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WDB -> BS -> Laufbahnwechsel

Begonnen von miT, 20. Februar 2015, 00:40:34

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miT

Guten Abend, was mich mal interessieren würde wäre folgendes fiktives Beispiel:

Einen Stabsgefreiter dementsprechend im Mannschaftsdienstgrad wird aufgrund einer WDB Weiterbeschäftigt und BS. Nun würde dieser Soldat allerdings einen Laufbahnwechsel anstreben. Sei es in die Feldwebellaufbahn. Was würde im Falle eines Laufbahnwechsels aus seinem Status des BS werden? Schließlich gibt es in der Ausbildung zum Feldwebel einige Hürden zu meistern.Übersehe ich hier eine Regelung die mir nicht bekannt ist? Oder ist in einem solchen Falle dem BS ein Laufbahnwechsel versagt?
Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

Die Möglichkeit aufgrund einer WDB BS zu werden gibt es nur im Rahmen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes.
Die Frage "Was wird im Falle eines Laufbahnwechsels aus dem Status BS?" stellt sich in der Form nicht. Der Status ist ja unabhängig von der Laufbahn.
Die Frage ist eher, ob der Laufbahnwechsel wegen der WDB möglich ist.

Vorgesehen ist es nicht, da der Soldat in einem speziellen Dienstverhältnis ist, man wird das wohl im Einzelfall prüfen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

... Und es wird ein absoluter Sonderfall, weil z. B. der 90/5 Laufbahnwechsel wegen der WDB nicht erfolgreich sein wird - sein kann.

wolverine

Hat man nicht versucht einen verwundeten Afghanistanveteranen in eine andere Dienstgradgruppe zu überführen? Weiß aber nicht was daraus geworden ist
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Zitat von: ulli76 am 20. Februar 2015, 04:10:11Vorgesehen ist es nicht, da der Soldat in einem speziellen Dienstverhältnis ist, man wird das wohl im Einzelfall prüfen.

Das Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG ist mit der Übernahme zum Berufssoldaten definitiv beendet, siehe auch § 6, Absatz 3, EinsWVG!

Danach werden die Karten neu gemischt ;) ! Und es wird für die betreffenden Kameraden dann auch kein "regulärer" 90/5-er Laufbahnwechsel durchgeführt werden, sondern eine Untersuchung auf Dienstfähigkeit gemäß § 7, Absatz 1, EinsatzWVG! Und nachdem da drin steht, für was der Soldat geeignet ist und was definitiv ausgeschlossen ist, lässt sich damit auch der Laufbahnwechsel bewerkstelligen, sofern die erstrebte Verwendung nicht ausgeschlossen ist!

Fakt ist, dass die Bundeswehr nicht daran interessiert sein kann, möglichst viele Mannschafter als BS in Pension zu schicken, sondern mehr daran interessiert ist, die betreffenden Kameraden im Rahmen von deren Möglichkeiten so weit zu fördern, wie es irgend möglich ist! Wenn z. B. eine Beförderung zum Feldwebel vor dem 37. Geburtstag des Kameraden erfolgt, kann dieser immerhin noch pensionswirksam zum Stabsfeldwebel befördert werden (37 Jahre plus 16 Feldwebel-Jahre = 53 Jahre und dann sind es noch zwei Jahre bis zur Pensionierung mit 55 ;) !).

miT

Da ich nicht sonderlich Paragraphen gewand bin, mal eine weitergehende Frage:

Jetzt wird aus dem SG ein BS und er würde die Medizinischen Voraussetzungen bringen. Jetzt würde er SG (Fa) Status BS. Ein Feldwebel der seine Lehrgänge nicht besteht bekommt ja keine weitere Festsetzung und würde über kurz oder lang entlassen. Der BS aber nicht. Was passiert mit ihm, Rückführung?
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Eine "Rückführung" (eigentlich der falsche Ausdruck, weil er nicht in der Laufbahn der Uffz allg. Fachdienste war) in die Laufbahn, in der sein Dienstgrad passt. Er wäre dann ja schon Uffz (die 12 Monate Wartezeit hat er ja).
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Tommie

Jetzt mal ganz ehrlich: Die Kameraden sollen gefördert werden, dass sie eben trotz ihrer Einsatzschädigung ihren Dienst bei der Bundeswehr versehen können. Daher wird niemand einen Mannschaftsdienstgrad, der entweder die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder der eben aufgrund seiner Erkrankung oder mangelnder intellektueller Vorausstattung nicht in der Lage wäre seine Laufbahnlehrgänge oder notwendige Weiterbildungen zu bestehen sehenden Auges in Probleme rein laufen lassen! Hier sind schon lange vorher der Sozialdienst, der Disziplinarvorgesetzte, die unmittelbaren Vorgesetzten, der Truppenarzt und die behandelnden Fachärzte in der Pflicht, belastbare Aussagen zum weiteren (möglichen!) Werdegang des Einsatzgeschädigten abzugeben und ggf. "die Hand zu heben", wenn etwas aus dem Ruder läuft!

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