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Trennungsgeld Zumutbarkeit

Begonnen von Rollo83, 18. Februar 2015, 21:11:19

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F_K

@ Rollo83:

Nirgends ... es gibt zwar Vorgabe für die Planung von Gebäuden, aber daraus lässt sich kein Rechtsanspruch auf eine Stubenform / Größe ableiten - wenn der OFR dann ein Bett in einer 4er Stube bekommt, so ist dies eine dienstlich bereitgestellte Unterkunft.

Rollo83

Ja nee ist klar F_K.

Dann gibt mal her die Quelle.

Ich weiss schon mal das einem TG Berechtigten eine Stube mit eigenen Waschbecken zu steht. Wenn dies nicht sicher gestellt werden kann weil nicht verfügbar dann wird das auch so bescheinigt.

Zeig mir die Quelle für deine Aussage dann reden wir weiter.

F_K

Die Vorgaben für die Planungsgrößen stehen in einer Vorschrift ZDV 70iger Reihe "Raumplanungsgrößen" oder so.

Für die andere Aussage (es gibt keine Vorschrift) kann man, liegt in der Natur der Sache, keine Quelle angeben.
Es handelt ich um meinen Informationsstand, der aber inzwischen natürlich falsch sein kann.

Rollo83

Diese Vorschrift die du an sprichst die kenn ich auch aber das war nicht die Frage.

Die Frage war für Trennungsgeldempfänger und hier wird (meine ich zumindest aber suche eine Quelle) unterschieden zwischen zB einem Soldaten der verpflichtet ist in der GU zu nächtigen oder einem Soldaten dem unentgeltlich Unterkunft zur Verfügung gestellt wird zwecks Lehrgang und dem TG Soldaten.

Mir ist das auch egal ob man mir eine Einzelstube gibt oder man mir ein Bett in einer Stube mit 6 Landsern gibt, ich werde eh keine einzige Nacht dort verbringen da ich jeden Tag pendel.

Ich will aber das mir der KasFw/Kommandant bescheinigt das mir als TG Empfänger keine adäquate Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann und dafür muss ich mit Quelle wissen was mir zu steht.

ulli76

GEMIF(oder GMIF?) heisst das Dingen, wo drin steht, wie groß militärische Räumlichkeiten zu sein haben (Bürogröße, Stubengröße und - Ausstattung). Das ist zumindest das Soll, was als "angemessen" angesehen wird.
Gibbet nichts anderes, dann ist es eben so. Ist mehr für den TG-Empfänger interessant, der jeden Tag heim fährt, als für den, der da unter der Woche in der Kaserne wohnt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

GMIF - grundsätzliche (?) militärische Infrastrukturforderungen, wenn ich mich noch richtig erinnere. Dort steht u.a. drin, wie eine Mannschafts-, Unteroffizier-, Feldwebel- oder Offizierunterkunft ausgestattet sein soll. Gibt es dann auch für Dienstzimmer, Lagerräume, Waffenkammern ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

miguhamburg1

Lieber KlausP, Sie liegen richtig mit Ihrer Erinnerung an die GMIF.

Darin steht exakt, welche Flächen in Quadratmetern Räume in Gebäuden von militärischen Liegenschaften mindestens aufweisen SOLLEN. Dies ist dann bei Neu- und Umbauten bzw. Sanierungen von Bestandsgebäuden zu berücksichtigen.

Ist - wie bereits - allerdings für wohnende und TG-berechtigte Soldaten ohne Belang. Denn wenn Unterkunftsplätze in Liegenschaften verfügbar sind, müssen sie an TG-Empfänger zur Nutzung übergeben werden, unabhängig von ihrer Raumgröße. Nur der Anspruch, alleine in einem solchen Raum wohnen zu dürfen, besteht eben bei Feldwebeln/Offizieren. Theoretisch könnte das natürlich auch eine Mehrbett-Mannschaftsstube sein, in der Sie denn allein wohnen können. Das Vorhandensein eines Waschbeckens ist dafür irrelevant.

Bjarka

@Rollo

Zitat von: Rollo83 am 26. Februar 2015, 17:10:06
Ich will aber das mir der KasFw/Kommandant bescheinigt das mir als TG Empfänger keine adäquate Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann und dafür muss ich mit Quelle wissen was mir zu steht.

Es ist vollkommen egal was der KasFw/Kommandant etc. dir bescheinigt. Wenn Du täglich pendelst und die "Wegstreckenentschädigung" erhälst, und nebenbei eine Stube zur Verfügung bekommst, dann ist das halt so, salopp gesagt. Dann macht aber der KasFw etc. etwas verkehrt wenn er einem Pendler trotz fehlender Unterkunftskapazitäten eine Stube vergibt. Denn vorrangig sind den FWDL/RDL, den unter 25jährigen verpflicheteten und dann den § 3 TG-Empfängern eine Stube zu vermitteln.

Die Bescheinigung über den Besitz/- oder Nichtbesitz einer Stube macht nur dann Sinn, wenn Du als Pendler weiterhin einer Höchstbetragsberechnung unterliegst. Dann bekommst Du in der Vergleichsberechnung täglich 6,67 € TÜG dazu. Bei Bereitsstellung einer Stube entfallen die; Dadurch wird dann das TG geringer.

Warst Du denn schon beim Refü und hast prüfen lassen ob du die Wegstreckenentschädigung (unter 12 Std Fahr-/und Arbeitszeit; unter 3 Std. Hin- und Rückfahrt google maps) bekommst weil die öffentlichen Verkehrsmittel unzulänglich sind (Verhältnis mind. 1:2)?

Rollo83

Ich hab ja die ganze Zeit das TG nach 6 ohne diese Höchstbetraggrenze bekommen, also 20 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Das hat sich jetzt geändert weil ich ÜBER 12 Stunden unterwegs bin durch den Dienst und die Fahrzeit.

Die Öffentlichen kann ich sowieso nicht benutzen weil ich dann schon am Abend vorher los fahren müsste um pünktlich um 0630 in meinem Büro zu sitzen.

Mein ReFue sagt aber diese Öffentlichen sind völlig irrelevant weil ich halt nicht unter diese 12 Stunden komme.  Ich bekomm jetzt zwar weiterhin TG nach 6 aber das darf ja dann das TG nach 3 nicht übersteigen. Wenn ich jetzt diese Bescheinigung bekommen würde da NICHT genug Stuben vorhanden sind würde ich noch zusätzlich diese ca 200€ im Monat bekommen.

Mir brechen halt im Moment noch diese über 12 Stunden Dienst/Fahrzeit das Genickt. Mai oder Juni bekommen wir ja Gott sei Dank dann Gleitzeit.

Ich dachte eventuell das die Stube dir mir der KasFw zur Verfügung stellen möchte nicht adäquat ist für einen TG Empfänger weil bestimmte Richtlinien nicht eingehalten werden.

Bjarka

Das sollte dein Refü aber wissen bzw. dir auch zeigen können. Eine Stube mit Waschbecken reicht schon aus. Ich kann dir leider erst Montag etwas heraussuchen, da ich nicht mehr im Büro bin.

Rollo83

Das ist auch meine Info das eine Stube mit Waschbecken reicht.

Wenn ich das jetzt aber zB genau nehme ist bei Wohnen 2000 kein Waschbecken auf der Stube. Da ist das Waschbecken ja in einem extra Raum den man sich mit einem weiteren Kameraden teilen muss.

Nicht falsch verstehen, ich hätte da 0 Probleme mit aber mir geht es ja darum es irgendwie hin zu bekommen zu bescheinigt zu bekommen das die Unterkunft nich adäquat ist.

Also wäre quasi so eine alte Stube mit Waschbecken adäquat aber davon sind in der Kaserne ziemlich sicher alle voll. Mir würde halt Wohnen 2000 angeboten aber wie gesagt dort ist kein Waschbecken auf der Stube.

ulli76

Wohnen 2000 mit einem Bad für 2 Stuben, dürfte dieser Anforderung genügen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

So und jetzt ist die Frage Ulli, wo steht das ?
Es muss ja irgendwo etwas dazu stehen.

Fakt ist bei Wohnen 2000 ist KEIN Waschbecken direkt auf der Stube.

benba

Zwei Anmerkungen, da ich über das fast gleiche Thema gestern erst mit dem neuen "ReFü Team" in Kiel telefoniert hatte.

1. Es wird bei GoogleMaps die Fahrzeit ohne Verkehr als Anhalt genommen.

2. Um TG nach §6 zu beantragen muss mindestens 3mal die Woche tatsächlich gefahren werden. (Ansonsten stellt dies in meinen Augen einen Betrug dar.)

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