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Transp. Dienst-Kfz Klasse B - Ladungssicherung

Begonnen von Pofi, 22. Juni 2015, 10:38:41

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Pofi

Moin  :)

ich habe hier einen Soldaten, der zwei kleiner Pakete zum Eichen fahren soll.
Ich meine mal irgendwo gehört zu haben, dass ohne weitere Ausbildung keine Ladung in den Dienst-Kfz transportiert werden darf... Ist das so richtig??

F_K


MMG-2.0

Die Ausbildung Ladungssicherung ist gem. der Führerscheinklassen doch vorhanden.



badger

Ladungssicherung wird weder in B Anfänger noch in B Fortgeschritten ausgebildet.

Pofi

Zitat von: badger am 22. Juni 2015, 11:22:45
Ladungssicherung wird weder in B Anfänger noch in B Fortgeschritten ausgebildet.
Richtig. Und auf dem B-Lehrgang wird darauf hingewiesen, dass man keine Ladung transportieren darf... Ist doch so richtig, oder?!?
Das würde bedeuten, mein Soldat darf diesen Transport nicht durchführen...

Weiß jemand, in welchem Zentralerlass ich das finde?!?

MMG-2.0

Wie groß sind denn die kleineren Pakete und um was für Kfz handelt es sich?

F_K

Nochmal: Der (zivile) Fahrer mit Fahrerlaubnis ist verpflichtet, die Ladung zu sichern - auch wenn er nur einen PKW führt und die Ladung ein DHL Paket mit 2 kg Gewicht ist.
Daher ist für diesen Ladungstyp auch keine weitere Schulung / Nachweis notwendig, sonst dürfte niemand Ladung befördern.

Unabhängig davon gibt es für LKW und gewerblichen Transport Ladungssicherungskurse.

MMG-2.0

@F_K:

Es ist wohl unbestritten, dass der Fahrer Ladungssicherung betreiben muss.

Laut @Pofi wird in der Ausbildung B darauf hingewiesen, dass generell mit DienstKfz B keine Ladung zu transportieren ist.

So ein Hinweis oder Schreiben ist mir nicht bekannt, auch ist das praktikabel unvorteilhaft, denn wie soll jemals Gepäck
z.Bsp. zu Lehrg. transportiert werden.

@Pofi:

Um für Dich sicher zu gehen, wende Dich an die ZMK, die kennen sich damit aus.

F_K

@ MMG-2.0:

.. Pofi und Badger schreiben halt "Gerüchte" - richtig dargestellt ist es z. B. hier:

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_22.php

Fragen / Wissen zur Ladungssicherung wird bei JEDER Führerscheinprüfung (zumindest Klasse PKW) abgefragt und vermittelt.

Ladung ist beispielsweise auch die abgelegte Kopfbedeckung oder das Gepäck - und wenn dazu BW intern ein Lehrgang notwendig wäre, gäbe es keine "Selbstfahrer".

.. manchmal hilft auch der gesunde Menschenverstand.

MMG-2.0

Wie @F_K schreibt, Ladungssicherung gem. STVO wird bei jeder Führerscheinausbildung vermittelt, das ist vorgeschrieben.

Dass gewisse Ladung nicht transportiert werden darf, ist mir nicht bekannt. Mglw. gibt es gem. BwFPS Einschränkungen beim
Transport von besonderen Ladungen (Dachgepäckträger, Fahrradhalterung, usw.).


badger

Und dass sich die Ladungssicherung bei Klasse B in der Praxis auf "Seht zu, dass euch der Kram nicht durchs Fahrzeug fliegt" beschränkt, müssen wir vermutlich auch nicht weiter erörtern. Ich sprach tatsächlich vom Lehrgang Ladungssicherung - dass jemand spitzfindig genug ist, um das nicht verstehen zu wollen/zu können, hätte ich mir beinahe denken können ::)

F_K

Och Badger:

Wir haben doch nun herausgearbeitet, dass "Ladungssicherung" Thema beim Lehrgang B ist - und zwar über "Fliegen" hinaus (nämlich wie überstehende Dinge gesichert werden müssen usw.). Dies wird auch geprüft.

Wenn Deine Aussage gewesen sein soll " Der Lehrgang Ladungssicherung (Zivil 2 Tage) ist nicht Bestandteil des Lehrganges B" - dann wäre dies eine Binse gewesen ...

MMG-2.0


StOPfr

Pofi hat ja vermutlich schon gehandelt und ist damit, nehme ich an, "gut gefahren", während hier noch gewohnt übereifrig "etwas herausgearbeitet wurde". 
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

MMG-2.0

Solche Fragen löst man halt im Dienst, das Forum als Bw Wiki Vorschrift zu nehmen ist schlecht.


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