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bei BW erworbener und umgeschriebener BCE Führerschein zivil abgelaufen

Begonnen von mightycrew79, 30. Juni 2015, 19:40:45

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mightycrew79

hallo, ich versuche gerade als Wiedereinsteller reinzukommen, Frage: mein bis 40t BCE ist abeglaufen, relativ lange, laut Information müsste ich neben den Gutachten (Augen ect.) aber auch die Prüfungen neu machen, nun wenn man da keine Fahrstunden braucht, okay 2-3h könnte man den reaktivieren, das würde Kosten sparen, da ich als Fw-Anwärter Wiedereinstellung den BCE dringend brauche - glaube nicht das der Dienstherr mich wieder 6 Wochen in ein Kraftfahrtausbildungszentrum schickt, ich kann ja noch fahren^^

lg



KlausP

Tut mir leid, aber auch nach  dreimaligem Lesen ist mir nicht klar geworden, worum es Ihnen konkret geht. Helfen Sie einem "alten Sack" bitte mal über die Straße ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Das wird sich zeigen, wenn man dann eingestellt wird, und ob man den BCE wirklich auch benötigt. Dann wird es eine Lösung geben.

mightycrew79

ich hatte erworben BCE - also bis 40 Tonnen, gerlernt auf Iveco 12T und MB 1017, die alten Dinger eben anno 1999, nein privat ist der Lappen abgelaufen, also muss nach alles neu machen normal, das war die Frage, könnte aber sein, das ich nach Gutachter, der Truppenarzt macht das ja dann, nehme ich an, "fahrtauglich" ist, keine Ahnung - privat musst Du neu machen, wenn der länger abgelaufen ist, deshalb die Frage, prnzipiell erworben habe ich ihn ja, mir fehlt nur Fahrpraxis, und die hat man bei BW ja schnell wieder

lg

Pericranium

Zitat von: mightycrew79 am 30. Juni 2015, 19:51:32
ich hatte erworben BCE - also bis 40 Tonnen, gerlernt auf Iveco 12T und MB 1017, die alten Dinger eben anno 1999, nein privat ist der Lappen abgelaufen, also muss nach alles neu machen normal, das war die Frage, könnte aber sein, das ich nach Gutachter, der Truppenarzt macht das ja dann, nehme ich an, "fahrtauglich" ist, keine Ahnung - privat musst Du neu machen, wenn der länger abgelaufen ist, deshalb die Frage, prnzipiell erworben habe ich ihn ja, mir fehlt nur Fahrpraxis, und die hat man bei BW ja schnell wieder

lg

Sagen Sie mal, haben Sie getrunken?  ;D

mightycrew79

mit Sicherheit nicht - also Führerschein der Bundeswehr erworben damals 1999 glaube ich, BCE, BC1E ohnehin, zivil abgelaufen, natürlich habe ich eine Fahrerlaubnis nur eben nur noch gesetzlich bis 7.5Tonnen mit Anhänger - also 2ToGL mit Anhänger, machbar, Kettenfahrzeuge ebenfalls nicht, es ging mir um eine vernünftige Antwort, ob ich als Fw-Wiedereinsteller nochmal dann 6 Wochen nicht der Truppe dienen kann, weil ich LKW fahren lernen "muss", was ich doch laut Dienstakte kann

lg

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Wenn es keinen Auffrischlehrgang gibt, dann wirst du tatsächlich nochmal 6 Wochen auf Führerschein geschickt. Und ja, das macht die Bundeswehr. ISt quasi ihr Problem, wenn sie dich mit der aktuellen Qualifikation einstellt. Und 6 Wochen sind auf die Dienstzeit gerechnet nicht DIE Zeit
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mightycrew79

danke, immerhin mal eine vernünftige Antort auf meine eigentliche Frage, ja, kann durchaus sein, das ich das Ganze nochmal machen muss (diesmal boxt mit mein Fahrlehrer aber nicht ständig, da ich ja schon fahren kann), aber das ist ne andere Story, okay, danke für die Info

lg

MMG-2.0


mightycrew79

BC1E läuft nicht ab, seit 2001 gibt es aber das Gesetz das Fahrzeuge Über 7.5T also als Bsp. Sateelzug bis 40To alle 5 Jahre neu "begutachtet" werden müssen, was teuer ist, ausser, man arbeitet eben als Kraftfahrer, was ich ja nicht machte, dann läuft der ab, weil man nicht verlangen kann, das für fiktive Verwendung zivil, ständig 500 EUR aus der eigenen Tasche zu bezahlen, dann kommen die neuen "Module" dazu, nee, wir sollten den Thread schliessen, ich habe meine Infos erhalten, danke...

InstUffzSEAKlima

Nach den 5 Jahren Befristung gab es bis vor einigen Jahren noch eine Frist von 2 Jahren, in denen der Schein für CE "ruhte", also nicht mehr benutzt werden durfte, aber wieder nach Erlangen der Tauglichkeit aktiviert werden konnte - für 5 Jahre gerechnet ab Bearbeitungsdatum. Es ist lediglich vom Gesetzgeber die an die 5 Jahre anschließende "Ruhefrist" von 2 Jahren weggefallen (§24 FEV), da offenbr nicht davon ausgegangen werden konnte, dass auch ein gültiger Schein benutzt wird und das Erteilen allein kein Nachweis für Fahrpaxis/"Inübunghaltung" ist.

Newman

Das gilt für C und CE der von dieser Regelung betroffen ist, C1 und C1E erst mit 50 und dann alle 5 Jahre. Das ist doch aber auch auf dem Führerschein vermerkt!

justice005

Könnte mir mal einer auf die Sprünge helfen? Ich habe 1997 BCE gemacht und auf meinem zivilen Lappen steht drauf, dass er bis zu meinem 50. Geburtstag gültig ist. Also was genau soll da nach 5 Jahren ablaufen?


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