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DZA für Reservisten?

Begonnen von MarcAurel, 10. März 2015, 10:42:32

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MarcAurel

Hallo!

Ich habe eine Frage bzgl. der DZA Vergütung: Gibt es eine Möglichkeit für Reservisten sich DZA monetär vergüten zu lassen?
Da der Reservist, wenn er zur See fährt, ja eine Menge DZA-Fälle ansammelt, stellt sich mir hier diese Frage.

Weiß jemand eine Antwort?
Vielen Dank schonmal im Voraus!

Gruß
MarcAurel

KlausP

Ja, die gibt es. Die Vergütung entspricht der der FWDL, wobei die bisher geleistete Dienstzeit angerechnet wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarcAurel

Zitat von: KlausP am 10. März 2015, 10:48:42
Ja, die gibt es. Die Vergütung entspricht der der FWDL, wobei die bisher geleistete Dienstzeit angerechnet wird.

Vielen Dank für die Antwort! Das lässt doch hoffen bei sechs Wochen in See! :)

Opa_Hagen

Guten Tag Kameraden,

willst Du Dir wirklich die 13,xx€ für einen AF antun (lassen)? Und wenn Du in Freizeit abgelten willst, dann pass auf, Urlaub muss immer in der jeweiligen RDL abgebaut werden, in der auch der Anspruch auf diesen entstanden ist.
Und nochmal zum Thema Auszahlung: ich erinnere mich dunkel, dass mir mal ein ReFü einen Vortrag gehalten hat (mit Fundstellen) belegt, dass ein RDL nur einmal erhöhten Wehrsold bekommt (falls Du Einsatzreservist bist oder Leistungszuschlag bekommst) - also nix mit Auszahlung....

KlausP

Stimmt. Für die Tage, für die Anspruch auf Leistungszuschlag besteht gibt es keine finanzielle Abgeltung für mehrgeleisteten Dienst. Das ist aber schon ein alter Hut und jeder ReFü sollte das inzwischen kennen. Deshalb erhält der ReFü ja von der Einheit diesen Vordruck mit der Übersicht, wann der RDL tatsächlich Dienst geleistet hat und von der kalenderführenden Dienststelle das "Festsetzungsblatt für Leistungszuschlag".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarcAurel

Das Problem ist, dass ich ja nie Urlaub nehme in einer RDL und so alles wunderbar verfallen lasse.
Bei sechs Wochen in See sind das sicher mehr als 13,XX Euro. Nein. Ich bin leider auch kein Einsatzreservist.

alter Geist

Du solltest dir RDL mit der Einheit, Arbeitgeber und KC gleich länger planen um am Ende den Urlaub und deinen Dienstausgleich nehmen zu können. Bei sechs Wochen hast du schon einen Anspruch von min. zwei Tagen.
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

Bene05

Hi,
wenn man nicht beordert ist hat man kein Anspruch auf auszahlung von DZA.

Habe ich selber gegen ende meiner Wehrübung erfahren als ich das einreichen wollte...

Versuch lieber die Wehrübung zu verlängern und lass dich dann vorzeitig in Marsch setzten.

Dann nimmst du die DZA Tage als Urlaub und kriegst so wenigstens den Tagessatz an Sold.

Tommie

Zitat von: Bene05 am 11. März 2015, 15:05:26wenn man nicht beordert ist hat man kein Anspruch auf auszahlung von DZA.

Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht und ergreifend falsch! Ich habe eben den "DZAE" (Dienstzeitausgleichserlass) durchsucht und keine derartige Regelung gefunden! Auch der erhöhte Wehrsold bei RDL, die nicht beordert sind, ist nicht durch die Nicht-Beorderung ausgeschlossen!

F_K

Och Tommie,
zumindest Deine zweite Aussage ist sachlich nicht zutreffend. Lies einfach mal 8 a (1) WSG, gleich der erste Satz ...

Tommie

§ 8a Wehrsoldgesetz:

Zitat"1. Soldaten, die auf Dienstposten der Verstärkungsreserve oder Personalreserve der Streitkräfte oder als Zivilpersonal der Bundeswehr für Verwendungen im Soldatenstatus eingeplant sind, erhalten für die Teilnahme an Wehrübungen, die jeweils länger als drei Tage dauern, ab dem insgesamt 25. Wehrübungstag einen Leistungszuschlag zum Wehrsold.
..."

Ich spreche jedoch vom erhöhten Wehrsold, der dem Reservisten, der Leistungszuschlag erhält, exakt nicht zusteht ;) !


MMG

Zitat von: Tommie am 12. März 2015, 07:35:17
§ 8a Wehrsoldgesetz:

Zitat"1. Soldaten, die auf Dienstposten der Verstärkungsreserve oder Personalreserve der Streitkräfte oder als Zivilpersonal der Bundeswehr für Verwendungen im Soldatenstatus eingeplant sind, erhalten für die Teilnahme an Wehrübungen, die jeweils länger als drei Tage dauern, ab dem insgesamt 25. Wehrübungstag einen Leistungszuschlag**** zum Wehrsold.
..."

Ich spreche jedoch vom erhöhten Wehrsold, der dem Reservisten, der Leistungszuschlag erhält, exakt nicht zusteht ;) !

**** Sofern dieser nicht ganz ausgeschöpft ist.

Tommie

Jo, im Prinzip richtig, aber wenn der Leistungszuschlag bereits ausgeschöpft wird, erhält der RDL, den das betrifft ja keinen mehr, weil er alles schon bekommen hat ;) ! Dann geht auch wieder erhöhter Wehrsold ...

MMG


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