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Saz 4 Kündigung in der Probezeit Gehalt angebrochener Monat

Begonnen von Shouri, 21. Juni 2015, 17:10:57

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Shouri

Hallo, ich habe folgende Frage, ich bin seid dem 01.04.2015 bei der Bundeswehr als saz 4 sprich noch in der aga.
Ich muss jetzt leider aus persönlichen Gründen kündigen und frage mich ob ich noch das Gehalt von dem Monat der jetzt zuende kriege?
Weil es ist ja schon Ende des Monats oder wird mir dann nichts mehr ausgezahlt ?

KlausP

Für Juni haben Sie doch Ihre Bezüge schon Ende Mai bekommen. Sa wird dann eher eine Rückzahlung für die Kalendertage auf Sie zukommen, die Sie vor Monatsende ausscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Shouri

Erstmal danke für die schnelle Antwort :)
Wenn ich jetzt theoretisch am 1.7 gekündigt hätte müsste ich nichts zurückzahlen ?

BulleMölders

Wenn die Überweisung aufgrund der Kündigung noch gestoppt werden kann, dann nicht. Wenn das Gehalt dann trotz Kündigung doch überwiesen wurde, dann müssen Sie es zurückzahlen.
Test

KlausP

Versuchen wir's mal mit Logik: Wenn Ihr letzter Diensttag der 30.06. ist haben Sie den Monat Juni doch vollständig Dienst geleistet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

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ulli76

Ich versteh das Problem nicht: Wenn du kündigst werden deine Bezüge tagesgenau berechnet. Und wenn du zu viel Geld bekommen hast, wird das wieder zurück gefordert.
Ist halt der Nachteil, wenn das Gehalt zum Ende des jeweiligen Vormonats gezahlt wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

markxxx6

Sie werden auf den Tag genau bekommen,was ihnen zusteht.Alles andere wird zurückgefordert.

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