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Nav-Bootsmann mit 41, Uboote möglich?

Begonnen von Harro, 26. Mai 2015, 09:23:48

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Harro

Guten Morgen,

ich war letzte Woche bei der Karriereberatung und habe mir erklären lassen welche Möglichkeiten ich bei der Marine hätte.

Von den Möglichkeiten mit meinem Berufsabschluss fand ich die Navigationslaufbahn am interessantesten. Laut dem Berater ist dies in meinem Alter auch noch gut erreichbar.

Dazu eine Frage, die mir nun leider erst zuhause eingefallen ist, als ich das ganze mal innerlich "durchgespielt" habe. Kann man die Navigationslaufbahn als Fachdienstler und mit bereits 41 Jahren auch noch bei der Ubootflotte machen? Oder gelten hier gesonderte Vorbedingungen? Auf allen normalen Schiffen sollte es nach den Worten des Beraters möglich sein, aber ich bin mir nicht sicher ob die Uboote da mit gemeint sind.

Bedanke mich für die Antwort, wenn sie hier einer kennt!

Harro

Tommie

Wichtig ist für Sie, dass dann, wenn bei Einstellung der Bewerber bereits den 40. Geburtstag gefeiert hat, eine Zustimmung zur Einstellung vom Bundesministerium der Finanzen erforderlich ist! Diese wird regelmäßig nur dann erteilt, wenn ein besonderer bedarf in dieser Verwendung gegeben ist! Daher wäre es notwendig für Sie, zu ermitteln, ob dieser besondere Bedarf für Ihre gewünschte Verwendung gegeben ist, weil sonst an dieser Stelle der Bewerbung schon "Ende im Gelände" ist ;) !

BulleMölders

Für die Verwendung auf einem U-Boot muss man neben der normalen medizinischen Untersuchung für Borddienstverwendungen auch die Taucher - UBootfahrer - Kampfschwimmer Verwendungsfähigkeit (T.U.K.V.) Untersuchung am Schifffahrtsmedizinischen Instituts der Marine (SchiffMedInstM) über sich ergehen lassen.

Harro

Danke für Eure Respons.

Diese Genehmigung ist mir bekannt. Versuch macht kluch - das liegt ja nicht in meiner Hand. Laut Berater gibt es mittlerweile aber genügend Präzedenz, ist wohl nicht mehr so langwierig. Hoher Bedarf und keine Hindernisse = geht zügig klar, weniger Bedarf oder Hindernisse = wird zügig abgelehnt. Darauf hoffe ich dann mal.

@Bulle Mölders, also wenn ich das richtig verstanden habe gibt es eine gesonderte Tauglichkeit für Ubootfahrer, aber kein fixes Höchstalter oder ähnliche automatische Hindernisse in meinem Fall? Dann hiesse das wohl noch mal "Versuch macht kluch".

BulleMölders

Mir ist kein Höchstalter für Tauchröhrenfahrer bekannt.
Und was so alles bei der TUKV gemacht wird, kann man hier nachlesen: http://www.minentaucher.de/tukv.html

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