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[ROA] Beförderung (Mannsch. -> Offz) & notw. Lehrgänge

Begonnen von Aubert Frère, 22. Januar 2015, 11:49:39

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Aubert Frère

Hallo,

ich bin neu hier und möchte mich gerne wegen einiger Fragestellungen erkundigen.

Ich bin als OG aus dem Dienst gegangen und habe mittlerweile einen Bachelor-Abschluss in der Tasche. Nun habe ich mich als Reserveoffizier beworben. Die Antwort des KarrC lautet sinngemäß: ...Sie werden mit dem vorläufigen Reserveoffizierdienstgrad Oberleutnant eingestellt... und weiter ...der Dienstgrad kann nach der Ableistung von ergänzenden militärischen Ausbildung verliehen werden...

Was genau bedeutet das nun? Bekomme ich, falls ich irgendwann mal beordert werden sollte, direkt zwei Sterne auf jede Schulter? Welche Lehrgänge beziehungsweise welche Ausbildung muss ich noch Ableisten?

Vielleicht hat ja jemand das selbe Spiel hinter sich und kann mir Tipps geben :-)

Danke!

L o c o

So wie ich das verstehe, sind Sie nun Oberleutnat d.R, da ihre zivilberufliche Qualifikation für diesen Dienstgrad ausreicht.
Das einzige Manko ist, Sie können nicht den Dienstgrad eines Offizieres annehmen, wenn Sie nicht wissen was und wie sie mit Untergebenen und generell militärisch handeln müssen. Es wird wahrscheinlich eine Grundausbildung damit Sie auch das drauf haben.
PzGrenBtl 391 / 2011
StKp LogRgt 46 / 2011-2012
NschBtl 462 / 2013 - 2014
AFSBw / 2014
LogBtl 461 / 2015-2018
SanStff SanMatVers Eins Pfungstadt / 2018 - heute

Aubert Frère

Hallo L o c o und danke für deine Antwort,

ok - aber diesen Dienstgrad darf ich nur bei einer Reservistendienstleistung (Wehrübung) tragen, richtig? Und die Grundausbildung: meinst du zum Beispiel Lehrgänge wie ZgFhr-Lehrgang et cetera?

HG z.S.

Wie hast Du Dich denn als ResOffz beworben? Wurdest Du schon angenommen oder war die Info erstmal "nur" eine Info, wie es laufen könnte.

Aubert Frère

Ich habe mich mit einem formlosen Antrag beim BAPersBW beworben, musste dann noch den ein oder anderen Antrag ausfüllen und zurücksenden, inclusive Zeugnissen und Dienstnachweisen et cetera, und habe dann im Folgenden das schreiben erhalten, wonach beabsichtigt wird, mich als mit vorläufigem Reserveoffiziersdienstgrad Oberleutnant einzusetzen.

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Aubert Frère

Hallo Ralf,

also beim Bund war ich ja bereits. Muss ich trotzdem nochmals gemustert werden?

F_K

Wenn es keine aktuelle Tauglichkeitsuntersuchung gibt (2 Jahre alt oder jünger) wird das KarrC vor einer Wehrübung / RDL eine Tauglichkeitsuntersuchung veranlassen (so ist das grundsätzliche Vorgehen bei Reservisten).

Hast Du denn schon eine Beorderung erhalten?

L o c o

Zitat von: Aubert Frère am 22. Januar 2015, 12:02:00
Hallo L o c o und danke für deine Antwort,

ok - aber diesen Dienstgrad darf ich nur bei einer Reservistendienstleistung (Wehrübung) tragen, richtig? Und die Grundausbildung: meinst du zum Beispiel Lehrgänge wie ZgFhr-Lehrgang et cetera?

Das ganze nennt sich Tauglichkeitsuntersuchung.
Aber das wirst du in den nächsten Wochen/Monaten wahrscheinlich noch erfahren.
Am besten abwarten und Tee trinken, weil gegen den Werdegang kannst du schließlich nichts mehr tun. Der Ball ist schon am rollen.
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Aubert Frère

Ahja, interessant. Gut zu wissen - mal sehen was da noch so auf mich zu kommt.

Und wie läuft das dann im Allgemeinen weiter? Ich muss doch, soweit ich das in der SLV entnommen habe, keine anderen Dienstgrade mehr durchlaufen (zum Beispiel Fahnenjunker, Fähnrich, Oberfähnrich), da ich den Bachelor ja schon bestanden habe...

Und das mit den Zusatzausbildungen kann ich mir noch nicht so ganz vorstellen. Ich möchte ja gerne Reserveoffizier werden, brauche ich dann noch diese RO-Lehrgänge?

KlausP

Also um fundierte Auskünfte zu bekommen, hätte ich ja beim BAPersBw unter der Telefonnummer angerufen, die im Briefkopf des Schreibens aufgeführt ist. Aber ich will ja auch nicht ResOffz werden ...  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Aubert Frère

Das habe ich auch schon probiert, es geht aber seit Tagen (und zu verschiedenen Tageszeiten) niemand ans Telefon. Auch die Rufnummer ohne Durchwahl (durch 0 ersetzt) ist anscheinend nicht besetzt. Aber danke für diesen überaus durchdachten Hinweis.

Hat jemand anderes noch Tipps? Hauptsächlich würde mich das mit den Zusatzausbildungen/Lehrgängen interessieren.

Tommie

Ich frage mich die ganze Zeit, welchen Teil dieser Aussage Sie nicht verstanden haben ;) ?

Zitat von: Aubert Frère am 22. Januar 2015, 11:49:39...der Dienstgrad kann nach der Ableistung von ergänzenden militärischen Ausbildung verliehen werden...

Selbstverständlich machen Sie die Offz-Lehrgänge nach, sonst erhalten Sie den Dienstgrad nicht endgültig! Für die Lehrgänge setzt sich BAPersBw noch mit Ihnen in Verbindung, dann können Sie sich "aussuchen", wann Sie bei den angebotenen Lehrgängen Zeit haben!

Ach ja, für die endgültige Zuerkennung des Dienstgrades haben Sie ab der vorläufigen Verleihung exakt drei Jahre Zeit, ansonsten passiert das, was in der Todesanzeige einer Putzfrau schon angekündigt wurde ;D : "Sie kehrt nie wieder!" :D ... die Chance auf den endgültigen Dienstgrad ...

Der Reservist

Reden wir hier eigentlich die ganze Zeit von dem "neuen" Ausbildungskonzept 43.3 für den Truppendienst? Wenn ja finde ich es sehr interessant, dass ein Kamerad mit "nur" einem Bachelor dazu auserkoren wurde. Wobei, da wir hier ja wieder beim klassischen Truppenoffizier sind, die Höhe des akademischen Grades ja eh nicht so entscheidend ist.

HG z.S.

Das ist die Frage. Aubert, kannst Du bitte noch erwähnen, auf welcher Basis Du Dich beworben hast, bzw. eingestellt wirst?
§43(3) SLV für einen Dienstposten mit hinterlegtem Studium?
oder
§43(3) im Zusammenhang mit §26(irgendwas) SLV für ResOffz im Truppendienst für DP ohne hinterlegten Studienplatz?

Im ersten Fall erhält man den vorläufigen Dienstgrad ohne weitere Lehrgänge.
Im zweiten müsstest Du vorher 3 Reserveoffizierlehrgänge in DVag ableisten, weil man hierfür ein bestandenes "Offizierpatent" benötigt. Zweiteres ist ganz neu und wird aktuell als Pilotprojekt durchgeführt.

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