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Anerkennung Wohnung abgelehnt

Begonnen von RO812, 09. Juni 2015, 15:20:51

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RO812

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein Problem.
Ich sollte zum August letzten Jahres versetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich eine anerkannte Wohnung weshalb die UKV nicht zugesagt wurde. Leider musste ich krankheitsbedingt nun noch länger am Standort bleiben und werde nun zum Juli 15 versetzt.

Meine ursprüngliche Wohnung habe ich aufgegeben, da ich im Zuge der ursprünglichen Versetzung meinen Wohnort verlegen wollte.
Ich habe also Übergangsweise wieder in der Kaserne gewohnt, da die Versetzung nicht zu Stande kam, jedoch seit Beginn des Jahres wieder nach einer Wohnung gesucht. Zum 01.05. habe ich nun endlich wieder eine Wohnung beziehen können.

Diese habe ich regulär zur Anerkennung eingereicht (Dies wird neuerdings im Persamt gemacht).

Heute habe ich eine Vorabmeldung erhalten, dass meine Versetzung geändert wird, die UKV wird zugesagt. Grund: Die Wohnung steht in keinem dienstlichen Zusammenhang somit wird sie nicht berücksichtigt. Auf die offiziellen schreiben warte ich.

Was kann ich tun um dagegen Einspruch einzulegen? Auf welcher Grundlage kann mir diese Anerkennung einfach versagt werden? Meines Erachtens gibt es keine festgeschriebenen Mindestzeiten (So auch mein Persbüro)


Ich bin für alle Antworten dankbar.









F_K

Gegenfrage:

Hat die "neue" Wohnung einen räumlichen Zusammenhang zum Standort?

RO812

Die neue Wohnung befindet sich keine 200m vom derzeitigen Standort entfernt.

wolverine

Dann steht sie in keinem räumlichen Zusammenhang zum Dienstort. Niemand wird Ihnen abnehmen, dass Sie am Tag 400 km pendeln.
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F_K

Naja, 200 Meter sind nicht viel ...

Es stellt sich die Frage, ob die Wohnung im Wissen um die Vororientierung der Versetzung anerkennungsfähig ist - da würde ich den Bescheid abwarten, da wird es ja erklärt.

wolverine

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RO812

Nein es sollten wirklich 200 METER sein.

Naja was heisst Vororientierung die Versetzung ist ja bereits im letzten Jahr ergangen noch mit der alten Wohnung. Zudem ich ja Grundsätzlich mit über 25 nicht berechtigt bin am Standort zu wohnen.

wolverine

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F_K

Nachfrage:

Im Wissen um eine Versetzung in 30 Tagen (!) beziehst Du eine Wohnung am ALTEN Standort?

ZitatZudem ich ja Grundsätzlich mit über 25 nicht berechtigt bin am Standort zu wohnen.

Die Aussage ist so Quatsch - Ü25 bist Du nicht mehr verpflichtet, das ist aber was ganz anderes ...

RO812

Also es sind 2 Monate aber gleichwohl ja da ich nicht alleine bin und mit Lebensgefährtin übergangsweise in einer Unterkunft im Standort gewohnt habe. weil wir keine neue Wohnung gefunden haben. Das ist dann eher ein unhaltbarer Zustand.

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