Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht

Begonnen von ChrKoe, 18. Mai 2015, 14:38:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ChrKoe

Da bin ich überfragt, sorry. Vielleicht kann jmd anderes Helfen.




Ralf

Solange es die Personalführung für möglich und nötig (zielführend) hält.
Die Antwort ist bestimmt nicht das, was du dir erhofft hast, ist aber so richtig. Personalführung ist nicht ein stures "von der Stange" abarbeiten. Da fließen oftmals dutzende Faktoren mit ein.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Guest


Marc86

Hallo @all,

wann bekommt man denn eine Sonderbeurteilung? Von was ist das denn Abhängig, die Vorschrift 20/6 sagt das BAPersBw diese anfordert oder die Dienststelle. Aber welche Kriterien fliesen denn da mit ein?

Folgender Fall:
2015 ; Vorlage bei BAPersBw 30.09.2015 - Planmäßige Beurteilung der Fw/ OFw .... zum 01.08.2015 zum HptFw befördert worden, meine Planmäßige Beurteilung ist weiterhin aufrecht erhalten worden abgesehen vom Dienstgrad.

Frage: Bekomme ich nächste Jahr 2016 eine Sonderbeurteilung;  da ich durch die Beförderung in eine andere Vergleichsgruppe falle und aber noch kein Jahr dazwischenliegt um mich zu beweisen zwischen den anderen /älteren Dienstgraden?
Also wirklich vergleichen kann man mich ja nicht wirklich, denn die Abstimmungsgespräche(Noten) werden ja bekanntlich im April schon festgesetzt.  :P

MKG

Ralf

Zitat2015 ; Vorlage bei BAPersBw 30.09.2015 - Planmäßige Beurteilung der Fw/ OFw .... zum 01.08.2015 zum HptFw befördert worden, meine Planmäßige Beurteilung ist weiterhin aufrecht erhalten worden abgesehen vom Dienstgrad.
Na das wundert mich, es sei denn, es war die 2. nach B-1340/109. War es das?

Warum sollte es denn eine Sonderbeurteilung nächsten Jahres geben?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Um Ralf noch zu ergänzen:

Schau mal in das Thema "OffzMilFD 2016" hier...
Dort hat Ralf das Thema BU erläutert...
Ist bei BS und OffzMilFD gleich...

Davon losgelöst ist die generelle Aussage,
dass nur das BAPersBw die Erstellung einer
Sonderbeurteilung anordnen kann, falsch.

Es gibt Konstellationen...wie z.B. das Fehlen
einer 2. planmäßigen BU in einem Auswahl-
verfahren...in denen auch der Soldat die
Erstellung einer SonderBU beantragen kann.

Dies muss dann im EINZELFALL geprüft werden!

Eine pauschale Ablehnung mit Berufung
auf die Regelungen in der GAIP des BAPersBw
ist vom BVerwG als rechtswidrig aufgehoben
worden.

Aber wie gesagt...es kommt auf den Einzelfall an!

Deshalb sollte man den eigenen Fall mit dem
gerichtlichen GENAU vergleichen...

Erst wenn der Fall vergleichbar ist...sollte man
die Erstellung der SonderBU...mit ausführlicher
Begründung und Verweis auf das Urteil...beantragen.

BVerwG 1 WB 32.14
Beschluss vom 26.02.2015
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Fröschle

Hallo.

Ich habe gehört das jemand erfolgreich gegen das Auswahlverfahren 2014 geklagt hat. Die Begründung war die fehlende 2. Beurteilung wegen der Beförderung zum HFw. Wie soll das denn jetzt weitergehen? Werden da jetzt die Betroffenen nochmal betrachtet und wenn ja wie soll das gehen?
Würde mich über ideenreiche Antworten freuen.

Lg

KlausP

Zitat... Ich habe gehört  ...

Schön. Wer erzählt sowas und welches Hintergrundwissen steckt dahinter?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fröschle

Das Urteil (Verwaltungsgericht Hannover) kann man einfach bei google finden.  :o
War auch bloß ne Frage.

Ralf

Er wird ganz normal nachbetrachtet, also mit dem letztzugelassenen in seinem Werdegang und dann geschaut, ob er sich qualifiziert hätte.
Kein unübliches Verfahren.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Fröschle

Danke für die Antwort. :)
2014 wurden doch alle mit 2 Beurteilungen im Auswahlverfahren betrachtet, werden da jetzt die Betroffenen nur mit einer Beurteilung nachbetrachtet oder mit einer weiteren die nach dem Auswahlverfahren erstellt wurde? Betrifft das alle oder nur diejenigen die geklagt haben?

F_K

@ Fröschle:

Wir sind ein Rechtsstaat.

Jemand der sich damals nicht beworben hat bzw. wegen fehlender Voraussetzungen nicht berücksichtigt wurde, wird jetzt nicht nachbetrachtet, das Verfahren ist abgeschlossen.

Der "klagenden" Kamerad wird nachbetrachtet und zukünftig wird das Verfahren angepasst, dass Gericht hat da ja Vorgaben gemacht.

Fröschle

Okay, das habe ich verstanden. Was ich mich frage ist wie man denjenigen vergleichbar macht mit nur einer Beurteilung? Ich kann mir nur vorstellen das man da die Regelungen der ehemaligen Erstbewerberregel anwendet, die gibt es ja aber eigentlich nicht mehr.

F_K

Da steht doch auch ein Hinweis im Urteil, einfach mal lesen ...