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Sicherheitsüberprüfung 2 Strafverfahren

Begonnen von Anonym756, 08. April 2015, 11:01:11

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Anonym756

Hallo liebes Forum,

ich habe in diesem Jahr eine neue Stelle angetreten und soll nun ein Projekt für die Bundeswehr umsetzen.
Voraussetzung dafür ist eine Sicherheitsüberprüfung Ü2.
Ich habe keinerlei Vorstrafen, jedoch wurde ich vor kurzem wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.
Dass das alles quatsch ist, ist für eine Einschätzung Eurerseits denk ich mal irrelevant.
Jedenfalls habe ich bis jetzt nichts mehr gehört und habe fürchterliche Angst, dass ich diese Ü2 Prüfung nicht bestehe, was eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Probezeit) mit sich führen würde.

Ich hoffe Ihr habt Erfahrungen, die Ihr mit mir teilen könnt.

Viele Grüße!

Verteidiger

Wenn das mit dem Strafverfahren stimmt, dann wird es relativ schnell eingestellt. So eine Anzeige kann einem relativ schnell passieren mit all den Folgen.
Ist das Verfahren gemeldet worden?

Anonym756

Hallo und danke für deine Antwort.

Ich muss die Ü2 derzeit ausfüllen und weiß nicht so ganz was ich reinschreiben soll.
Wie wird denn mit einem laufenden Verfahren, welches noch nicht eingestellt wurde, umgegangen, bezüglich der Ü2.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Anonym756

Wer ist mein Sicherheitsbeauftragter? Ist dieser in meiner Firma? Dann halte ich das für keine gute Idee...

SGBunny

Die Sache versuchen unter den Teppich zu kehren und dann *richtig* einen auf den Deckel zu bekommen ist die bessere Alternative?
Rauskommen tut es eh und wenn es wirklich ungerechtfertigt und eine "Lapalie" ist sollte das doch auch kein Problem darstellen.

Und
ZitatEs ist anzugeben, wenn bereits Ermittlungen eingeleitet wurden.
Dies gilt für jede Art von Straftaten (z.B. auch nach dem Steuerrecht).
Nicht anzugeben sind Ermittlungen/Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren.
klingt für mich als Laien ziemlich eindeutig.

Anonym756

Da muss ich glaub ich was richtig stellen. Ich habe nirgends erwähnt, dass ich unwahre Angaben machen möchte, sondern lediglich in Erfahrung bringen möchte,
wie sich ein laufendes Verfahren auf eine Ü2 auswirkt.

BulleMölders

#7
Aus den Beiträgen des TE entnehme ich mal, dass er/sie kein Soldat ist, sondern für eine externe Firma arbeitet und nun eine Ü2 braucht um an einem Projekt seiner Firma für die Bundeswehr zu arbeiten.

BulleMölders



Anonym756

Das heißt, weil mich ein x-beliebiger Mensch in Deutschland anzeigen kann und allem nachgegangen werden muss, bekomme ich die Ü2 nicht durch. Das klingt ja super, zumal das eine Arbeitslosigkeit mit sich bringt. Danke für Eure Antworten. Dann gehts heute wohl wieder ans Bewerbungen schreiben :-(

F_K

Nein, hier liegt BulleMölders nicht ganz richtig.

Richtig ist, dass laufende Strafverfahren eine Einstellung in die Bundeswehr verhindern und abgeschlossene Strafverfahren (je nach Strafhöhe und Grund) dies ebenfalls verhindern oder verzögern können.

Eine SÜ hat eine andere Zielrichtung - es gibt ohne Frage Straftäter, die kein Sicherheitsrisiko im Rahmen einer SÜ darstellen - insoweit behindert auch eine laufende Ermittlung nicht den Abschluss einer SÜ (natürlich abhängig von der Straftat).

Anonym756

Danke für die Hoffnung :-D.

Die Frage, die ich mir nun stelle, ist natürlich ob gef. Körperverletzung relevant ist.

POW

Bei Ihnen in der Firma müsste der zuständige Sachbearbeiter der Sicherheitsbevollmächtigte sein.
Sicherheitsbeauftragter heisst er bei Behörden.

Dieser sollte die gängigen Gesetze (z.B. das Sicherheitsüberprüfungsgesetz kennen) und Sie beraten können.
Stellen Sie sich ggf. darauf ein, dass die Überprüfung bei Ihnen länger dauert als "normal".

ZitatEine SÜ hat eine andere Zielrichtung - es gibt ohne Frage Straftäter, die kein Sicherheitsrisiko im Rahmen einer SÜ darstellen - insoweit behindert auch eine laufende Ermittlung nicht den Abschluss einer SÜ (natürlich abhängig von der Straftat).

Ich denke der Satz sagt es genau richtig.
Wie immer gilt bei dieser Art von Formularen, man sollte nichts verschweigen und dann wird nach entsprechender Ermittlung die zuständige Stelle eine Entscheidung treffen.
Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

POW

Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

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