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Sportschuhe

Begonnen von Martin07, 29. Mai 2015, 12:02:05

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Martin07

Hallo zusammen, ich wurde zur viermonatigen Eignungsübung am 01.07.2015 nach Sondershausen einberufen. Bei den Hinweisen zum Dienstantritt steht unter dem Punkt Persönliche Ausrüstung unter anderem Sportschuhe.
Meine Frage dazu ist nun brauche ich ein extra Paar für die Halle und für draußen oder reicht ein Paar.

Mit der Suchfunktion habe ich es bereits versucht, aber leider nichts gefunden, was mir geholfen hat.

LG Martin

badger

Im eigenen Interesse sollte ein Paar für die Halle und ein Paar für "draußen" mitgenommen werden. Alternativ kann man sich natürlich auch die Sprengung durch den Hallenwart zu Gemüte führen, wenn du ihm mit schwarzer Sole den Hallenboden verdirbst ;)

IdZ

Außerdem ist guter Grip bei Hallenschuhen sinnvoll (beim Sprint zB).

BulleMölders


KlausP

Zitat von: BulleMölders am 29. Mai 2015, 13:52:29
Bekommt man den keine Sportschuhe mehr?

Doch, aber bestimmt noch nicht an ersten Tag. Außerdem iwird das Tragen privater Sportschuhe in der Sportausbildung durch die meisten Disziplinarvorgesetzten gestattet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IdZ

Zitat von: KlausP am 29. Mai 2015, 13:59:55
Doch, aber bestimmt noch nicht an ersten Tag. Außerdem iwird das Tragen privater Sportschuhe in der Sportausbildung durch die meisten Disziplinarvorgesetzten gestattet.

Ich habe keiner Quelle dazu (Vorschrift o.ä.), aber meines Wissens kann der DV da auch nichts mehr gegen sagen mittlerweile. Der Soldat hat das Recht privates Schuhwerk (Sport) zu tragen...wie gesagt, leider keine Quelle, vielleicht weiß da jemand mehr.

Jens79

Die Quelle würde mich mal brennend interessieren.....  ::)

Es ist schon sagendhaft welche Rechte die Soldaten mittlerweile haben sollen. Quellen dafür werden allerdings nie geliefert.
 

InstUffzSEAKlima

Es besteht auch die Möglichkeit, dem Soldaten bei nicht möglicher Bereitstellung von z.B. Schuhen (Übergrößen usw.), diese dann anteilig finanziell zu entschädigen. Es gibt dazu eigens ein Formblatt, wo Abnutzungsentschädigung geltend gemacht werden kann.
Diese Sache aber nicht eigenmächtig vornehmen, sondern mit den Vorg. abklären.

InstUffzSEAKlima


BulleMölders

Auch wir hatten keine Probleme private Sportschuhe zu tragen. Mich wunderte nur das die schon mitgebracht werden sollen.
Wir haben damals das Sportzeug schon am zweiten Tag im Keller bekommen, incl. Sportschuhe. Sind dann bis zum Anfang der zweiten Woche in Sportzeug rum gelaufen, bis es dann den Rest der Klamotten gab.
Selbst zum Essen ging's in Sportzeug, was ja sonst gar nicht geht.
Aber zu meiner Zeit hatte ja auch noch fast jeder Standort eine Kleiderkammer.

F_K

Der Soldat trägt grundsätzlich im Dienst Uniform.

Im Ausnahmefall ist dies ggf. anders, daraus leitet sich für andere Soldaten aber kein Recht darauf ab - auch nicht für das Tragen von Sportschuhen.

Unabhängig davon kann der DV das Tragen priv. Sportschuhe erlauben oder tolerieren, daraus leitet sich auch kein Erstattungsanspruch ab.

(Übergrossen sind durch den Dienstleister zur Verfügung zu stellen)

IdZ

Zitat von: Jens79 am 29. Mai 2015, 15:48:05
Die Quelle würde mich mal brennend interessieren.....  ::)

Es ist schon sagendhaft welche Rechte die Soldaten mittlerweile haben sollen. Quellen dafür werden allerdings nie geliefert.

Ok, ist ja nun geklärt...aber was will man machen, ich bin keiner, der alles direkt glaubt, aber wenn es selbst mehrere Vorgesetzte behaupten...

Wieder was gelernt :)

Jens79

In MeS haben mehrere Soldaten mir gegenüber behauptet, der Deutsche Soldat hätte ein Grundrecht auf Bier. Auf die Quelle dieser Weisheit angesprochen kam dann immer nur "Isso"

Naja, war meistens zwischen 2400 und 0500 und so ganz flüssig sagen könnte auch keiner mehr.  ;D ;D


Also. Man kann sich gerne alles anhören, aber glauben muss man es noch lange nicht und verbreiten würde ich es nur, wenn ich die Quelle selbst geprüft hätte.

Zum eigentlichen Thema wurde ja schon alles gesagt.
 

KlausP

ZitatIn MeS haben mehrere Soldaten mir gegenüber behauptet, der Deutsche Soldat hätte ein Grundrecht auf Bier.

Die kamen bestimmt aus einer Gegend von südlich des Weißwurscht-Äquators. ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

 

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