Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Antrag auf Entscheidung Truppendienstgericht

Begonnen von Mehyt, 17. März 2015, 13:27:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mehyt

Hallo,

ich habe letztes Jahr im Oktober meine GA begonnen. Bei der Einstellungsuntersuchung wurde ich zum Truppenarzt hereingerufen, dieser eröffnete mir direkt das für Leute wie mich in der Bundeswehr kein Platz ist und er mich als vorrübergehend nicht Verwendungsfähig einstuft. Kurz am Rande das ganze war bereits bei der Musterung im KC bekannt und dort bekam ich den Status T2 - eine Veränderung hat sich nicht ergeben/wurde nicht mal nachgefragt. Den Truppenarzt durch mich darauf angesprochen das es bereits im KC bekannt war und von dort kein Ausschluss stattfand bekam ich nur weiterhin unzufriedenstellende Antworten und Beleidigungen an den Kopf geworfen (die haben im KC keine Ahnung, müssen halt mal in die Tabelle schauen etc.). Der Truppenarzt leitete noch am Tag der Einstellungsuntersuchung, ein schnelles DU-Verfahren gegen mich ein. Eine Woche später musste ich nochmals in den SanBereich zum Truppenarzt - warum/wieso wurde mir durch das GeZi nicht mitgeteilt. Dort angekommen, ich war noch nicht einmal in der San Anmeldung, da wurde mir im Flur durch den Truppenarzt und vor wartetenden Kameraden seine "Diagnose" sowie die Entscheidung des DU Verfahrens mitgeteilt (T4 vorrübergehend nicht Verwendungsfährig) und ich somit noch am selben Tag entlassen werde. Ich bekam einen zugeklebten Umschlag für das GeZi mit, sowie den 90/5 mit "T4/DU" vermerkt. Beim gehen aus dem SanBereich folgten weitere Beleidigungen und Lästerein über mich durch den Truppenarzt im Anmeldezimmer. Am selben Tag folgte meine Auskleidung und Entlassung durch die Kompanie.

Einen Tag später legte ich Beschwerde gegen den Truppenarzt ein. Diese Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen, da ich "nicht in die Bundeswehr eingestellt wurde und somit kein Beschwerderecht habe". Auch dagegen wieder Beschwerde eingelegt, diese wurde als zulässig gewertet ich darf mich Beschweren. Also wieder Beschwerde gegen den Truppenarzt, wurde zugelassen Truppenarzt wurde beleht das der Flur "keine geeignete Stelle für die Eröffnung der Diagnose ist" - das wars! (im zivilen wird man dafür wegen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht herangezogen). Zu den Beleidigungen wurde das anwesende Personal befragt, diese fanden das Verhalten des Truppenarztes "belustigend aber nicht beleidigend". Was jedoch alle bestätigten, war das dieses "vertrauliche" Gespräch durch den Truppenarzt im Flur stattfand vor Zeugen. Ich habe mich weiter beschwert, zum einen das die "Belehrung" inakzeptabel ist sowie auch den Umstand das der Grund der zur Entlassung geführt hat bereits vorab bekannt war und bei der Musterung nicht zum Ausschluss geführt hat. Ich habe inzwischen selbst auch in der Tabelle nachgeschaut und kann dazu nichts finden. Zum anderen verstehe ich das T4 ohnehin nicht, denn der "Grund" kann sich weder verbessern noch verschlechtern sondern ist einfach nur eine Tatsache die mich nicht beeinträchtigt. Der letzte Beschwerdebescheid wurde nun zurückgewiesen, da das Bundesamt für Personalmanagment mit der Entlassungsverfügung dafür verantwortlich sei und nicht der Truppenarzt. Obwohl ich auch mehrfach darum gebeten habe, wurde mir in sämtlichen Beschwerdebescheiden nicht einmal die Passage genannt die den Ausschluß rechtfertigen, bzw. wo dieser Vermerkt sein soll. Als nächste Instanz wurde ich an das Truppendienstgericht verwiesen.

Ich hatte in den zwei Wochen GA zwar den Unterricht über die WBO jedoch nicht im Detail wie das mit dem Truppendienstgericht abläuft. Nun werde ich nicht ganz schlau aus dem §17 WBO Abs 4 "Dabei soll der Beschwerdeführer unter Beifügung des Beschwerdebescheides sowie des Bescheides über die weitere Beschwerde die zur Begründung des Antrags dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben." Reicht es somit aus sämtliche Beschwerdebescheide und Beschwerden in Kopie dorthin zu schicken (dort wurden die Tatsachen wie auch die Beweismittel also Zeugen, bereits benannt), oder muss dazu nochmals eine neue Beschwerde verfasst werden bzw. reicht eine Zusammenfassung da bereits in den vorherigen Beschwerden alles von mir vermerkt wurde?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Fragen:

- Was willst Du denn überhaupt? (Einen Beschwerdebescheid oder Tauglichkeit)?
- Du bist nicht mittels DU Verfahren entlassen worden, sondern hast die Einstellungsuntersuchung nicht "bestanden". Was war die Ursache? (Welche Gesundheitsziffern)?

