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Neuregelung Unterhaltsicherung

Begonnen von Timbo89, 23. März 2015, 15:53:17

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Timbo89

Hallo,
weiß jemand ob und wann dieser Gesetzentwurf vorrausstichtlich in Kraft treten wird?
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0057_2D15

Wäre echt super wenn das alles so umgesetzt wird.

Viele Grüße

F_K

.. wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

ZitatDieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 3 am 1. November 2015 in Kraft.

ToMA

Vermutlich schon. Eine kleine Änderung ist Gegenstand der Bundesratssitzung am 27.03.2015.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

ToMA

Entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses hat der Bundesrat am 27.03.2015 die Stellungnahme zum neuen USG beschlossen (eine klarstellende Formulierung, um Missverständnissen vorzubeugen).
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

ToMA

Das Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften war am 23.04.2015 auch Thema im Deutschen Bundestag.

Das entsprechende Protokoll hierzu findet Ihr in der Anlage 9 ab Seite 9649 im Plenarprotokoll 18/100, mit zum Teil interessanten Bemerkungen, z.B.:

CDU:
"Die Aneinanderreihung von gleich drei Substantiven im Wort Unterhaltssicherungsgesetz, USG, nötigt manchem Bewunderung, manchem Erstaunen ab. Wieder andere denken unversehens an Unterhalt für die geschiedene Ehefrau oder Alimente für Kinder.
Vielleicht sollte das Gesetz eher Reservedienst- und Freiwilligwehrdienstleistendeunterhaltssicherungsgesetz, RDLFWDLUSG, heißen. Dann wären nicht nur mehr Substantive in einem durchaus beachtlichen Wortungetüm untergebracht und eine stattliche Abkürzung kreiert, sondern es wäre auch klarer, worum es darin geht"

Die Linke:
"Die Linke ist aber der Meinung, dass ein Gesetz, das den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst attraktiver machen soll, in die falsche Richtung geht."

SPD:
"Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Unterhaltssicherungsgesetzes setzt die Koalition ihr Vorhaben um, auch auf der Ebene der Versorgung von Reservistinnen und Reservisten und von freiwillig Wehrdienstleistenden die notwendigen Konsequenzen aus dem Umbau der Bundeswehr in eine moderne und attraktive Freiwilligenarmee zu ziehen."

Bündnis90/Die Grünen:
" Mit diesem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, das Maßnahmen für die Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten beinhaltete, nun auch die Attraktivität des Dienstes der Reservedienste und freiwillig Wehrdienstleistenden zu erhöhen. Diese Zielsetzung ist richtig und notwendig, wenn die Bundeswehr auch in diesen Gruppen motiviertes Personal gewinnen und halten möchte."
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F_K

die Zitate von SPD und Grünen kann ich unterschreiben, das Statement der CDU ale Regierungspartei ist unterirdisch, unglaublich ....

Ralf

Leider wurde er aus dem Zusammenhang gerissen. Du solltest das im Protokoll nachlesen, anstatt die bloße Zitierung von DadOA.
Er dient als Einleitung zum Sinn des Gesetztes und ist nur der erste Absatz von einem Dutzend anderen. Und er soll die Aufmerksam auf das Thema lenken. Denn wahrscheinlich weiß nicht jeder der Anwesenden was damit anzufangen.
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ToMA

Auch wenn ich nur jeweils einen Satz pro Partei zitiert habe, denke ich schon, dass Herr Lorenz (CDU/CSU) es mit seiner Äußerung ernst gemeint hat.
Denn später sagte er noch:
"Zum Glück heißt die gesetzliche Regelung, die für aktive Soldaten bereits beschlossen wurde und Abhilfe schaffen wird, übrigens wunderbar selbsterklärend Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz)."

Es war ihm also schon ein wichtiges Anliegen, seine Kritik am Namen des Gesetzes kund zu tun.

Zudem habe ich einfach auf das Protokoll aufmerksam machen wollen und versucht, durch meine (vielleicht teilweise provokanten) Zitate die Forumsleser dazu zu bewegen, selbst ins Protokoll zu schauen.  :)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

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F_K

So, nun komplett gelesen - CDU ist Regierungspartei, das Gesetz kommt von der Koalition - da hätte man im Vorhinein am Namen arbeiten können, nun ist es zu spät, und nimmt im Statement zu viel Raum ein.

Das Gruppen von Res durch das Gesetz Nachteile haben, scheint niemand zu merken ... Bzw. merken zu wollen ....

Oli_007

Zitat von: F_K am 06. Mai 2015, 21:55:36
Das Gruppen von Res durch das Gesetz Nachteile haben, scheint niemand zu merken ... Bzw. merken zu wollen ....

Welche Gruppen werden das denn sein?

F_K

Jeder, der angemessen (gut) verdient, hat keinerlei Vorteile durch die Erhöhung der Mindestsätze, aber ggf. (erhebliche) Nachteile durch die Änderung der Verpflegungszahlungen und der Einsatzreserve.

Wurde hier in einem anderen Thread schonmal beispielhaft durchgerechnet.

bayern bazi

hab wieder mal was gefunden

http://usg.reservistenverband-osnabrueck.de/USG_NEU.pdf


wenn ich das da so lese:

- bekomt ein Selbständiger bei 36.000€ zu versteuerndem Einkommen aus der Tätigkeit einen Tagessatz von 100 € (Einkommen/360) PLUS 15% pauschale Betreibskosten erstattung - also insg. 115 euro  (bis 430€/Tag (incl der Betr.Kosten oder können die 15% dann noch dazu gerechent werden)
hier wird die Abrechnung wesentlich erleichtert, da nicht mehr die kompletten daten abeglichen/eingereciht werden sondern nur noch die des Steuerbescheids verwendet werden

- ein Arbeitnehmer - den vom Arbeitgeber bescheinigten Verdienstausfall (hier neue Höchstgrenze von mind. 215€

- jemand der weder Selbststädig noch Arbeitnehmer ist ( Schüler - Student - Arbeitslos) die USG-Mindestleistung aufgrund seines Dienstgrades - siehe Tabelle

dazu kommen dann für JEDEN die 25€/35€  RDL-Prämie

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

Lieber Bazi,

die Zusammenfassung ist grob fehlerhaft.

Die neue RDL Prämie erhalten nur RDL die sich vorab verpflichten - zu mindestens 19 oder 33 Tagen im Jahr.
Im Vergleich zur bisherigen Regelung bei Einsatz Res eine deutlichere Verschlechterung.

Es gibt dann auch nicht mehr den doppelten Verpflegungssatz ausgezahlt, sondern quasi nur noch einfach - auch eine Verschlechterung.

Zausel

Wer sich einliest, stellt fest: Unentgeltliche Verpflegung fällt weg (und damit auch das umständliche Berechnen). Anstelle von alt: Wehrsold+Verpflegung kommt neu: RDLPrämie.

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