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OffzMilFD 2015

Begonnen von Tango84, 16. Februar 2015, 20:21:17

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seol2k!

Marine ist auch schon durch. Dort gibt es diese Veranstaltung nicht. Ausbildungsbeginn (zumindest für IT) mitte September.

Seven_15

Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Info-Veranstaltung Lw und Heer vorbei. Wer dort nicht eingeladen war (und auch noch keinen Bescheid positiv wie negativ hat) kann die Antragsunterlagen für 2016 schon einmal vorbereiten :-) ? Oder ist das jetzt nur Panikmache hier?

Rafro

Die Marine hat auch eine infoveranstaltung und die ist an der Burg.

MarcAurel

Zitat von: Rafro am 10. Juni 2015, 17:22:45
Die Marine hat auch eine infoveranstaltung und die ist an der Burg.

So ist es. Nächste Woche übrigens.

Stixx

Moin!

Nachdem ich mich 2014 für 2015 leider nicht bewerben konnte (zwei pBu, hab aber nur eine), wollte ich fragen ab wann man sich 2015 für 2016 bewerben kann.
Gerüchten zufolge soll das im Juni passieren. Nun ja, der ist fast vorbei und bedingungslos glauben kann ich das auch irgendwie nicht mehr.


Maritime Grüße,

Stixx

Ralf

Auch das wird doch wieder im Aushang veröffentlicht. Letztes Jahr war es bis zum 15. August.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Im Anhang ein Urteil des BVerG 1. Wehrdienstsenat das sich mit der Thematik fehlende 2. BU in einem
Auswahlverfahren befasst...und leider wie schon so oft dem BMVg und dem BAPersBw eine mangelhafte
und in der Konsequenz rechtsfehlerhafte Anwendung der bestehenden Gesetze und Vorschriften bescheinigt.

Es ging um die Frage:

Darf ein Soldat, dem die 2. pBU fehlt und für den gem. GAIP des BAPersBw auch keine Sonder-BU zu erstellen ist,

1. SELBST die Erstellung einer Sonder-BU beantragen
und
2. Durfte dies nur mit Berufung auf die GAIP abgelehnt werden.

Das BAPersBw und danach auch das BMVg waren der rechtlichen Auffassung, dass ein Soldat

> kein Recht hat selbst eine Sonder-BU zu beantragen
> und die Ablehnung ausschliesslich auf Grund Nichterfüllung der GAIP-Vorgaben korrekt ist.


Der Wehrdienstsenat hat in seinem Urteil klar festgestellt...diese Rechtsauslegung ist rechtswidrig !

Warum...siehe angehängtes Urteil  ( aber bitte vollständig und nicht selektiv lesen ! )



[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TankiMan

Na sieh einer an.

Genau dieselbe Konstellation wie bei mir, ich hatte damals auch eine Eingabe geschrieben, welche sich über ein ganzes Jahr zog.
Schlussendlich wurde mir verdeutlicht, dass alles rechtens wäre und ich keinen Ansprüche zu stellen hätte. Mir wurde lediglich zugesichert, dass ich trotz Beginn des Vollzeit-BFD`s noch eine planmäßige BU als HptFw bekäme, um in den derzetig laufenden Konferenzen noch einmal betrachtet werden zu können.
Kennt jemand den Betroffenen, bzw. weiß jemand welche Konsequenzen das hat?

Frank N.

Guten morgen zusammen.

Schön das dass Urteil des BVerwG hier erwähnt wird, da dies im Zusammenhang mit meiner Person gefällt wurde.
30 Seiten Gerichtsurteil sind schon echt schwere Kost. Ich bin seinerzeit direkt mit einer Beschwerde dagegen angegangen, da wie hier beschrieben
die Zeit verbunden mit einer Eingabe wahrscheinlich um einiges länger gewesen wäre.
Leider hat es im Endeffekt nichts gebracht. Laut Gericht wurde mir recht gesprochen, die Ergebnisse von seiten BAPersBw waren aber beide negativ.


DennyCraine13

Moin, moin!

Kann mir hier zufällig jemand sagen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass man als Nachrücker noch zum Offz MilFD ernannt wird?
Hat da jemand Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren?
Nach meiner Information ist es als Nachrücker noch bis Anfang Oktober theoretisch möglich gezogen zu werden.... aber wie sieht die Praxis aus?
Gibt es Nachrückerlisten für die einzelnen Verwendungsreihen? Oder gibt es eine gesamte auf der die Verwendung irrelevant ist?

Vielen Dank schon mal für eure zahlreichen und hilfreichen Antworten.... ;)

Beste Grüße

Tommie

Zitat von: DennyCraine13 am 09. Juli 2015, 13:18:11Kann mir hier zufällig jemand sagen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass man als Nachrücker noch zum Offz MilFD ernannt wird?

Ja, das kann ich mit exakter Präzision ;) : Die Wahrscheinlichkeit für das angefragte Szenario ist exakt gleich NULL, weil diese "Ernennung zum Offz MilFD" denjenigen Vorbehalten ist, die vorher die entsprechende Laufbahnausbildung absolviert und bestanden haben!

Wie hoch allerdings die Wahrscheinlichkeit dafür ist, als Nachrücker noch für die Laufbahnausbildung zum Offz MilFD zugelassen zu werden, hängt u. a. von ihrem Platz auf der Warteliste ab ...

DennyCraine13

Vielen Dank für die erste präzise und hilfreiche Antwort. ;)

Ja, soweit war ich auch schon, dass es von der Platzierung abhängt. Deswegen meine Frage ob es mehrere Listen (je VR) oder eine Gesamtliste (VR egal) gibt.
Meine Platzierung soll recht gut sein...
Aber die Wahrscheinlichkeit ändert sich ja je nach vorhandenen Listen...

Gruß

Tommie

Die Listen sind abhängig von den AVR, denn was nutzt es mir, wenn ich jemanden zum Offz MilFD zulassen möchte, der die Voraussetzungen für die frei gewordene Stelle gar nicht erfüllt ;) ?

DennyCraine13

Na ja, das ist auch klar...

Aber zur Vereinfachung meiner Frage jetzt noch mal anders:
Bei der Marine haben sowohl Smuts als auch Rechnungsführer als auch Perser als auch Decksmeister nach bestandener Ausbildung alle die Befähigung anschließend II SVO auf einer Fregatte zu werden. Sind also alle in der gleichen Ausbildung.
Aber wie siehts hier bei den Nachrückern aus? Rückt ein Smut nur für einen Smut (VR entscheidend) nach oder für irgendeinen aus dieser Ausbildung (VR übergreifend)?
Ist meine Frage so verständlicher?

Ralf

Warum immer so kompliziert? Die Frage ist nicht schwer zu beantworten: alle die in der Konferenz zusammen in einer Liste sind, werden gemeinsame betrachtet und ggf. ausgewählt oder als Nachrücker identifiziert.
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