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UZwGBw auf seegehenden Einheiten im Auslandshafen

Begonnen von HG z.S., 02. Juni 2015, 18:03:42

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ulli76

Ich lese das auch so,dass sich "in der Bundesrepublik" auf die entsptechenden Einrichtungen von Streitkräften verbündeter Staaten bezieht.
Zu den Regelungen in Kabul und anderen Einsatzorten wird ma wohl in den SOFAs und ROEs fündig.
Ich weiss ja nicht, was wir z.B.für Verträge wir mit Ländern haben, in deren Häfen unsere Schiffe einlaufen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG-2.0

"für Verträge wir mit Ländern haben, in deren Häfen unsere Schiffe einlaufen."

Art. 96 SRÜ Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

ulli76

Ich bin gerade nur über Handy online. Was steht da sinngemäß drin? Warscheinlich findet sic da die Lösung des Problems.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG-2.0

@Andi:
Und ich habe Dich vor ein paar Tagen lobend erwähnt...

Zitat von: MMG-2.0 am 03. Juni 2015, 14:31:22
Antwort ist in diesem Fred zu finden http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=27649.0

Zitat von: Andi am 07. Dezember 2010, 15:45:21
Nein, das ist nicht kompliziert, denn auf wirklich jedem Lehrgang wird immer wieder betont, dass alle Rechtsnormen bis auf das UZwGBw für einen deutschen Soldaten auch im Ausland gelten.
Das UZwGBw wird in Afghanistan nicht angewendet!

Die Bindung deutscher Soldaten als Angehörige der Exekutive an grundsätzliche Regelungen des UZwGBw (oder anderer Polizeigesetze), wie beispielsweise der Pflicht zur Wahl geeigneter und verhältnismäßiger Mittel in bestimmten Situationen hat damit nichts zu tun und findet vor allem in einem bewaffneten Konflikt grundsätzlich sowieso keine Anwendung.

§4 kann schon rein auf Grund der Definitionen im Gesetz niemals im Ausland Anwendung finden, denn er setzt das Vorhandensein eines MSB voraus und ein MSB ist gemäß §2 (1) ein MB innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Und das ist schon doof, wenn man das falsch beantwortet denn es wird im §4 sogar auf diese Norm hingewiesen.

Gruß Andi

...und nun das!
Zitat von: Andi am 09. Juni 2015, 16:15:40
Zitat von: wolverine am 09. Juni 2015, 14:37:50
Ist das eigentlich so eindeutig?!

Nein, da hast du recht. Genau damit hab ich mich in der letzten Stunde auch beschäftigt. Tatsächlich hat das UZwGBw ja gar keinen räumlichen Geltungsbereich. Ich stelle nur gerade auch ein wenig das ganze "Ausbildungwissen in Frage, denn wenn ich mir die Paragraphen:

§ 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche[...]




wolverine

Hehehe, ist ja mein Job, Zweifel zu saehen. Und den habe ich schon erfüllt.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

Man kann das in der Tat so lesen, dass sich der Geltungsbereich nur explizit an die Verbündeten Streitkräfte richtet. Das löst aber nicht das Problem.

Es geht im Kern um die Frage, welche deutschen Gesetze im Ausland gelten oder nicht.

Es gelten überall auf der Welt zunächst mal die deutschen Gesetze, die sich ausschließlich auf deutsche Staatsbürger beziehen und/oder durch die keinerlei deutsches Hoheitsrecht gegenüber dem Fremden Land oder dessen Bewohner ausgeübt werden.

Also von daher gilt z.b. das soldatengesetz, die WDO, die WBO usw.
Außerdem gelten die Gesetze, die deutsches verwaltungshandeln im Ausland ermöglichen, wie zum Beispiel Gesetze zum ausländerrecht, Asylrecht, einreiserecht usw.

Es gelten aber NICHT die Gesetze, die hoheitliches handeln gegenüber jedermann legitimieren.

Ein deutscher Polizist darf in London oder Paris niemandem einen Platzverweis erteilen und sich hierbei auf deutsches polizeirecht stützen. Das sollte einleuchten.

Ebenso darf die Staatsanwaltschaft nicht im Ausland ermitteln, weil eben die dazu gehörende StPO nicht gilt.
In Afghanistan oder sonstwo im Ausland gelten aber auch nicht die Straßenverkehrsordnung oder sonstige Regeln, die eben nur im Geltungsbereich des Grundgesetzes gelten können.

Das UZwGBw legitimiert hoheitliche Handlungen gegenüber jedermann. Ich darf auf jemanden schießen, wenn er auf Aufforderung nicht stehen bleibt. Das ist sogar extrem hoheitliches handeln, deshalb kann das im Ausland nicht gelten. Das würde kein Staat akzeptieren und Deutschland würde das im umgekehrten Fall auch nicht.

In den Verträgen (Sofas), die mit anderen Staaten geschlossen werden, steht nur sowas drin, dass die Truppen Waffen führen dürfen und sich selbst verteidigen und schützen dürfen. Damit ist zwar die Wache am Feldlager legitimiert, aber es gilt trotzdem kein UZwGBw.

Jetzt zu den Schiffen. Man kann die Meinung vertreten, dass an Bord (!!!) der Schiffe im Ausland  UZwGBw gilt. Das hoheitliche handeln darf aber dann auch wirklich keinen Millimeter aus dem Schiff heraus reichen.

Ich selbst teile aber auch das nicht. Nach meiner Meinung gilt das UZwGBw aus prinzipiellen Erwägungen nicht außerhalb Deutschlands, weil es eben auch gegen die Bürger des Fremden Staates gerichtet sein kann.


MMG-2.0

Wie schütze ich dann ein deutsches Kriegsschiff gegen unbefugtes Eindringen im Auslandshafen oder in ausländischen Gewässern?

justice005

Ich darf Angriffe abwehren, dafür brauche ich kein UZwGBw. Ich darf mich auch überall auf der Welt selbst verteidigen, auch dafür brauche ich kein UZwGBw.

Das UZwGBw brauche ich für Personenkontrollen, Durchsuchung, Beschlagnahme und Festnahme. Und damit habe ich im fremden Land probleme.


Tommie

Zitat von: justice005 am 09. Juni 2015, 19:39:41Das UZwGBw brauche ich für Personenkontrollen, Durchsuchung, Beschlagnahme und Festnahme. Und damit habe ich im fremden Land Probleme.

Gesetzt den Fall in internationalen Hoheitsgewässern versucht jemand (aka "Pirat"!) an Bord eines deutschen Schiffes zu gelangen. Er wird bei dieser Gelegenheit festgesetzt, durchsucht und die mitgeführten Waffen werden beschlagnahmt. Wenn er jetzt ein Problem damit hätte, wäre mein Lösungsansatz der, noch weiter auf See raus zu fahren und ihn dort an die Fische zu verfüttern ;D ! Wo sollte also das Problem sein, das mir bei dessen Festnahme und Durchsuchung entstehen könnte?

Cally

Ich glaube hier geht es doch nur um komplett abstrakte Fälle ala was wäre wenn ein ausländischer Polizist der Küstenwache auf die Idee kommt, ein deutsches Kriegsschiff zu betreten :D

ulli76

Ich denke, die Fälle, die der Rechtslehrer im Kopf hatte, werden wirklich sowas sein, was man mit Menschen in fremden Häfen macht, die auf unser Schiff wollen oder die das evtl. schon geschafft haben und auf dem Schiff aufgegriffen wurden.

Oder meinetwegen auch blinde Passagiere, die erst in internationalen Gewässern an Bord gefunden werden.

Oder was macht man mit den Flüchtlingen, die jetzt durch die Marine im Mittelmeer aufgesammelt werden und die sich evtl. nicht so benehmen, wie sie sollen.

Oder er dachte tatsächlich an Maßnahmen gegen eigene Soldaten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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