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Belastungs EKG bei der Einstellungsuntersuchung

Begonnen von whisper, 06. Mai 2015, 11:12:22

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Jägerlein1

Erstens ich bin weiblich und muss daher sowieso nur 2,2 Watt aber der Witz daran war ja, dass der Arzt mir während des EKGs gesagt hat ich sei fertig und könne absteigen, merklich erschöpft war ich nicht und nebenan wurde mir dann gesagt, dass ich entlassen werde.
Insgesamt ist da wohl viel schief gelaufen...aber wie gesagt, interessiert mich nicht mehr, ich bin eingestellt und diene jetzt fast schon 3 jahre.

Jägerlein1

Die Kameraden und ich haben uns schriftlich beschwert und ebenfalls eine Eingabe geschrieben. Die Ermittlungen haben ergeben das dieses Verfahren nicht zulässig ist und ein EKG nicht hätte erfolgen müssen, somit wäre auch keine Entlassung nötig gewesen. So steht es zumindest in meinem Beschwerde Bescheid.
Hat mir aber alles zu lange gedauert und ich habe mich einfach neu beworben und gut war.

Ralf

Zitat von: whisper am 06. Mai 2015, 17:17:00

Was wurde genau entschieden ? Das Die SanOA Entlassen wurde wegen nicht bestehen des EKG´s  ?
Wo steht geschrieben wie eine Einstellungsuntersuchung durchzuführen ist und was diese beinhalten muss ?
In der 46/1 und dort ist u.a. auch der Ermessensspielraum des TrArztes gegeben.
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ulli76

Auch als Frau muss man einen PWC max von 2,3 fahren. wenn man sich die Gewichtsklasse der meisten weiblichen Soldaten anschaut, dann ist das auch nicht das Hexenwerk.

Bei der SanOA wurde im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ein Belastungs-EKG geschrieben, weil sie seit der Musterung ordentlich an Gewicht zugelegt hatte und es Zweifel gab, dass sie den Belastungen der Grundausbildung gewachsen ist.
Den Test hat sie nicht bestanden und sie wurde entlassen. Dagegen hat sie sich beschwert, Recht bekommen und der Truppenarzt ein´s auf den Deckel. (und nein, das war nicht ich)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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Saloice

Hat sie die Grundausbildung dann bestanden?

Ich denke ihre Absichten waren wohl eher ein kostenloses Studium abzugreifen als wirklich der BW zu dienen. Mit Übergewicht wird das ja wohl nichts...

mailman

ZitatHat sie die Grundausbildung dann bestanden?

Wenn es noch so ist wie früher, dann kann man die nicht, nicht bestehen ;)

Saloice

HUST  :o ::)

Äh.... Ich glaube ich geh heute früher schlafen.

Was ich wissen wollte: Ob der Arzt recht behalten hat?

mailman

ZitatBei der SanOA wurde im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ein Belastungs-EKG geschrieben, weil sie seit der Musterung ordentlich an Gewicht zugelegt hatte und es Zweifel gab, dass sie den Belastungen der Grundausbildung gewachsen ist.
Den Test hat sie nicht bestanden und sie wurde entlassen. Dagegen hat sie sich beschwert, Recht bekommen und der Truppenarzt ein´s auf den Deckel. (und nein, das war nicht ich)

Saloice

Zitat von: mailman am 06. Mai 2015, 18:24:51
ZitatBei der SanOA wurde im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ein Belastungs-EKG geschrieben, weil sie seit der Musterung ordentlich an Gewicht zugelegt hatte und es Zweifel gab, dass sie den Belastungen der Grundausbildung gewachsen ist.
Den Test hat sie nicht bestanden und sie wurde entlassen. Dagegen hat sie sich beschwert, Recht bekommen und der Truppenarzt ein´s auf den Deckel. (und nein, das war nicht ich)

Wenn sie Recht bekommen hat, ging ich davon aus dass sie sich wieder beworben hat/erneut eingestellt wurde wie bei den 5en.

ulli76

Ich weiss nicht, was aus ihr geworden ist.
Aber die Grundausbildung nicht zu bestehen, hat gerade für einen SanOA keine weiteren Konsequenzen.
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DonFluppo

Nur so interessenhalber, was gibt es den für spezielle sachen für die BDV??
44er Fregattenfahrer

ulli76

im Wesentlichen Belastungs-EKG, augenärztliche Untersuchung (normaler Sehtest reicht nicht), Labor und Lungenfunktion. Der Rest ist gleich mit der Einstellungsuntersuchung/Musterung.
Und die Zähne müssen in Ordnung sein, deswegen ist wichtig, dass Unterlagen vom Zahnarzt mitgebracht werden. Wobei es eine Regelung gibt, dass Rekruten, wo es ausschließlich am Zahnstatus hängt, an der Schiffssicherungsausbildung incl. Atemschutz teilnehmen, aber nicht an Bord eingesetzt werden dürfen.
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DonFluppo

44er Fregattenfahrer

ulli76

Das bedeutet, dass die Zähne in einem Zustand sein müssen, dass in absehbarer Zeit keine Behandlung erforderlich wird.
Gerade bei der Marine kommt es immer wieder vor, dass das Zahnstatus für die Einstellung ok ist, für die Erteilung der BDF aber Unterlagen oder der Abschluss von Maßnahmen erforderlich ist (meist geht es um kleineren Karies und Weisheitszähne)
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