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Wiedereinstellung und WDB

Begonnen von Raggy35, 01. Juni 2015, 13:38:14

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LwPersFw

Das Problem des Nachweises des Ereignis liegt auch darin begründet, dass bis 2015 die Aufbewahrungsfrist für solche
Ereignismeldungen nur 5 Jahre betrug.

Erst seit 2016 beträgt sie 30 Jahre...

Siehe im Top- Thema "Handfeste..." meinen Beitrag vom 03.02.16
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Raggy35

Zitat von: ulli76 am 30. April 2016, 10:05:26
Die GdS ist EINE Voraussetzung, die ANDERE ist dass zumindest wahrscheinlich sein muss, dass die GdS durch den Einsatz bedingt ist und dass muss irgendwie nachgewiesen werden.

Falls du noch keinen hast, such dir einen Lotsen- die sind genau dafür ausgebildet einem durch das Bürokratiechaos zu helfen.
Oder auch ein Fallmanager des BDV.

Danke Ulli,

meine Anträge sind bereits voll im Gange und warte eigentlich nur noch auf eine Antwort bezüglich meines GdS bzw. der WDB. Bei meinen Anträgen ging es um 2 Vorfälle im Kosovo und die daraus resultierende PTBS. Heißt, dass wenn ich meinen GdS bekomme und die WDB anerkannt wird, der Nachweis für eine Schädigung im Einsatz ja dann gegeben ist oder? Worauf wollen die sonst die PTBS beziehen?

Versteht mich nicht falsch Leute...aber ich habe jetzt in 1 1/2 Jahren so viel Kraft, Zeit und Stress investiert, dass ich lieber pessimistisch denke, bevor die Enttäuschung dann noch größer ist, wenn es nicht klappt. Ich finde es vor allem beschämend, dass man so lange warten muss, bevor etwas entschieden wird. Das kann nicht im Sinne eines PTBS-Erkrankten Menschen sein.

Ich habe sogar schon einen Fallmanager beim BDV, der mir aber auch nur sagen konnte, dass ich warten muss. Keiner kann und möchte natürlich eine Prognose abgeben.

@LwPersFw: Das Problem mit dem Nachweis habe ich ziemlich früh zu spüren bekommen. Damals wurden Ereignisse wie du schon in deinem anderen Post geschrieben hast, von dem Vorgesetzten schriftlich festgehalten. Dann bekam ich zu hören, dass diese Tagebücher aus meiner Zeit im Kosovo, angeblich nicht in Deutschland sind. Das ging es sogar so weit, dass die BW noch nicht mal mehr nachvollziehen konnte, ob ich wirklich in diesem Einsatz war. So musste ich z.B. meine ID-Karte aus diesem Einsatz, die ich zum Glück noch hatte, als Nachweis liefern.

ulli76

#17
Das mit dem Nachweis ist natürlich für die Betroffenen ein Problem. Zu verdanken habt ihr das u.a. denen, die meinen das System ausnutzen zu wollen und eine PTBS (darum geht es ja meistens)geltend machen, obwohl sie noch nicht einmal annähernd einem Trauma ausgesetzt waren.

Deswegen auch der Tip: Seht zu, dass die TIC-Zettel ausgefüllt werden. Bzw. für die Vorgesetzten- füllt die TIC-Zettel für eure Soldaten aus. Gerade bei wiederkehrenden Ereignissen, die einzeln vielleicht nicht soo dramatisch aussehen (z.B. jeden 2. Tag Raketenbeschuss des Lagers, auch wenn die Dinger nicht umsetzen, oder am anderen Ende eines Lagers einschlagen ohne wesentlichen Schaden anzurichten).
Schreibt Tagebuch- gerade Personal was täglich mit Sachverhalten zu tun hat, für die nicht unbedingt ein TIC-Zettel geschrieben wird.
Schreibt euch auf, mit wem ihr da wart. FB-Gruppen sind da auch nicht gerade unpraktisch- die müssen ja auch nicht öffentlich sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Um Ulli noch zu ergänzen....

Wer in den Einsatz kommandiert wird...

...bekommt eine "Kommandierungsverfügung für den Einsatz".

Diese dürfen... entgegen den "normalen" Kommmandierungsverfügungen... nicht aus der Grund- und Nebenakte entfernt werden.

Bei DZE gilt dann

Die Personalakten - Teilakten nur soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen gelten - sind für folgende Zeiträume aufzubewahren:

1.  
für Berufssoldaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 70. Lebensjahr vollendet haben,

2. 
für die übrigen Angehörigen der Reserve bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben,

3.
für frühere Soldaten, die nicht mehr dienstfähig oder, soweit keine Dienstleistung nach dem Soldatengesetz in Betracht kommt, nicht mehr wehrdienstfähig sind, vom Wehrdienst ausgeschlossen oder befreit worden sind, aus anderen als aus Altersgründen aus der Dienstleistungspflicht oder der Wehrpflicht ausscheiden oder verstorben sind, bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintritt des Ereignisses.


D.h. für Diejenigen, die bei Entlassung in Gruppe 1 und 2 fallen,
muss (sollte) die Verfügung bis zum 70. bzw 65. Lj verfügbar sein.

Wer in Gruppe 3 fällt... zumindest für 5 Jahre nach DZE.


Mit dieser Kommandierungsverfügung kann man zumindest
die Beteiligung am Einsatz...Zeitraum...wo...Ktgt... nachweisen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Und es ist im Datenbestand (SAP oder WEWIS). Da wird es nicht gelöscht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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