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Schulden und co zum Bundeswehr. Moeglich?

Begonnen von KuroNeko, 06. Februar 2015, 18:41:36

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MaxD.

4500 gulden in drei Monaten bei einem verdienst von ca. 5600? Abzüge für Unterkunft und Verpflegung nicht mit einberechnet. Da bleibt aber wenig zum Leben übrig  ::)

Jens79

 

Verteidiger

Jetzt mal ernsthaft ist das ein Scherz. So viele  Schulden, Schulden auch noch beim Jugendamt weil Unterhalt nicht bezahlt wurde, Strafanzeigen wegen Schwarzfahren und auch Probleme beim Schreiben.
Und Sie wollen das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes verteidigen?
Macht mich einfach nur traurig.
Was haben Sie denn für Ausbildungen und wie alt sind Sie?

DaPappiii

ohne jemanden zu diskriminieren oder Vorurteile zu haben, denke ich mal das die Schulden von 2 Kindern beim Jugendamt durch Unterhaltsvorschusszahlungen über 6 Jahre sind da er kein Unterhalt aus eigenen Einkommen zahlen konnte...Manchmal kann es sogar vorkommen,das man gerne will,aber die finanziellen Möglichkeiten es nicht hergeben.. Ich nenne mich mal als Beispiel,als Koch bekam ich gerade mal 1100 Euro Brutto und konnte da leider kein Unterhalt zahlen,da ich unter dem "normalen" Einkommen lag. Deshalb musste auch bei mir das Jugendamt die 6 Jahre leider finanzieren da es mir nicht möglich war.. Rückzahlen muss ich es aber auch sobald ich mehr Lohn/Gehalt bekomme..Kann man sich ja ausrechnen wieviel da zu Stande gekomen ist in den Jahren,gibt ja Tabellen im Netz :)

KuroNeko

Meine frage ist immer noch ob es Moeglich ist mit meiner Situation zur Bundes zu gehen.
Meine Karriereberater hat ja gesagt.

Mein Arbeitskollege hat sich letzes jahr beworben und wurde genommen und er hat eine lange strafvergangenheit, das fängt von Schwere Koerperverletzung und endet bei versuchter Totschlag.

ToMA

Und die Frage wurde bereits beantwortet.  ;)

Zitat von: DadOA am 06. Februar 2015, 19:23:07
Dann bewerben und sehen, was passiert.

Wahrsagen kann hier im Forum leider niemand und Vermutungen helfen Dir nicht weiter.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

wolverine

Zitat von: KuroNeko am 08. Februar 2015, 15:13:54
Mein Arbeitskollege hat sich letzes jahr beworben und wurde genommen und er hat eine lange strafvergangenheit, das fängt von Schwere Koerperverletzung und endet bei versuchter Totschlag.
Wenn das nicht insgesamt wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, fällt es mir schwer das zu glauben.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Pofi

Zitat von: wolverine am 08. Februar 2015, 15:39:49
Zitat von: KuroNeko am 08. Februar 2015, 15:13:54
Mein Arbeitskollege hat sich letzes jahr beworben und wurde genommen und er hat eine lange strafvergangenheit, das fängt von Schwere Koerperverletzung und endet bei versuchter Totschlag.
Wenn das nicht insgesamt wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, fällt es mir schwer das zu glauben.
Oder hier hat jemand etwas dicker aufgetragen um einen auf dicke Hose zu machen...  ::)

KuroNeko

Zitat von: wolverine am 08. Februar 2015, 15:39:49
Zitat von: KuroNeko am 08. Februar 2015, 15:13:54
Mein Arbeitskollege hat sich letzes jahr beworben und wurde genommen und er hat eine lange strafvergangenheit, das fängt von Schwere Koerperverletzung und endet bei versuchter Totschlag.
Wenn das nicht insgesamt wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, fällt es mir schwer das zu glauben.

Ich war sogar dabei als er das Brieft bekommen hat >_>

wolverine

Wie ist denn das Verfahren wegen der schweren KV oder dem versuchten Totschlag ausgegangen?
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Peinlich

Auch mit solchen Vorstrafen, kann man eingestellt werden.

Kommt halt immer auf den Einzelfall an.
01.03.99- 28.02.2011  vom PzSchützen bis zum PzGrenFw
01.04.15 NwAdminFw FlaRak,neu Anfang

Vom Heer zur Luftwaffe.
Vom Truppendienst zum Fachdienst.

KlausP

Es kommt auf das Strafmaß an. Bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wird man definitiv nicht eingestellt, alles darunter liegt in der Entscheidung des Rechtsberaters. Deshalb ja die Frage von @wolverine.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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