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Gewichtung Anlassbeurteilung bei bevorstehendem Laufbahnwechsel

Begonnen von Wüstensand, 11. Februar 2015, 09:42:00

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Wüstensand

Guten Morgen allerseits,

ich habe eben den Entwurf meiner ersten Anlassbeurteilung (DG Fw, Fachdienst Lw) erhalten. Im Juli steht ein Wechsel in die OffTrDst Laufbahn an. In wie weit ist diese Beurteilung für meinen weiteren Werdegang von Belang? Nach dem OL an der OSLw wird man ja wieder beurteilt.

Ich bin derzeit seit fast 2 Jahren auf meinem Dienstposten und immer noch nicht fertig ausgebildet, da die Lehrgangsplätze rar sind und noch andere Lehrgänge besucht werden mussten. Sprich ich besitze keine ATN 7/6 und wurde in der Beurteilung unter dem Punkt "Fachkenntnis und praktisches Können" mit nur 3 Punkten bewertet. Wie kann es sein dass mir wegen unverschuldeter mangelnder Ausbildung ein Nachteil entsteht? Rechtens kann das ja nicht sein?

Unter Ergänzungen steht hierzu:

"Feldwebel X ist bislang noch nicht ausgebildet. Die Bewertung im Einzelmerkmal 3.1.4 musste daher angepasst werden."

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Wüstensand

KlausP

ZitatWie kann es sein dass mir wegen unverschuldeter mangelnder Ausbildung ein Nachteil entsteht?

Dann schreiben Sie das so in Ihre Stellungnahme zum Entwurf rein. Sollte das auch noch in der Endfassung der Beurteilung so stehen, können Sie es auch in einer Gegendarstellung aufnehmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

- Die Beurteilung ist für die weitere OffTrDst Laufbahn ohne Relevanz.
- Aus meiner (und auch aus Deiner) Sicht ist Deine Fachkenntnis / praktisches Können ja FAKTISCH nicht gegeben, die Beurteilung in diesen Punkt daher aus meiner Sicht sachlich notwendig und nicht angreifbar.

ulli76

Andererseits wird ja immer die Leistung des Soldaten den Anforderungen entgegen gesetzt. Ist halt die Frage wie hoch die Anforderungen an das fachliche Können sind, wenn dem Soldaten die Fachausbildung fehlt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Wüstensand

Danke für die Antworten.

Ich darf meinen fachlichen Tätigkeiten gar nicht nachkommen, ergo kann ich diese gar nicht unter Beweis stellen.

F_K

@ Ulli76:

Die "fachlichen Anforderungen" sind aber eine Eigenschaft des Dienstpostens, deswegen steht dieser ja im Beurteilungsformular mit drin.

Beispiel (Sinnlos, soll nur den Punkt deutlich machen): Dienstposten SanOffz / Arzt - wenn da jetzt ein Offizier ohne Approbation sitzt, kann dieser den Dienstposten nicht ausfüllen, keine Leistung bringen (weil er nicht "darf" bzw. "kann") - das fachliche Können ist dann eben "schlecht".

@ Wüstensand:

Eben - gerade im Vergleich zu einem Kameraden, der eben "darf und kann" bist Du fachlich "schlechter".

Um "Schuld" geht es nicht ...

Wüstensand

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier ein Fall von persönlichem Pech vorliegt.  :-\

Wüstensand

Ungefähr nach diesem Motto...

[gelöscht durch Administrator]

F_K

Wie würdest Du vorgehen, wenn Du einen "Baumkletterer" suchst?

Würdest Du den Fisch nehmen? (der hätte sich ja bemüht, wenn er gekonnt hätte?)

Wüstensand

Nein, natürlich nicht. Nur kann es wie gesagt einfach nicht sein, dass ich wegen mangelnder Fachausbildung benachteiligt werde. Dann sollte man auch Äpfel mit Äpfeln vergleichen...
Naja, ich werde das mal bei der Erörterung ansprechen.

Im Zweifelsfalle bleibt mir ja auch noch dieser Trumpf:

Zitat von: F_K am 11. Februar 2015, 10:07:07
- Die Beurteilung ist für die weitere OffTrDst Laufbahn ohne Relevanz.

Das war auch die eher entscheidende Frage. :)

F_K

.. der arme Fisch - "es kann einfach nicht sein", das er keine Chance im Baumklettern hat.

Wie kann man da von Chancengleichheit sprechen? Was sagen da die Grünen / Linken / Femen dazu?

Einfach unfair ...

Wüstensand

Die von Dir erwähnten politischen Randgruppen gehen mir gelinde gesagt am Allerwertesten vorbei.

Es geht hier auch nicht darum einen Fisch mit einem Affen auf dessen Fähigkeit einen Baum zu erklimmen zu vergleichen, sondern darum einen Kameraden mit Fachausbildung mit einem Kameraden ohne Fachausbildung zu vergleichen. Dann liegt der Fehler wohl im System.

Naja, im Prinzip kann es mir ja egal sein...

Ralf

ZitatUnter Ergänzungen steht hierzu:

"Feldwebel X ist bislang noch nicht ausgebildet. Die Bewertung im Einzelmerkmal 3.1.4 musste daher angepasst werden."
Deswegen gibt es ja das Feld und das wurde ordnungsgemäß ausgefüllt.

Beurteilungen sollen ein aussagefähiges, widerspruchsfreies und möglichst objektives Bild der Persönlichkeit, der dienstlichen Eignung und Leistung sowie des Potenzials der Soldatinnen und Soldaten abgeben und Möglichkeiten für ihre Entwicklung und Ausbildung aufzeigen.

Das Bild wäre ja nun nicht objektiv, wenn du da herausragende Leistungen bringen könntest. Dann müsste man sich fragen, wofür denn überhaupt noch weitere Ausbildung von Nöten wäre.

Ich habe da aber eher einen anderen Ansatzpunkt. Anlassbeurteilung: Für Feldwebel erstmals nach 12-monatiger Wahrnehmung der Funktionen eines ihrem Dienstgrad entsprechenden Dienstpostens.
Die Frage wäre, ob du denn auch die Funktion des Fw-Dienstpostens so (komplett ohne Ausbildung) wahrnehmen kannst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Wüstensand

Richtig, meiner Meinung nach sollte dieses Feld nicht bewertet werden. Das entsprechende Kästchen ist aber grau schraffiert, also muss dieser Punkt bewertet werden.

Ohne (Fach)Ausbildung kann ich meinen Dienstposten teilweise nicht wahrnehmen. Die DASS/Radar/Funk Anlagen eines fliegenden Waffensystems sind leider nicht selbsterklärend.

Ralf

ZitatIch habe da aber eher einen anderen Ansatzpunkt. Anlassbeurteilung: Für Feldwebel erstmals nach 12-monatiger Wahrnehmung der Funktionen eines ihrem Dienstgrad entsprechenden Dienstpostens.
Die Frage wäre, ob du denn auch die Funktion des Fw-Dienstpostens so (komplett ohne Ausbildung) wahrnehmen kannst.
Nein, das meinte ich nicht. Es stellt sich für mich die Frage, ob eine Anlassbeurteilung so erstellt werden kann.
Das entscheiden kann aber nur der BAV deines personalführenden Referates.
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