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Studium und Unterbringung

Begonnen von M. Schmidt, 27. April 2015, 17:59:27

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FoxtrotUniform

Als meine Frau damals zivil Humanmedizin studiert hat, musste sie nicht nur ihren Lebensunterhalt mit Unterstützung der Eltern selbst bestreiten, sondern hatte auch ein deutlich niedrigeres Gehalt in ihrer Assistenzarztzeit, als der SanOffz direkt nach dem Studienabschluss. Auch wenn spätestens mit der ersten Stelle als Oberärztin die Gehaltskurve gegenüber dem SanOffz viel steiler anstieg, muss das Einkommensdelta bis dahin erstmal aufgeholt werden. Das sollte grundsätzlich bedacht werden. Den Bundeswehr-Medizinern geht es also nicht schlecht.

Auch im Vergleich mit Truppendienstoffizieren werden viel schneller entsprechende Besoldungsgruppen erreicht und die militärische Ausbildung ist deutlich softer (für die Luftwaffe "Schnelleinweisung' an der OSLw und fertig) als bei den übrigen Offizieren.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

dunstig

Weiß zwar nicht wie es bei den Gesiteswissenschaftlern aussieht, da diese in einem anderen Bereich als die Ingenieurwissenschaften untergebracht sind, aber ich vermute mal recht ähnlich wie bei uns damals:

Zitat von: whitelatino am 19. Mai 2016, 22:47:33
a) eine "Kasernenpflicht" für die Studenten besteht, also Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft bis 25 Jahre

Die Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft besteht in der Regel für alle Soldaten bis zum 25. Lebensjahr. Das bedeutet aber nur, dass man Anspruch auf eine Unterkunft hat. Wo man sich nach Dienstschluss aufhält und schläft, steht trotzdem jedem frei. Man hat also eine Unterkunft für ca. 100€ direkt an der Uni, ob und wie man diese nutzt, ist aber jedem selbst überlassen.

Zitat von: whitelatino am 19. Mai 2016, 22:47:33
b) das es im Ermessen des Chefs liegen soll ob der Soldat (Student) dann auch wirklich in den vorgesehenen Unterkünften wohnen muss oder nicht, außer es existiert eine Wohnung in Hamburg (was bis Studienbeginn so geplant ist)

Besitzt man eine eigene (Miet-)Wohnung kann man sich recht einfach auf Antrag von der o.g. Verpflichtung befreien lassen. Dann hat man keine Unterkunft mehr an der Uni, braucht aber auch nicht den entsprechenden Betrag dafür zu zahlen. Dementsprechend...

Zitat von: whitelatino am 19. Mai 2016, 22:47:33
c) das man frei wählen kann ob man die Gemeinschaftsunterkunft in Anspruch nimmt oder sich selbst im Raum Hamburg eine Unterkunft sucht

... trifft dies zu. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

whitelatino

Danke für die schnelle Antwort, das hilft mir enorm weiter!  :)