Der 200-Punkte-Test ist gegliedert in drei aufeinander aufbauende Teile mit 67, 67 und 66 Punkten als Maximalpunktzahl. Wer im Teil 1 keine 47 Punkte erreicht, kommt zum Englisch-Lehrgang mit dem Ziel SLP 1-1-1-X, wer 47 oder mehr Punkte erreicht, kann in den Lehrgang für den SLP 2-2-2-1 eingesteuert werden. Ab hier wird dann der Teil 2 betrachtet.
Wer jedoch im Teil 1 mindestens 54 Punkte und im Teil 2 mindestens 47 Punkte erreicht, kann für den Lehrgang zum Erwerb des SLP 3-3-3-2 eingesteuert werden. Der notwendige Lehrgang ermittelt sich dann aus den Ergebnissen im Teil 3.
Wer dagegen im Teil 1 mindestens 54 Punkte, im Teil 2 mindestens 47 Punkte und im Teil 3 ebenfalls mindestens 47 Punkte erreicht, insgesamt aber über 158 Punkte "sammelt" kann zur Leistungsstufenprüfung zugelassen werden und zu Sprachsonderprüfungen.
Quelle: Meine Auswertungsmitteilung zum 200-Punkte-Test vom 10.02.2015 (Erläuterungen auf deren Rückseite!) mit einem Ergebnis von 167 Punkten.
Aufgrund dieses Tests habe ich letzte Woche eine Sprachsonderprüfung abgelegt am Bundessprachenamt in Mannheim an der Fachhochschule des Bundes für die Bundeswehrverwaltung und dort einen SLP in Englisch von 4-4-4-3 zuerkannt bekommen. Dieses Ergebnis ist dann 3 Jahre lang gültig als Nachweis der Sprachfertigkeit.