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Ablehnung der Bewerbung per Post noch vor Musterung

Begonnen von Borsal, 24. Mai 2015, 11:11:56

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Borsal

Guten Morgen,

vor ca. einem Monat habe ich mich auf die Laufbahn des Unteroffiziers im allgemeinen Fachdienst beworben, um zum Fachinformatiker für Systemintegration ausgebildet zu werden.

Mit 18 Jahren, damals noch in der Wehrpflicht, wurde ich schon einmal gemustert und habe T5 bekommen. Ich war jung und wusste ja selber noch nicht was ich wollte, was ich jedoch auf keinen Fall wollte war Soldat werden und auf dem Zahnfleisch durch den Dreck rutschen. Damals habe ich der Ärztin bei der Musterung einfach die Akte vom Hausarzt vorgelegt und was von Rückenschmerzen gesagt und ohne auch nur irgendwas zu lesen gab mir die wenig motivierte Ärztin T5.

Nun bin ich jedoch 27 Jahre reif, stehe mit beiden Beinen fest im Leben und weis was ich will: Zur Bundeswehr. Ich bin nun alt genug, um dies nicht aus einer spontanen Laune herraus oder aus Alternativlosigkeit zu wollen. Mein Karriereberater bestätigte mir dies und sagte auch, dass den Einplanern auch klar ist, dass man mit 18 Jahren noch nicht weis was man will und das damalige T5 kein Problem darstellen sollte um wenigstens erneut gemustert zu werden. Laut ihm, hat die Bundeswehr keinerlei Daten mehr zu mir, ausser Name, Geburtsdatum und PK, auch keine Infos zur ersten Musterung mehr.

Da ich jedoch ehrlich sein wollte und musste, habe ich in der Bewerbung natürlich das T5 angegeben, ansonst aber keine medizinischen Einschränkungen angegeben, da ich ja keine habe. Gestern kam nun aber die Absage der Bundeswehr per Post mit der Begründung: "Diese Ablehnung erfolgt aufgrund des Ergebnisses der Auswertung ärztlicher Unterlagen bzw. Angaben über Ihren Gesundheitszustand".

Welche Angaben? Welche ärztliche Unterlagen? Beides ist doch garnicht voranden. Gibt es irgendwas, dass ich tun könnte in Form eines Einspruches oder einer anderen Stelle an die ich mich wenden kann um doch noch zur Musterung zugelassen zu werden? Ich verstehe die Begründung auch einfach nicht.


Danke und Gruß,

Sven


KlausP

Tja, da wird sich der Karriereberater dann wohl geirrt haben. Außerdem haben Sie ja sicherlich in Ihrem Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß angegeben, dass Sie schon einmal mit "T5 - nicht wehrdienstfähig" gemustert wurden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Die Bundeswehr hat ein langes Gedächtnis. Die Medizinischen Unterlagen werden archiviert und bei Bedarf wieder raus geholt.
Und nach diesen Unterlagen hat man entschieden, das Ihr damaliges T5 noch bestand hat.
Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.
Manchmal hohlen einen die Fehler der Vergangenheit halt wieder ein.

Borsal

Die Musterung ist ast 10 Jahre her, ich denke nicht, dass die Unterlagen trotz BDSG so lang gespeichert werden und dürfen. Zumal mir sowohl der Zuständige nach der Musterung gesagt hat, dass meine Daten aus dem Bestand gelöscht werden da nicht wehrpflichtig, als auch der Karriereberater ins System geschaut hat und meinte da ist nichts mehr vorhanden. Abgesehen davon, gab es ja auch nie eine richtige ärztliche Untersuchung bei der irgendwas festgehalten wurde.

Und mit welchen Unterlagen müsste ich mich an wen wenden? Ich weis ja nichtmal, was genau nun Grund der Ablehnung war und die Ärztin damals hat sich die Unterlagen vom Arzt auch nicht angesehen um irgendwas genaues festzuhalten.

Ralf

Zitat von: Borsal am 24. Mai 2015, 11:47:55
Die Musterung ist ast 10 Jahre her, ich denke nicht, dass die Unterlagen trotz BDSG so lang gespeichert werden und dürfen. Zumal mir sowohl der Zuständige nach der Musterung gesagt hat, dass meine Daten aus dem Bestand gelöscht werden da nicht wehrpflichtig, als auch der Karriereberater ins System geschaut hat und meinte da ist nichts mehr vorhanden. Abgesehen davon, gab es ja auch nie eine richtige ärztliche Untersuchung bei der irgendwas festgehalten wurde.
Hier irren sich wohl einige:

§4 (3) Verordnung über die Führung des Personalakten der ungedienten Wehrpflichtigen (Personalaktenverordnung Wehrpflichtige - WPersAV)