Jedenfalls ist die Beschwerde (gegen einen TrArzt) das falsche Mittel, wenn die Tauglichkeit "wiederhergestellt" werden soll ..

Mehyt

Ich bin multipler primärer Impfversager. Kam durch die bisherige Tätigkeit im Rettungsdienst bzw. Krankenhaus mal heraus, alles mehrfachst nachgeimpft nichts nachweisbar. Darf/Durfe jedoch immer weiter in diesem Bereich arbeiten und hab immer vom Betriebsarzt nen Zettel bekommen "Immunisierung kann nicht nachgewiesen werden jedoch aufgrund der Anzahl der Impfungen ist eine Immunisierung wahrscheinlich".

Zu sagen ist noch, ich habe mich nicht für den medizinischen Bereich der Bundeswehr beworben sondern für den Logistikbereich da ich neben der Qualifikation Rettungsassistent noch Dipl-Betriebswirt bin und ich auf einen "Bürojob" eingeplant war.

wolverine

Zur Frage: Die bisherigen Unterlagen beilegen und dann möglichst vernünftig formulieren, was man denn genau möchte (Antrag). Dabei kann man sich im Groben von der Rechtshilfestelle des Gerichts auch "helfen" lassen. D. h. nicht inhaltlich aber die können das grob in Antragsform bringen.
Oder man beauftragt hierfür einen Anwalt; das kostet aber Geld.

Zur Sache: Ganz klar trennen in 1. Verhalten des Arztes und 2. evtl. Fehler beim Einstellungsverfahren. Das Verhalten des Arztes ist m. M. nach abgearbeitet und es steht dem Beschwerdeführer schlicht nicht zu über die getroffene Maßnahme zu urteilen. Sollte diese im Missverhältnis stehen, ist das beurteilungsrelevant für den Vorgesetzten, der die Maßnahme verfügt hat.
Ob beim KarrC oder der Einstellungsuntersuchung des Arztes Fehler aufgetreten sind, ist eine völlig andere Frage. Wurde gegen die Entlassung/ Nichteinstellung fristgerecht Widerspruch eingelegt?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

ZitatIch bin multipler primärer Impfversager. ...."Immunisierung kann nicht nachgewiesen werden jedoch aufgrund der Anzahl der Impfungen ist eine Immunisierung wahrscheinlich".

.. ich bin ja kein Arzt - aber diese Bescheinigung bei einem primären Impfversager erscheint mir als schriftliche Lüge.

Ich gehe mal davon aus, dass primäre Impfversager aufgrund der Vorgaben (Basisschutz und Ausland) tatsächlich untauglich sind. (da kann ggf. Uli nochmal die Vorschriftenlage darstellen).

Wie wolverine richtig schreibt, sind "gegen" den TrArzt die Möglichkeiten ausgeschöpft.

ulli76

Es gibt Menschen, die nach Hepatitis-B-Impfungen keinen Antikörpertiter aufbauen.
Üblich sind 3 Impfungen- bei medizinischem und anderweitig beruflich exponiertem Personal, wird nach diesen Impfungen der Erfolg geprüft.
Ist der Titer zu niedrig, wird nachgeimpft. Führt dies auhc nach mehrfachen Versuchen nicht zum Erfolg, versucht man eine Kombiimpfung Hep A/B oder auch eine höhere Impfdosis oder auch eine Kombination mit Tetanus.

Führt dies alles nicht zum Erfolg, muss man im Einzelfall schauen, wie weiter zu verfahren ist. Gerade bei Soldaten muss man die konkrete Gefährdung mit betrachten. Ein fehlender Impferfolg auf Hepatitisimpfungen bei einem Logistiker ist z.B. anders zu werten als eine schwere Reaktion auf Typhusimpfung bei einem EGBler.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SGBunny

Das was Ulli da beschreibt hab ich als Gnr. 80 mit Gradation IV in einer allerdings alten 46/1 gefunden.
Würde zu T4 passen wenn ich das System richtig verstanden hab.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mehyt

Zitat von: wolverine am 17. März 2015, 13:56:57
Zur Frage: Die bisherigen Unterlagen beilegen und dann möglichst vernünftig formulieren, was man denn genau möchte (Antrag). Dabei kann man sich im Groben von der Rechtshilfestelle des Gerichts auch "helfen" lassen. D. h. nicht inhaltlich aber die können das grob in Antragsform bringen.
Oder man beauftragt hierfür einen Anwalt; das kostet aber Geld.

Zur Sache: Ganz klar trennen in 1. Verhalten des Arztes und 2. evtl. Fehler beim Einstellungsverfahren. Das Verhalten des Arztes ist m. M. nach abgearbeitet und es steht dem Beschwerdeführer schlicht nicht zu über die getroffene Maßnahme zu urteilen. Sollte diese im Missverhältnis stehen, ist das beurteilungsrelevant für den Vorgesetzten, der die Maßnahme verfügt hat.
Ob beim KarrC oder der Einstellungsuntersuchung des Arztes Fehler aufgetreten sind, ist eine völlig andere Frage. Wurde gegen die Entlassung/ Nichteinstellung fristgerecht Widerspruch eingelegt?

Vielen Dank dafür!
Fristgerecht Einspruch wurde eingelegt, sowie auch Klage vorm Verwaltungsgericht eingelegt.
Das Truppendienstgericht übergebe ich dann auch dem Anwalt der mich bereits vor dem Verwaltungsgericht vertritt.


Zitat von: F_K am 17. März 2015, 14:21:50
ZitatIch bin multipler primärer Impfversager. ...."Immunisierung kann nicht nachgewiesen werden jedoch aufgrund der Anzahl der Impfungen ist eine Immunisierung wahrscheinlich".

.. ich bin ja kein Arzt - aber diese Bescheinigung bei einem primären Impfversager erscheint mir als schriftliche Lüge.

Nach 12 Jahren Rettungsdienst habe ich natürlich auch mehrfach den Arbeitgeber gewechselt, z.T. in einem Jahr mehrfach. In jedem Kreis/Kanton in dem ich bislang gearbeitet habe gab es unabhängig voneinander vom Betriebsarzt einen solchen Zettel - die formulierungen variierten dabei immer etwas, jedoch immer mit der selben Kernaussage. Ich kam dabei nie mit einem alten Zettel vom alten Betriebsarzt an, die gucken die Impfbücher an dann kommt die Frage "wussten Sie das?" was ich mit Ja beantworte. Dann gibts den Zettel, sowie auch den grünen Durchschlag für die bestandenen G26 & Co Untersuchungen und raus. Kann mir kaum vorstellen das an die 20 Betriebsärzte das "schriftliche Lügenkolletiv" eröffnet haben - eine zentrale Akte gibt es jedenfalls nicht.

Zitat von: ulli76 am 17. März 2015, 19:16:50
Nein, du hast das System nicht richtig verstanden- das wäre T6.

So auch gefunden, jedoch steht dort nur etwas von Kontraindikationen, allergische Reaktionen, und schwerste Allergische Reaktionen mit bestimmten Vorraussetzungen. Trifft bei einem Impfversager eher nicht zu und im Bemerkungsfeld steht nur etwas von einer Hyperimmunisierung, nicht aber von einer Hypoimmunisierung. Du schreibst auch da wäre ein T6, passt somit nicht zum T4 auf dem 90/5. Soweit ich gesehen habe gibt es dort nur eine Graditation III oder eben VI jedoch nichts dazwischen das nur im Ansatz das T4 für mich erklären könnte.

F_K

@ Methyt:

Du bist nach Deinen Angaben ein multipler primärer Impfversager, also nicht nur bei  Hep A/B.

Da eine Impfung bei Dir keinen Erfolg hat, bist Du aus meiner Sicht / aus Sicht der Tauglichkeit genauso einzustufen, wie jemanden, den man nicht impfen kann - das Ergebnis ist das gleiche.

Eine Immunisierung kann nach einer gewissen Anzahl Impfungen angenommen werden, bei einem Impfversager ist diese Annahme aber falsch.

miguhamburg1

Lieber F_K,

haben Sie jetzt Ihre Verwendung gewechselt und gehören jetzt zum medizinischen Fachpersonal?

F_K

@ Miguhamburg:

Ich schrieb:

Zitatbist Du aus meiner Sicht

nicht "nach meiner ärztlichen Meinung".

Das Thema ist aber so einfach, dass man hier mit Basiskenntnissen eine Aussage treffen kann - die medizinische Diagnose "multipler primärer Impfversager" kommt ja von einem Arzt / dem TE.

Die Frage wurde allerdings schon von einem Truppenarzt beantwortet und demnächst von einem Verwaltungsgericht entschieden.

ulli76

Das mit dem multiple hab ich übersehen.
Evtl. kann der TE aber noch Licht in´s Dunkle bringen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau