Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nachschubunteroffizier Streitkräfte

Begonnen von SteppoBS, 04. März 2015, 21:57:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SteppoBS

Hallo,

Ich wurde zum 1.7 zur Grundausbildung mach Heide einberufen.
Danach komme ich nach Burg in meine Stammeinheit.

Dazu habe ich eine Frage.
Werde ich innerhalb der Laufzeit (8 Jahre) meinen Führerschein über die Bundeswehr erwerben, da dieser ja für meine Verwendung von Gebrauch ist.


Danke für eure Antworten.

dunstig

Wenn Sie keinen Führerschein haben und für Ihren Dienstposten einer gebraucht wird, werden Sie auf einen entsprechenden Lehrgang zum Erwerb geschickt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

StOPfr

Auch wenn die Frage nicht klar erkennbar ist ( ;)): Bei der Bundeswehr wirst du jeden Führerschein erwerben, der für die Verwendung erforderlich ist.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

SteppoBS

Erstmal danke für eure Antwort.

In der Tätigkeitsbeschreibung steht "Besondere geistige u. physische Eignungsforderung: Kraftfahrverwendungsfähigkeit.

Also benötige ich einen KFZ-Führerschein?

LG

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


StOPfr

#6
Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 09:35:47
Also benötige ich einen KFZ-Führerschein?

Zitat von: StOPfr am 04. März 2015, 22:01:10
>> Bei der Bundeswehr wirst du jeden Führerschein erwerben, der für die Verwendung erforderlich ist.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Barni83

@SteppoBS

NschUffz ist deine Erstverwendung und als Zweitverwendung wirst du sicherlich Kraftfahrer CE sein.

Somit wird dich die Bundeswehr auch auf den geforderten Führerschein schicken, damit du deinen DP auch ausfüllen kannst.
Nachschub rollt! Logistik weltweit!

Opa_Hagen

Also, ich habe es so in Burg kennengelernt, dass jeder, der sich nicht drücken kann, einen FS machen muss;))

SteppoBS


KlausP

Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 16:23:17
1 Anforderung
NschUffz Sk
2 Kraftfahrer CE
3 GGFahrer Mun

Deshalb habe ich nach der genauen Dienstpostenbezeichnung gefragt. Und von Ihnen kam dann nur

Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 10:47:19
Nachschubunteroffizier

Die Antwort hätten Sie also schon viel früher haben können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Barni83

Somit gehst du auf den Führerschein CE und bekommst noch zusätzlich einen Gefahrgut-Lehrgang. ;)

Kleiner Tipp am Rande: Denk dran den Führerschein nach Bestehen im zivilen umschreiben zu lassen. ;)
Nachschub rollt! Logistik weltweit!

SteppoBS

Danke!!

Ich habe ja Dienstantritt am 1.7.15, aber ich werde meinen dienstposten in meiner stammeinheit erst ab dem 01.04.2016 antreten. Warum ist das so eine große Zeitspanne?

StOPfr

Du wirst noch verschiedene Lehrgänge absolvieren (u.a. Führerschein!) und den Dienstposten daher auch nicht vorher ausfüllen können. Zurzeit ist dieser sicher noch besetzt. Zu gegebener Zeit nach Dienstantritt wird dir die Lehrgangsplanung eröffnet. Sechs Monate zwischen Ende der GA und der Besetzung des Dienstpostens sind übrigens keine lange Zeit.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau