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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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chefderang

Die Einstellung erfolgte am 1.11.2016

Ihr gelernter Beruf ist Hotelfachfrau
Ihre Lehre dauerte 3 Jahre
11 Jahre hat Sie in diesem Beruf vor der Bundeswehr gearbeitet

Laut Bearbeiter ist es wichtig das im Zeugnis steht das man den verwertbaren Beruf auch ausgeübt hat,dann wäre es Anrechnungsfähig.

MarcCc

Kann Ich mir nur so erklären.
11 Jahre wurden im verwertbaren Beruf anerkannt aber im Endeffekt nur die Vorgeschriebenen 3 Jahre Jahre angerechnet.

Schön wäre es ja...zumal ich die gleiche Zeit als Hofa hinter mir habe :-D
Dez 2006 - Aug 2007
10. MTS
5. MUS
MStpKdo Eckernförde
TrÜbPl Putlos

chefderang


MarcCc

Dez 2006 - Aug 2007
10. MTS
5. MUS
MStpKdo Eckernförde
TrÜbPl Putlos

chefderang


MarcCc

joa :-D

Damit bin Ich raus.
Das müssen die Profis beantworten wie das zustande kommt.
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Ralf

Des "Rätsels" Lösung kann sein, dass unterschieden wird zwischen den "kann"-Zeiten nach §28 (2) und den "ist anzuerkennen"-Zeiten. Die "bis zu 3 Jahre" sind die "kann"-Zeiten, die man aufgrund seiner Ausbildungszeiten angerechnet bekommen kann. Die "ist anzuerkennen"-Zeiten stehen unter §28 (1) und dort steht:
ZitatBeamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
Und da die hauptberufliche Tätigkeit ja nicht für die Einstellung verantwortlich ist (anders als bei Fw+), könnten sie aufgrund des Abs (1) anerkannt werden. Und dazu kommen dann bis zu 3 Jahre aufgrund der Ausbildung. Für Fw+ ist die Einstellung in Abs (3) geregelt, da ja hier die Zaiten der hauptberuflichen Arbeit zu einem Dienstgrad führen. Somit könnten bei dir @Gast001 auch die 10 Jahre anerkannt werden.
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Tasty

Das heißt im Umkehrschluss, bei einer Einstellung ab A14 werden diese Zeiten nicht mehr anerkannt?
Ich traue mich kaum zu fragen, aber gibt es einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung?

LwPersFw

Nein...bedeutet es nicht

Siehe im Anhang ... Seite 32... zu Buchstabe b) ... zu Absatz 3

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gast001

Zitat von: Ralf am 27. Februar 2017, 07:06:40
Des "Rätsels" Lösung kann sein, dass unterschieden wird zwischen den "kann"-Zeiten nach §28 (2) und den "ist anzuerkennen"-Zeiten. Die "bis zu 3 Jahre" sind die "kann"-Zeiten, die man aufgrund seiner Ausbildungszeiten angerechnet bekommen kann. Die "ist anzuerkennen"-Zeiten stehen unter §28 (1) und dort steht:
ZitatBeamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
Und da die hauptberufliche Tätigkeit ja nicht für die Einstellung verantwortlich ist (anders als bei Fw+), könnten sie aufgrund des Abs (1) anerkannt werden. Und dazu kommen dann bis zu 3 Jahre aufgrund der Ausbildung. Für Fw+ ist die Einstellung in Abs (3) geregelt, da ja hier die Zaiten der hauptberuflichen Arbeit zu einem Dienstgrad führen. Somit könnten bei dir @Gast001 auch die 10 Jahre anerkannt werden.

Ich weiss, das es "kann" Zeiten sind....gibt es denn mittlerweile Erfahrungswerte, wie das in der Praxis so gehandhabt wird ? ...ich frage deshalb, wenn ich das richtig verstehe, würden doch z.B. lebensältere Wiedereinsteller benachteiligt werden, im Gegensatz zur alten Regelung. ( wegen der Zurückrechnung aufs 21. Lebensjahr, die es so ja nicht mehr gibt) ..oder erzähl ich hier Blödsinn ?  :o

Ralf

Das ist ja keine "kann"-Bestimmung, sondern "werden...anerkannt". Ist also eine "muss".
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Gast001


Cramer

Hallo zusammen,

werde am 03.04.2017 meinen Dienst als Unteroffizier antreten. Ich war von 2010-2014 Mannschafter und habe danach eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht (2,5 Jahre). Werden mir dann von der Ausbildung nur 2 Jahre als erfahrungszeit angerechnet? laut meiner berechnung könnte/werde ich dann in die Erfahrungsstufe 3 eingestellt?! also sprich 6 Jahre erfahrungszeit?

Ralf

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SchmiddisCorner

Guten Tag zusammen,
eine kleine Frage in die Runde. Ich habe jetzt zufällig mal meine Gehaltsabrechnungen mit anderen Kameraden verglichen. Das erstaunliche ist, dass ein Obergefreiter, nach dem 01.01.2016 eingestellt, 30€ brutto weniger als ich verdient. Ich selber bin Stabsunteroffizier und im 4. Dienstjahr. Jetzt habe ich gelesen, dass alle neuen Soldaten die nach dem 01.01.2016 eingestellt werden und im zivilen gearbeitet haben ihre Erfahrungsstufen anerkannt bekommen. Das soll Attraktivität sein? Was ist den mit "alt" gedienten? Ich selber habe im zivilen eine Ausbildung gemacht und Berufserfahrung gesammelt. Kopmme dann mit der Ausbildung auf insgesamt 6 Jahre.
Bin aber "nur" in A6/E2 eingestuft und mein OG in A4/E3.
Gibt es da noch ähnliche Fälle? Kann man dagegen eventuell etwas tun? Fair ist das ganze ja nicht wirklich.
Vielen Dank
MkG

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