vorrübergehende Kreislaufschwäche kann jeder mal haben.

Nehme zuerst formlos dein Recht auf Widerspruch wahr und beantrage beim KWEA eine Überprüfungsuntersuchung (Nachmusterung, Ergänzungsuntersuchung).

Du machst einen Termin bei deinem Hausarzt und schilderst ihm deine Bedenken. Fals sich wirklich etwas feststellen läßt wird der Arzt dir die Befunde zur Verfügung stellen, und er wird auch zu deiner Wehrtauglichkeit Stellung nehmen. Bei der Überprüfungsuntersuchung besprichst du diese Angelegenheit mit dem dortigen Arzt.

An deiner Stelle würde ich erst meine eventuelle Einberugung abwarten und dann eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. ;)
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Kobold

Hey hey, ihr könnt doch nicht meine gottgegebene Authorität untergraben...

Schließlich spreche ich stets unfehlbar.

Einfach ein Musterungsergebnis anzweifeln, wo kommen wir denn da hin...

;D
"We may not like death but death likes us."

Lidius

Zitat von: Kobold am 27. Dezember 2005, 18:43:32
Einfach ein Musterungsergebnis anzweifeln, wo kommen wir denn da hin...

;D

Wenn mans ganz weit treibt vors Verwaltungsgericht ;D ;)

T5-Breft

Zitat von: Kobold am 27. Dezember 2005, 18:43:32
Hey hey, ihr könnt doch nicht meine gottgegebene Authorität untergraben...

Schließlich spreche ich stets unfehlbar.
Kobold
Zitat von: Lidius am 27. Dezember 2005, 18:48:24
Zitat von: Kobold am 27. Dezember 2005, 18:43:32
Einfach ein Musterungsergebnis anzweifeln, wo kommen wir denn da hin...

;D

Wenn mans ganz weit treibt vors Verwaltungsgericht ;D ;)
zuerst in alle Tauglichkeitsstufen  ;) und dann zum Verwaltungsgericht   :P;D
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Kobold

"We may not like death but death likes us."

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