Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Keine passende FWD Stelle..

Begonnen von rMatze, 12. Mai 2015, 18:17:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ralf

Nö. Das macht keinen Sinn, tut mir leid es sagen zu müssen, du hast es nicht verstanden.
Du hast sowieso 6 Monate Widerrufsrecht, dich für 7 Monate zu binden macht also wenig Sinn unter dem Aspekt "ich schau mir das mal an ob mir das gefällt".
Was passiert nun. Du kommst nach der GA in deine Ausbildungs-/Unterstützungskompanie  und wirst da irgendeine HiWi Tätigkeit machen. Du entscheidest dich dann so im 5. Dienstmonat deinen FWDL auf 19 Monate zu verlängern und denkst dann, dass man dich umsetzt auf eine Stelle "in der kämpfenden Truppe" (wo kämpfen die denn grad?)? Kann passieren, aber muss nicht und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass du auf deiner derzeitigen Stelle bleibst.
Also...nun erkläre mir doch mal bitte, wieso du nur 7 Monate machst?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Die Ausbildungs-/Unterstützungskompanie dürfte die Grundausbildungskompanie sein. Auch da werden Sie nicht zum "richtigen" Gebirgsjäger ausgebildet. Und Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass man Sie nach 7 Monaten dann für weitere 5 Monate in eine der anderen Kompanien des Bataillons versetzt, um Sie dort zu bespassen.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Vor dem Hintergrund eines Widerrufsrechts in den ersten sechs Monaten des FWD ist eine Verpflichtung für 7 Monate, wenn man eigentlich länger machen möchte, vollkommen sinnbefreit ;) ! Vor allen Dingen deswegen, weil man als FWDL7 sowieso nur als "HiWi" eingesetzt wird und anschließend wohl eher nicht umgeplant werden wird! Hier sollte der TE seine Vorgehensweise noch einmal überdenken, dass diese Aktion sich nicht als Knieschuss erweist!

rMatze

ich glaube ich wurde hier bisschen falsch verstanden. ich möchte nicht erst 7 Monate dienen und dann verlänger, sondern wenn es mir in der AGA schon gut gefällt dann gleich verlänger. Dann kann ich gleich anders eingeplant werde nach meiner AGA.

KlausP

Aber auch das nur, wenn die anderen Kompanien Bedarf haben! Keine Stelle - keine Umplanung, auch nicht in der Truppe. Sie dürfen mir glauben, dass ich als ehemaliger Spieß eine Ausbildungskompanie in einem Kampftruppenbataillon weiß, worüber ich schreibe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Oder es macht sich dann keiner mehr die Mühe Sie umzuplanen. Aber jeder wie er meint ....
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Ralf

Und das ändert nun was genau?
Und das klappt dann auch, dass du auf einmal eine "kämpfende Stelle" (die Frage bleibt, wo denn kämpfen?) Stelle bekommst, die es derzeit nicht gibt? Und dass dein Antrag sooo schnell bearbeitet wird, dass er noch vor Ende GA entschieden wurde?
Und wo ist nun der Unterschied FWDL 7 Monate zum FWDL 12+ Monate unter Einbeziehung der 6 Monate Widerrufsrecht? Der eine Monat?
Wenn du meinst, dann mach es so. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Zitat von: Tommie am 13. Mai 2015, 08:01:45... Das Unterfangen scheitert spätestens bei der Sichtung und Prüfung der Lehrgangsunterlagen bei der ZMK, weil für den Lehrgang mit der Nummer 122340 (Spezialgrundausbildung Militärkraftfahrer B) eine Restdienstzeit von mindestens 1 Jahr nach Lehrgangsende notwendig ist! ...

Nachdem ich jetzt wieder Zugriff auf den Lehrgangskatalog habe, kann ich berichtigen, dass die Restdienstzeit nach dem Ende des Lehrgangs noch mindestens zehn Monate betragen muss! Also ist es wohl so, dass ein FWDL, der auf diesen Lehrgang geschickt wird, eine Gesamtdienstzeit von mindestens 15 Monaten haben sollte, wenn alles optimal läuft! In der Praxis werden es wohl nur FWDL ab einer Gesamtdienstzeit von 18 Monaten sicher schaffen, das Kriterium von zehn Monaten Restdienstzeit nach lehrgangsende zu erfüllen!

BulleMölders

Nur ob Sie nach der Verlängerung dann versetzt werden, steht auf einem ganz anderem Blatt.

rMatze

Ist ja jetzt alles nicht ganz so wild. Ich werde zumindest jetzt einmal die AGA der Gebirgsjäger antreten dürfen und dann mal schauen wie mir gefällt was ich danach noch so machen darf.
Falls sich hier jemand mit der AGA der Gebirgsjäger auskennt, dann würde ich mich sehr über ein paar Infos dazu freuen. ( was beinhaltet diese AGA so, was unterscheidet sie zu den anderen.. )
Auch wenn jemand schon Bekanntschaft mit dem Standpunkt Bischofswiesen gemacht hat, würde ich mich über ein paar Infos freuen. (Wie war euer eindruck dort, was ist am Wochenende in dieser Umgebung geboten,..?)

wolverine

Die Grundausbildungsthemen sind überall identisch, nur die Landschaft ist schöner.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Pericranium

Zitat von: rMatze am 14. Mai 2015, 09:59:43
Auch wenn jemand schon Bekanntschaft mit dem Standpunkt Bischofswiesen gemacht hat, würde ich mich über ein paar Infos freuen. (Wie war euer eindruck dort, was ist am Wochenende in dieser Umgebung geboten,..?)

Der Watzmann ist ein schöner Berg  ;D Vor allem die Überschreitung macht Spaß.
Und ab und zu laufen auch mal hübsche deutsche Biathletinnen durch die Kaserne dort.

Tommie


FWK

Zitat von: rMatze am 13. Mai 2015, 11:48:54
ich glaube ich wurde hier bisschen falsch verstanden. ich möchte nicht erst 7 Monate dienen und dann verlänger, sondern wenn es mir in der AGA schon gut gefällt dann gleich verlänger. Dann kann ich gleich anders eingeplant werde nach meiner AGA.

Ich meine mal gehört zu haben das die Anträge auf Weiterverpflichtung in der GA nicht angenommen werden, so wurde es uns auf alle Fälle erzählt.

KlausP

ZitatIch meine mal gehört zu haben ... so wurde es uns auf alle Fälle erzählt.

Aha. Interessant. Und von wem meinen Sie das auf alle Fälle gehört zu haben? Das ist völliger Mumpitz. Jeder Antrag muss angenommen und bearbeitet werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen