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Verpflichtungsprämie bei Wechsel in der Probezeit?

Begonnen von gebj5232, 01. April 2015, 20:09:42

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gebj5232

Ich weiß dass es für eine Einstellung als SaZ Gebirgsjäger eine Verplichtungsprämie gibt.
Ich habe mich als SaZ8 mit der Verwendung KfzMechatronikerSdt SK in einem Gebirgsjägerbattalion verpflichtet. Diese Verwendung beinhaltet keine Gebirgsjäger ATN, somit nicht prämienberechtigt. Doch während meiner AGA , im selben Battalion, haben mich meine Ausbilder gefragt ob ich nicht eine andere Verwendung machen möchte (die eine Gebirgsjäger ATN beinhaltet). Ich hab zugestimmt und das ging dann auch ziemlich schnell durch weil es einerseits das selbe Battalion war und andererseits meine Ausbilder in der AGA auch jetzt meine Vorgesetzten sind. Ich habe jetzt also ein Verwndung mit einer Gebirgsjäger ATN, jedoch bin ich immer noch nicht prämienberechtigt weil ich ja mit einer Verwendung eingestellt wurde die nicht prämien berechtigt ist.
Meine Frage...
Gibt es Möglichkeiten wie ich doch zu mein Prämie komme? (die meiner Meinung nach berächtigt wäre da ich ja Gebirgsjäger bin)
Oder wo ich mich deswegen beschweren könnte?

mfG
gebj5232

Ralf

#1
Ob es berechtigt ist, weißt du ja nicht. Zum einen muss die Stelle als solches auch als prämienbegünstigt ausgeschrieben gewesen sein und es müssen noch Möglichkeiten zur Prämienvergabe übrig gewesen sein.
Klar, erst einmal ne Beschwerde schreiben  ::)
Wie wäre es mit einem Antrag?

Nachtrag: Eben mal nachgeschaut. Die Prämien für die 3 Bataillone wurden für Erst- oder Weiterverpflichtungen festgelegt. Du hast aus deinen Schilderungen heraus nichts von beiden gemacht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Roughnecks

Klingt für mich sowieso schwer danach dass er das nur des Geldes wegen gemacht hat. Und dann jetzt so auf den Hosenboden zu fallen ist natürlich ärgerlich.


gebj5232

@Ralf:
ich hab auch mit meiner PersFw gesprochen und die meinte auch dass es für meine stelle eine prämie gäbe und verstehe das auch nicht.
dass ich mich beschweren soll haben mir kameraden geraten. bin mir da auch nicht so sicher. es ist natürlich eine erstverplichtung. ich war ja nicht auf meiner eigentlich vorgesehenen stelle. ich bin direkt nach der aga auf die andre stelle gekommen.

@Roughnecks:
das is mir auch klar wie des klingt aber so war es nicht nur. ich hab mich in erster linie dafür entschieden weil ich mich mit meinen ausbildern, die ja meine jetztigen vorgesetzten sind, so gut verstanden habe und sie mich wollten und weil mir die stelle besser gefiel. sicher war die prämie ein verstärkender faktor aber niemals der hauptgrund. auch wenn ich die prämie jetzt nicht bekommen würde, würd ich nicht aufhörn. mir gefällts da ja trotzdem. aber wenn für die stelle eigentlich eine prämie vorgesehen ist, ist es ja logisch dass ich mich da schlau machen möchte warum ich sie nicht bekomme.


KlausP

Wenn Sie als SaZ eingestellt worden sind, ist es keine Erstverpflichtung. Wieso auch? SaZ bleibt SaZ, egal auf welchem Dienstposten. Wenn Sie als FWDL eingestellt wurden und sich dann zum SaZ verpflichten ist es eine Ertverpflichtung. Und wenn Ihr PersFw der Meinung ist, Ihnen stünde die Prämie zu, soll er sich mal mit den entsprechenden Bestimmungen vertraut machen.

Zitat von: gebj5232 am 01. April 2015, 21:57:50
@Jens79:

wer is des und wie kann ich den kontaktieren?

Haben Sie im Unterricht in der GA gepennt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: KlausP am 01. April 2015, 22:01:05
Wenn Sie als SaZ eingestellt worden sind, ist es keine Erstverpflichtung. Wieso auch? SaZ bleibt SaZ, egal auf welchem Dienstposten. Wenn Sie als FWDL eingestellt wurden und sich dann zum SaZ verpflichten ist es eine Ertverpflichtung. Und wenn Ihr PersFw der Meinung ist, Ihnen stünde die Prämie zu, soll er sich mal mit den entsprechenden Bestimmungen vertraut machen.

Zitates ist natürlich eine erstverplichtung. ich war ja nicht auf meiner eigentlich vorgesehenen stelle. ich bin direkt nach der aga auf die andre stelle gekommen.
Wenn dem so bei dir ist, bist du nicht prämienberechtigt, weil es keine Erst- oder Weiterverpflichtung war, sondern eine Änderung der Verwendung. Du bist für deine alte Stelle erstverpflichtet worden.
Das Gesetz ist da eindeutig, auch da kann man ruhig mal selbst nachlesen §43b BBesG:
ZitatDie Verpflichtungsprämie kann für bestimmte Laufbahnen oder bestimmte militärische Fachtätigkeiten, gegebenenfalls regional begrenzt, vorgesehen werden....Die Verpflichtungsprämie beträgt 1 000 Euro für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer. Der Anspruch entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit
bei einer Erstverpflichtung nach Ablauf der für die Berufung in das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit festgesetzten
Bewährungszeit,
bei einer Weiterverpflichtung, wenn die Verpflichtungserklärung im Regelungszeitraum nach Absatz 1 Satz 3
abgegeben wurde.

Ich frag mich wirklich manchmal, ob es nur noch den Rat gibt eine Beschwerde oder Eingabe zu schreiben. Zum einen gibt es ja Vorschriften und Erlasse, in den fast alles so geregelt ist, dass es nachvollziehbar erklärt werden kann. Zum anderen was spricht denn dagegen, wenn der Soldat hier erst einmal einen Antrag schreibt. Darauf kriegt er einen belastbaren Bescheid, der er dann -wenn er der nach Sachstandsfeststellung der Meinung ist, ja immer noch die beiden Instrumente bemühen kann.
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Nakamoto

Weil die anderen beiden Instrumente schneller und leichter sind. :P
Kein Wunder das die Beschwerden immer mehr werden.

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