Die Gesundheitsunterlagen sind längstens bis zum Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem der
Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine längere
Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist. Die Gesundheitsunterlagen können nach Ende der Wehrüberwachung zentral
dem Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen zur Erfüllung der ärztlichen Dokumentationspflicht
und zum Zwecke der Beweissicherung übermittelt und dort aufbewahrt werden. Nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist sind sie zu vernichten.
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wolverine

#5
Mal davon abgesehen war es für die Bw vielleicht auch einfach uninteressant, Sie zum Fachinformatiker auszubilden?! Vielleicht war der Rest Ihrer Daten einfach so, dass es für eine erneute Musterung nicht einmal gereicht hat. Hier weiß ja niemand, was Sie für Schulnoten und berufliche oder sonstige Leistungen mit 27 vorweisen konnten.
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Borsal

Aber dann würde man doch nicht schreiben, dass es aufgrund meines Gesundheitszustandes wäre, der nach fast 10 Jahren im Prinzip auch neu bewertet werden müsste um solch eine Aussage treffen zu können.

wolverine

Wieso nicht? Es ist Fakt, dass in der Akte "nicht wehrdienstfähig" steht bis es anders bewertet werden würde. Das war nicht der Fall und so wurde es begründet.
Warum nicht neu untersucht wurde, wurde mit keinem Wort erwähnt und muss auch nicht erklärt werden.
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KlausP

Da wurde schlicht und ergreifend nach Aktenlage entschieden wie bei Ihrer Musterung damals ja scheinbar auch. Sie schreiben ja selber, dass die Musterungsärztin Sie nicht untersucht sondern Sie auch auf Grundlage Ihres Attestes T5 geschrieben hat. Warum man Sie nicht einstellen, ja nicht einmal bei der Eignungsfeststelung haben will, muss die Bundeswehr gar nicht begründen. Machen zivile Arbeitgeber in vielen Fällen ja auch nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Zitatder nach fast 10 Jahren im Prinzip auch neu bewertet werden müsste u

Wenn man nicht nachweisen kann, das sich nichts geändert hat, dann wird da nichts bewertet werden. Und ein einbeiniger hat z.B. nach 10 Jahren auch noch 1 Bein.

Niemand weiß was in dem Attest stand, vllt ist es was, was zur dauerhaften Untauglichkeit führt?

Zudem die Frage ja noch offensteht:
ZitatHier weiß ja niemand, was Sie für Schulnoten und berufliche oder sonstige Öeistungen mit 27 vorweisen konnten.

Für eine ZAW bewerben sich regelmäßig jüngere Schulabgänger die den Malus T5 und drücken vor dem GWD nicht vorweisen können.

ZitatIch war jung und wusste ja selber noch nicht was ich wollte, was ich jedoch auf keinen Fall wollte war Soldat werden und auf dem Zahnfleisch durch den Dreck rutschen.

Ein "wollen" gab es damals aber nicht, sondern nur den Zivildienst als Alternative oder eine 6 jährige Verpflichtung im Katastrophenschutz oder die bekannten Ausnahmen vom Grundwehrdienst.
In sofern ist es doch mal gut, das knapp 10 Jahre später die "Drückeberger" von damals doch immer wieder mal erwischt.


Borsal

Zitat von: mailman am 24. Mai 2015, 13:49:49
Niemand weiß was in dem Attest stand, vllt ist es was, was zur dauerhaften Untauglichkeit führt?


Ein Attest gab es damals nicht, es waren nur Auszüge aus meiner Krankenakte.

Zitat
In sofern ist es doch mal gut, das knapp 10 Jahre später die "Drückeberger" von damals doch immer wieder mal erwischt.

Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben? Ja, vllt. habe ich mich damals vor 10 Jahren ein wenig gedrückt, aber mit 18 Jahren war ich wohl einfach noch nicht so weit und bereit zu diesem Schritt.



KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Mein Gott, hier kennt Sie keiner oder Ihre Qualifikationen. Aber offensichtlich halt die Bw eine Nachmusterung nicht für notwendig oder erfolgversprechend.
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KlausP

Zitat... Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. ...

Wieso? Darf ein Moderator/Administrator seine Meinung hier nicht kundtun? Wo steht das in den Forenregeln?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

badger

Zitat von: Borsal am 24. Mai 2015, 14:42:14
Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben? Ja, vllt. habe ich mich damals vor 10 Jahren ein wenig gedrückt, aber mit 18 Jahren war ich wohl einfach noch nicht so weit und bereit zu diesem Schritt.

Die Wehrpflicht ist gesetzlich verankert, da gibt es meiner Auffassung nach kein "Ich war noch nicht soweit".

Die Bundeswehr ist in diesem Fall auch "nur" ein Arbeitgeber und kann eine Bewerbung daher auch ablehnen. Auch bei einer staatlichen Institution hat man nicht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen irgendwas Einspruch zu erheben o. Ä..

Ich zitiere zur möglichen Vorgehensweise:

Zitat von: BulleMölders am 24. Mai 2015, 11:29:48
Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.

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