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Partnerin Schwanger - Problem?

Begonnen von D-Fire, 02. Juni 2015, 12:09:08

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D-Fire

Hi liebe Mitglieder,

meine Partnerin ist schwanger. Mein Dienstantritt findet am 01.07.2015 statt (SU a.F.).
In meine Stammeinheit soll ich ab März 2016.

Dort in etwa wird auch die Geburt stattfinden.
Wie sieht das aus + - paar Tage vor der Entbindung vom Dienst freigestellt zu werden und für wie lange ist das möglich?
Vaterschaftsurlaub? Gibt es das? Wie lange? Unabhängig davon ob wir verheiratet sind oder nicht?

Welche Rechte habe ich als SaZ? Mache mir tierisch nen Kopf und hab Angst meine Partnerin in der Hinsicht zu vernachlässigen.

Ich danke vielmals für eure Hilfe.

Gruß

Ralf

Das entscheidet dein Disziplinarvorgesetzter.
Du kündigst ihm das rechtzeitig an und verabredest mit ihm, dass du in dem Zeitraum ggf. kurzfristig Urlaub brauchst (und hoffst, dass er darauf eingeht). Einen Anspruch auf Urlaub in der Zeit hast du nicht, wenn da dringende dienstl. Gründe dagegen sprechen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

miguhamburg1

Wobei ich es in so einem Fall bislang weder in meinem Umfeld erlebt oder überhaupt gehört habe, dass es von Disziplinarvorgesetzten - bei frühzeitiger Information - nicht ermöglicht wurde, dass ein angehender Vater bei der Niederkunft seiner Partnerin nicht an ihrer Seite sein konnte.

DavidH86

Hallo,
also als meine Tochter 2011 zur Welt kam und ich etwas verwirrt beim meinem HFw im Dienstzimmer auftauchte meinte dieser nur ich solle mich sofort nach Hause machen und meine Frau ins KH bringen. Er fragte sogar ob ich jemanden bräuchte der mich nach Hause fährt damit mir unterwegs nichts passiert. Dies konnte ich verneinen da ich damals immer in die Nähe meiner Kaserne gezogen bin. Nach der Geburt war ich im Dienst bis meine Frau das KH verlassen durfte und bekam dann mehrere Wochen Urlaub die aber von meinem Urlaubskonto abgezogen wurden. Wie meine Vorredner schon angedeutet haben, wenn du offen mit deinen Vorgesetzten umgehst und Sie darüber informierst werden Sie dir sicherlich entgegen kommen soweit es Dienstlich möglich ist.

Beste Grüße
David
SG d.R. und bald FA im ZSanDst ;)


Hicaltisee

Sprechenden Menschen wird eigentlich schnell geholfen. Da sind viele sehr kulant

KlausP

Iat das eigentlich zwanghaft bei Ihnen, alle möglichen Threads zu bespammen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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