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Beglaubigung

Begonnen von daobs, 13. Mai 2015, 22:15:30

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daobs

Gute Abend zusammen!

Ich hatte heute mein privates Beratungsgespräch in dem mir alle zur Bewerbung notwendigen Unterlagen gegeben wurden. Unter anderem auch eine Checkliste für alle notwendigen Dokumente. Soweit habe ich diese auch bereits abgearbeitet - bis auf mein IHK-Prüfungszeugnis. Dies ist unauffindbar, obwohl alle meine Dokumente sorgfältig abgeheftet sind. :-X
Allerdings besitze ich noch eine Kopie vom letzten Jahr, welche von der Stadt beglaubigt wurde.

Nun zu meiner Frage:
Ist es meiner Karriereberaterin gestattet diese bereits beglaubigte Kopie anzunehmen und weiterzuleiten?

Es ist im Prinzip kein Problem bei der IHK ein neues Zeugnis zu beantragen, allerdings dürfte es aufgrund des Feiertages schwierig werden das Zeugnis noch rechtzeitig zu bekommen (habe den "Abgabetermin" am kommenden Mittwoch).

Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt!

In diesem Sinne wünsche ich euch noch einen schönen Abend und langes Wochenende. :)

Altrec

Natürlich kannst du die beglaubigte Kopie abgeben.
Die Beglaubigung wäre ja ein wenig sinnfrei, wenn man es nicht für sowas nutzen könnte.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

daobs

Vielen Dank für die schnelle Antwort ;)

Es hätte ja sein können, dass es explizit eine Beglaubigung vom Karriereberater verlangt wird.

mailman

Man kann die Unterlagen auch woanders beglaubigen lassen, die Begeglaubigung beim KB ist eben in der Regel am einfachsten.

InstUffzSEAKlima

Meist erübrigt sich die amtliche Beglaubigung durch dazu ermächtigte Stellen, wie Notare oder Ämter, wenn die einfordernde Stelle sich die Originale selber kopiert und dann mit einem Stempel in der Form "Original hat vorgelegen" oder so ähnlich kennzeichnet.

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