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Einsichtsbefugnis in ärztliche Unterlagen

Begonnen von LP / Chris, 05. Februar 2015, 14:23:47

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LP / Chris

Hallo Kameraden.
Ich habe folgende Frage: Haben mein Chef oder sonstige Vorgesetzte, die Befugnis, Akteneinsicht in meine G-Akte oder sonstige ärztliche Unterlagen zu verlangen? Ich frage deshalb, weil mein Chef jedes mal dem Arzt hinterher telefoniert wenn ich mich mal Krank melde oder fordert oftmals Akteneinsicht. In den meisten Fällen die ich bisher mitbekommen habe wurde es aber abgelehnt. Der Arzt gab aber auch schon telefonisch Auskunft darüber warum ich krank geschrieben wurde was meiner Meinung nach doch eigtl nicht Rechtens ist oder?

Flexscan

dürfte unter ärztliche Schweigepflicht fallen.
Die Diagnose hat meiner Meinung nach dem Chef nicht zu intressieren.
Steht ja auch nicht auf dem Krankmeldeschein drauf.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Ja - allerdings darf der DV schon nachfragen, wie ein Ratschlag des Arztes gemeint sind.

Ansonsten: Nachtigall ...

Roadrunner76

Zitat... jedes mal dem Arzt hinterher telefoniert wenn ich mich mal Krank melde...

Ohne dem TE etwas zu unterstellen, ließt es sich schon so, als ob der Chef den Vogel auch trapsen hört.


LP / Chris

Ich weiß was du meinst. Ich habe mich beim Schreiben auch zweimal gefragt ob ich das so schreiben soll oder doch besser anders umschreiben. Aber nein, deine Vermutung ist nicht richtig  ;)

Jens79

ZitatIch habe folgende Frage: Haben mein Chef oder sonstige Vorgesetzte, die Befugnis, Akteneinsicht in meine G-Akte oder sonstige ärztliche Unterlagen zu verlangen?

Nein, haben sie nicht.

ZitatDer Arzt gab aber auch schon telefonisch Auskunft darüber warum ich krank geschrieben wurde was meiner Meinung nach doch eigtl nicht Rechtens ist oder?

Nein. Ist es nicht.
 

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